Mieterhöhung Garage?

4 Antworten

Die beiden Mieten sind zwar getrennt im Mietvertrag genannt, aber erhöhen kannst Du immer nur die Gesamtmiete. Wenn Du jetzt erst erhöht hast, muss die Miete 1 Jahr gleich bleiben, bevor Du das nächste Mieterhöhungsverlangen stellen kannst.

Rede mit dem Mieter, ob er auch mit einer Erhöhung der Garagenmiete einverstanden ist. Ist er das nicht, dann musst Du warten.

Ich weiß das, weil wir im Rahmen eines Mieterhöhungsprozesse gegen unsere damaligen Mieter, das Thema auch hatten. Seither machen wir für Garagen immer getrennte Mietverträge.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.
Bastikrone 
Fragesteller
 21.02.2021, 18:53

Das ist sehr hilfreich. Vielen Dank

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Wenn du für deine Garage einen separaten Mietvertrag hast, ist sie nicht mit der Wohnung gekoppelt und es kann eine Mieterhöhung erfolgen.

Wäre die Garage in deinem Wohnungsmietvertrag drin enthalten, darf die Garagenmiete nicht erhöht werden, sondern nur die Wohnungsmiete allein.

Bastikrone 
Fragesteller
 21.02.2021, 16:35

Es gibt keinen separaten Mietvertrag für die Garage. Sie ist nur im Wohnraummietvertrag separat aufgeführt.

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critter  21.02.2021, 16:38
@Bastikrone

Dann war es ein "netter" Versuch deines Vermieters, eine Erhöhung durchzusetzen. Du brauchst auf dieses Mieterhöhungsverlangen überhaupt nicht zu reagieren. Kannst den Brief zu deinen Unterlagen tun und fertig. Ich habe auch so einen Mietvertrag, und mein Vermieter hat es bei uns Mietern schon mehrmals versucht. Aber Mietrecht/Mietverein sagen: Nein, keine Chance. Brief zu den Akten legen, muss überhaupt nicht kommentiert werden.

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Bastikrone 
Fragesteller
 21.02.2021, 16:55
@critter

Danke. Wie verhält es sich denn wenn im Laufe des Jahres eine Mieterhöhung kommt wegen Renovierung/Sanierung ? Die Mieterhöhung zum 01.04. diesen Jahres ist ok und im gestzlichen Rahmen auf grundlage der Anpassung an den Mietspiegel. Ich weiß das in diesem Jahr neue Fenster verbaut werden und wahrscheinlich das Dach saniert wird. Neueindeckung und Dämmung nach ENEV. Darf dann die Miete aufgrund der Sanierung auch vor der Frist von 15 Monaten erhöht werden?

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critter  21.02.2021, 17:06
@Bastikrone

Das kann ich dir leider nicht beantworten, will keinen Fehler machen. Ich kann dir nur raten, falls du nicht schon Mitglied bist, dem örtlichen Mieterverein beizutreten, bei dem du dann nach Zahlung des Jahresbeitrags immer kostenlose Beratung und auch schriftliche Unterstützung erfährst.

Wir hatten auch, mit Jahren Abstand, eine Neudeckung des Dachs und Erneuerung aller Fenster sowie Fassadenanstrich. Dies zählte unter Renovierung und nicht unter Sanierung, so dass wir Mieter keine Mehrkosten hatten.

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Die Garage ist mit der Wohnung in einem Vertrag involviert. Demzufolge kann der vereinbarte Betrag für die Garage nicht separat erhöht werden.

Getrennte Verträge. Getrennte Betrachtung. Garagen unterliegen keinem sozialen Schutzrecht wenn getrennt vertraglich! Du kannst die Miete steigern bis zum Tatbestand Wucher.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung