Staffelmiete?

4 Antworten

Wenn es tatsächlich ein Staffelmietvertrag ist, muss das Datum der auf den Mietbeginn folgenden Staffel explizit benannt werden. Beispiel: 1.5.2026 Erhöhung um 50.- Euro auf xx Euro

Wenn das nicht so im MV steht, ist es kein Staffelmietvertrag. Dann gelten für eine Mieterhöhung die gesetzlichen Vorschriften nach BGB

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig

Das darf er, das erste Vertragsjahr ist 2022. 2023 das zweite, 2024 das dritte und 2025 das vierte.


Linda371 
Beitragsersteller
 19.02.2025, 11:22

Danke

Linda371 
Beitragsersteller
 19.02.2025, 11:20

Danke

Das passt so.

Dein erstes Mietjahr begann 2022

Dein zweites 2023

Dein drittes 2024

Also ist das vierte das, welches 2025 beginnt.

Bist Du sicher das es eine Staffelmiete ist?

Bitte mal den genauen Wortlaut oder ein Bild davon einstellen.

Mit welchem Grund will der Vermieter denn jetzt die Miete erhöhen?