Miete Kündigungsfrist?
Nach Beinamputation konnte ich nicht in die Wohnung zurück. Der Vermieter verlangte eine Kündigung. Diese wurde auch von mir geschrieben. Sah dementsprechend aus. Nach ca. 6 OP's war ich nicht ganz bei Sinnen. Nachbarn haben die Wohnung ausgeräumt und ich kam ins Altenheim. Habe 4 Monate die Miete gezahlt. Mußte für die Stadtdrei Angebote zur Entrümpelung einreichen. Eine Firma hat dann die Wohnung entrümpelt. Leider erst nach 4,5 Monaten. Ich mußte lt. Gesetz die Miete für 3 Monate zahlen. Der Hauswirt zahlt mir den 4. Monat nicht zurück. Ist das rechtens? Ich meine ich habe Anspruch auf die Rückzahlung. Könnte zum Anwalt gehen aber das ist für mich als Schwerbehinderte im Rollstuhl mit viel Aufwand verbunden. Erst Gericht Beratungsschein und dann Anwalt suchen. Weiß Jemand Rat?
Gruß Ingeborg
2 Antworten
Wenn der Vermieter nicht gnädig ist und dir den 1/2 Monate erlässt, must du diesen auch bezahlen. Die Rückgabe erfolgte nicht nach Ablauf der Kündigungsfrist. Sie gilt erst als erfogt, wenn die Wohnung beräumt ist.
Du hast mit Frist von 3 Monaten gekündigt und musst selbstverständlich die 3 Monate Miete zahlen, obwohl Du schon nicht mehr dort warst.
Du hast sogar 4 Monate gezahlt.
Allerdings wurde die Wohnung erst 1 1/2 Monate nach Mietende geräumt.
Die Wohnung konnte in dieser Zeit ja nicht vermietet werden. Da ist dem Eigentümer doch ein Mietausfall (Schaden) entstanden.
Warum glaubst Du jetzt eine Monatsmiete zurück zu erhalten? Woher Dein Anspruch?
Du hast die Wohnung doch "blockiert".