Garage einfach gekündigt?


26.04.2024, 18:45

Kann ich da Wiederspruch einlegen?

2 Antworten

Das kommt ganz auf deinen Mietvertrag an. Wenn der Vermieter es zum Beispiel mit Eigenbedarf begründet und die Kündigungsfrist eingehalten wird, kann man relativ wenig machen.

aivilis 
Fragesteller
 26.04.2024, 18:52

Kein Grund angeben

0

Vermieten Sie einen nicht zum Wohnen bestimmten Raum, wie z.B. eine Garage, können Sie diesen bis spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats kündigen (§ 580 a Abs. 1 BGB).

Nein, auch muss er keine Begründung liefern, ist kein Wohnraum.