Separater Garagenmietvertrag ohne Begründung kündbar?

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Mieter müssen eine ordentliche Kündigung nicht begründen. Weder die für eine Wohnung noch für eine Garage.

Vermieter dagegen müssen die Kündigung eines Wohnraummietvertrages immer begründen.

Ist neben Wohnraum auch eine Garage auf demselben Grundstück gemietet wird das i. d. R. als eine Einheit angesehen. Heißt Wohnung mit Garage.

Die Garage kann dann, auch wenn es einen sep. Mietvertrag dafür gibt, nicht separat gekündigt werden. Weder vom Mieter, noch vom Vermieter.

Nein, die Kündigung muss nicht begründet werden, aber auch hier gibt es sicher Kündigungsfristen die einzuhalten sind. Da musst mal in den Mietvertrag schauen.

Ist ein getrennt vom Wohnraummietvertrag existierender Mietvertrag für eine Garage kündbar (das Mietverhältnis ist hiervon unbenommen).

Ja. Es handelt sich um einen Miet- respektive Untermietvertrag ohne direkten Bezug zu einem Wohnraummietvertrag, und somit ist dieser gemäß Vertragsbedingungen bzw. gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit beidseitig fristgemäß kündbar.

Muss für eine derartige Kündigung einer Garage begründet werden?

Nein. Tatsächlich ist das mit Ausnahme von Wohnraummietverträgen (und auch da nur vermieterseitig) mietrechtlich überhaupt nicht nötig.

Eine solcher Vertrag ist gemäß den vertraglich getroffenen Vereinbarungen kündbar.