Miete erhöhen beim Kauf einer Immobilie um mehr als 20% mit beidseitiger Einstimmung möglich?
Hallo, und zwar habe ich vor eine Wohnung zu erwerben die seit knapp 18 Jahren an die aktuellen Mieter vermietet ist.
Die Miete wurde Nie erhöht, wodurch die Nettokaltmiete bei ca. 400 € liegt. Da die Familie in der Wohnung bleiben möchte und weiß, dass bei der aktuellen Nettokaltmiete die Wohnung als Kapitalanlage nicht lohnenswert ist bedenkt sie, dass bei einem Eigentümerwechsel der neue Eigentümer die Wohnung auf Eigenbedarf Kündigt bzw. die Wohnung nur für Selbstnutzer interessant ist. Deswegen hat der Mieter von sich selber aus angeboten, die Nettokaltmiete auf 850€ zu erhöhen, was dem Aktuellen Mietspiegel für die Wohnung und der Lage entspricht.
Die Nebenkosten von knapp 150€ haben sich in der Zeit auch schon etwas erhöht.
Zu meiner Frage ist dieses Rechtlich möglich, da beide Seiten damit einverstanden sind und muss ich einen neuen Mietvertrag machen wo die aktuelle Nettokaltmiete mit den aktuellen Nebenkosten Dokumentiert sind oder Reicht ein Schreiben in dem Steht, dass hiermit die Miete und die Nebenkosten auf Beispielsweise 1100€ erhöht werden ?
über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.
Liebe Grüße
Kenan :)
2 Antworten
Wenn beide Vertragsparteien zustimmen, ist das möglich. Ein formloses Schriftstück, das beide Seiten unterschreiben, ist ausreichend.
Tipp: im Schreiben sollte unbedingt erwähnt werden, dass das Angebot einer Mieterhöhung vom Mieter stammt
Von der Mieterseite gesehen: Warum sollte der aktuelle Mieter das machen? Eine höhere Miete schließt ja nicht aus, dass die Wohnung wegen Eigenbedarf gekündigt werden darf
Es ist möglich, aber wenn die Erhöhung nicht den gesetzlichen Rahmenbedingungen entspricht und vom Mieter (vielleicht später) angefochten wird, ist die Absprache vor Gericht ungültig.
nach meinem Kenntnisstand können Vermieter und Mieter vereinbaren, worüber sie sich einig werden. "Vertrag kommt von sich vertragen". (Vertragsfreiheit)
Das gilt ebenso für Nebenkosten und sonstige Vereinbarungen. Selbst statische Schönheitsreparaturverpflichtungen können explizit vereinbart werden, so wie Staffelpreise u.a. auch.
Das empfiehlt sich aber nicht .
Es gibt die Mietreisbremse für Orte über einer bestimmten Einwohnerzahl. (glaube 50,000) so wie den Mietspiegel auch.
Auch sollte sich die Miete an der ortüblichen Miete für vergleichbaren Wohnraum orientieren. Mietspiegel suchen kann helfen. Wenn allerdings seit 18 Jahren nichts renoviert oder nichts verbessert wurde (z.B. Elektrik) , ist eine Mieterhöhung auch nicht ganz ohne Probleme beliebig zu erhöhen oder begründbar.
die verrückt hohen Mieten gelten meist für Neubau in Städten.
Entscheidend ist meiner Meinung nach, ob für Dich als ev. neuer Mieter die Miete angemessen erscheint. Wenn Dir die Wohnung zu teuer erscheint, solltest Du nicht mieten, erst mieten und dann die Miethöhe anzufechten , dürfte wenig Erfolg haben.
Eigenbedarf ist an enge Voraussetzungen geknüpft, ebenso wie eine Mietpreisunabhängige Mieterhöhung bei Sanierung. Sofern eine Mietpreisbremse gilt
Gruss Michael