Darf der Vermieter die Mietkaution 1 Monat vor Einzug verlangen?
Hallo, wir haben letzte Woche eine Mietvertrag unterschrieben unsere Wohnung ist aber erst ab 1 Mai bezugsfertig da sie noch im Bau ist unser Vermieter verlangt aber jetzt schon die erste Mietkaution muss ich die bezahlen oder erst bei Einzug?
5 Antworten
Ich kenne die Gesetze dazu nicht. Aber von der Logik her müsste das erlaubt sein. Denn die Kaution soll ja verhindern, dass der Vermieter einen Schaden hast, wenn du die Miete nicht zahlst oder die Wohnung beschädigst. Wenn du schon gar nicht einziehst, hat der Vermieter einen Schaden. Denn er wird ja nicht am selben Tag noch einen anderen Mieter finden.
Wenn du schon gar nicht einziehst, hat der Vermieter einen Schaden.
Und wenn die Wohnung zum Mietbeginn nicht übergeben werden kann, da noch im Bau, hat der Mieter den Schaden ;-)
Schau mal, so sieht es lt. Mietrecht aus:
Wann muss die Mietkaution gezahlt werden?
- Erste Rate: Fällig zum Beginn des Mietverhältnisses.
- Zweite Rate: Fällig zu Beginn des zweiten Mietmonats.
- Dritte Rate: Fällig zu Beginn des dritten Mietmonats.
Achtung: Zu unterscheiden ist zwischen dem Datum des Vertragsabschlusses und dem Datum des Mietbeginns. Der Vermieter darf die Kaution nicht als Einmalzahlung fordern.
Mietkaution zahlen: Wann ist das Pflicht im Mietrecht?
Möchte der Vermieter den Mieter verpflichten, Mietkaution zu zahlen, so muss dies im Mietvertrag oder in einer Anlage zum Mietvertrag vereinbart werden. Ist dies nicht der Fall, kann der Vermieter nicht nachträglich noch auf eine Kaution bestehen, wenn das Mietverhältnis bereits begonnen hat.
Der Mieter kann nicht verpflichtet werden, die Kaution vor dem Mietvertrag zu zahlen. Stattdessen ist diese erst zu Beginn des Mietverhältnisses fällig (nicht zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags). Der Mieter hat das Recht, die Mietkaution in Raten zu zahlen:
- Die erste Rate wird zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.
- Die zweite Rate ist zusammen mit der zweiten Monatsmiete zu zahlen.
- Und die dritte Rate wird mit der dritten Monatsmiete fällig.
Wenn der Mieter es wünscht, kann er die komplette Mietkaution auf einmal zahlen und gleich zu Beginn des Mietverhältnisses den gesamten Betrag überweisen. Verpflichten kann ihn der Vermieter dazu aber nicht, denn prinzipiell besteht für den Mieter ein Recht auf Ratenzahlung.
Versuche, deinen Vermieter darauf hinzuweisen. Gleichzeitig ist immer abzuwägen, ob man sich als Neumieter querstellen sollte und man damit verwirkt, die Wohnung zu bekommen.
Achte auch darauf, dass die Kaution auf ein anderes Konto als für die Miete zu zahlen ist, da der Vermieter die Kautionsbeträge gesondert anlegen muss. Und nach Ende Mietzeit ist die Kaution PLUS der aufgelaufenen Zinsen zurückzuzahlen.
Ab vertraglich vereinbartem Mietbeginn darf der Vermieter Zahlungen verlangen. Vorausgesetzt die Mietsache wurde übergeben.
muss ich die bezahlen oder erst bei Einzug?
Bei Einzug und selbst dann nicht komplett, wenn ihr das nicht wollt. Nach § 551 BGB könnt ihr die Kaution in 3 Raten zahlen, wobei die erste mit Beginn des Mietverhältnisses zu zahlen ist.
Für eine Wohnung, die aktuell noch gar nicht bezugsfertig ist, würde ich keinen Cent bezahlen. Am Ende ist die dann auch am 01.05. nicht bezugsfertig und ihr habt schon alles bezahlt.
Da hier viele falsche Aussagen in den Raum gestellt werden hier einfach Mal der Auszug aus dem entsprechenden Gesetz was alle Fragen klären sollte. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__551.html
(2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.