Mängel an vermietetem Haus?
Hallo,
wir vermieten derzeit ein 120m² Haus samt Garten. Der alte Mieter hat fristgerecht gekündigt und es wurde nach dem Auszug ein Übergabeprotokoll erstellt, wo keinerlei Mängel festgehalten worden sind. Der neue Mieter hat vor knapp drei Wochen seinen Mietvertrag unterschrieben und letzte Woche bei der Übergabe im Protokoll auch keine neuen Mängel festgestellt. Das Mietverhältnis startet ab heute dem 01.01.2025. Gestern durften die Mieter schonmal ins Objekt um Handwerker zu beauftragen. Dort wurde dann ein modriger Geruch festgestellt aus Richtung Kriechkeller. Da die neuen Mieter extreme Probleme mit Schimmel usw. haben, ist dies für die neuen Mieter ein no-go. Wir wussten bis dato auch nichts von dem Geruch bzw. dem Schimmel im Haus, sonst hätten wir im Vorfeld einen Firma beauftrag um dies zu beseitigen. Für uns als Vermieter ist jetzt erste Priorität herauszufinden was da undicht ist bzw. woher der modrige Geruch kommt und dies Instandsetzen zu lassen. Meine Eltern (Vermieter) haben jetzt Angst das weitere Kosten, die vom neuen Mieter entstehen, tragen müssen, falls diese vom Mietvertrag zurücktreten werden. So Sachen wie bestellte Küche, Ersatz Wohnung beschaffen usw. Wie wahrscheinlich ist das? Wie gesagt, wir haben auch erst gestern von dem Geruch gehört und festgestellt. Der Vormieter weiß natürlich nichts davon.
Das Reihenendhaus ist Baujahr 1980 und ein so genanntes Hollandhaus mit 70cm Kriechkeller (in dem ich leider nicht rein komme).
Gruß und Danke im voraus
Stefan
4 Antworten
da wird wohl mal jemand in den Kriechkeller müssen zum Nachschauen - wenn nicht im Haus irgendwas Offensichtliches zu sehen ist
vorab könnte man im Haus alle sichtbaren Leitungen (Abfluß-/Zufluß) überprpfen
Morgen steht eine Besichtigung an. In den Keller kommen wir leider nimmer rein. Da muss eine Fachfirma ran, das ist klar. Wir wollen ja wissen woher es kommt. Ich vermute das dieser Geruch imme rnur dann auftritt wenns Tage vorher geregtnet hat und bei beiden Übergaben war es trocken, da wir den Garten auch im Protokoll haben und an beiden Tagen hats nicht geregnet.
Keller ist nicht gleichbedeutend mit den Wohnräumen. Also kaum ein Grund für einen Rücktritt vom Mietvertrag.
Aber wenn da ein Wasserschaden vorliegt, Wasserrohr undicht oder Wassereinbruch, dann ist das ein grösserer Mangel, für den man als Vermieter aufkommen muss, aber auch als Eigentümer interressiert sein sollte, den Wert der Immobilie zu erhalten.
Ich würde einen Handwerker oder noch besser einen Sachverständigen hinschicken.
Die 500 oder 1000 Euro sollte man investieren.
Dann weiss man ob was gemacht werden muss, und bei Streitigkeiten ist ein Gutachten auch wichtig.
Für uns als Vermieter ist jetzt erste Priorität herauszufinden was da undicht ist bzw. woher der modrige Geruch kommt und dies Instandsetzen zu lassen
Das ist absolut sinnvoll, denn Schimmel ist sehr gesundheitsschädigend.
sonst hätten wir im Vorfeld einen Firma beauftrag um dies zu beseitigen
Schimmel einfach beseitigen ist nicht die Lösung, die Ursache muss behoben werden, denn der Schimmel kommt ansonsten zügig zurück.
Wie gesagt, wir haben auch erst gestern von dem Geruch gehört und festgestellt.
Das ist nicht Problem des neuen Mieters. Welche Kosten jetzt auf euch zukommen, kann man so pauschal nicht sagen.
Gut das dir das bewusst ist. Letztendlich ist die Ursache entscheidend für die weiteren notwendigen Maßnahmen. Die kennt hier aber niemand und deshalb kann niemand Aussagen zu den Gesamtkosten machen.
Die Kosten für die Sanierung sind klar. Alle Kosten die mit der Sanierung zu tun haben, vernachlässigen wir jetzt mal.Meine Eltern haben angst das der neue Mieter Kosten wie suchen einer neuen Wohnung, die angezahlte Rechnung für die neue Küche, Material für die Renovierung usw. an uns weiterleiten wird, falls er nicht mehr einziehen möchte. Und da wissen wir halt nicht ob das so richtig ist. Klar ist, der neue Mieter hat die alte Wohnung bereits gekündigt, aber sein vertrag läuft noch bis März und zahlt somit zur Zeit schon doppelt Miete.
Wenn das Haus wegen Schimmel unbewohnbar ist, müsst ihr ihm seine entstehenden Kosten ersetzen. Das Thema wird dann auch vermutlich nicht in 2 Monaten abgehakt sein, je nach Sanierungsumfang.
Mit der neuen Küche wird er in der alten Wohnung auch nichts anfangen können. Auch das könnt ihr nicht zu seinem Problem machen.
Nicht jeder kann einen geplanten Umzug einfach ohne nennenswerte Kosten verschieben.
Fakt ist aber auch das der Mietvertrag erst seit heute läuft und die besagten Sachen im Vorfeld besorgt worden sind. Für Kosten ab heute würde ich ja nichtmal pauschal nein sagen, aber die Küche zum Beispiel wurde sogar vor unerzeichnung bestellt.
Fakt ist, dass der Mieter nicht einziehen kann wegen des Schimmels und das ist das Entscheidende. Der Keller müffelt nicht erst seit heute. Ihr hättet VOR der Vernietung euch von der Ordnungsmäßigkeit des gesamten Hauses überzeugen müssen.
Das habt ihr offensichtlich nicht gemacht. Ihr könnt euer Versäumnis nicht zu Lasten des neuen Mieters abarbeiten.
Ich glaube da verstehst du was falsch. Im Rahmen unserer Möglichkeiten haben wir das Haus natürlich vorab inspiziert. Und welches Versäumnis meinst du? Wenn man von eiinem Schaden nichts weiß und dieser nur unter bestimmten Umständen auftaucht ist es doch kein Versäumnis unsererseits. Und wenn, und ich betone wenn, uns der Vormieter eine solche Sache nicht angezeigt hat, können wir es ja schließlich nicht wissen. Wir wohnen schließlich nicht in diesem Haus und müssen uns auf die Aussagen vn dem Langjährigen Mieter verlassen, de rTag ein tag aus da lebt. Also kurz un knapp, wir haben vorab alles inspiziert, weder Altmieter noch Neumiter haben bei der Protokollierung was angemerkt.
Ich bin selbst Vermieterin, also nicht fremd in der Materie.
Im Rahmen unserer Möglichkeiten haben wir das Haus natürlich vorab inspiziert.
Und offensichtlich den Schimmelbefall bei der Inspektion übersehen. Fakt ist, Schimmel kommt nicht von heute auf morgen. Wenn deine Möglichkeiten zur Inspektion nicht ausgereicht haben, was offensichtlich ist, wenn du nichts vom Schimmel weißt, ist das nicht das Problem des neuen Mieters.
Wir wohnen schließlich nicht in diesem Haus und müssen uns auf die Aussagen vn dem Langjährigen Mieter verlassen
Nein, ihr habt euch von der Ordnungsmäßigkeit zu überzeugen.
Wenn du mir das nicht glaubst, kannst du dich gerne an einen Anwalt wenden, der dir das dann bestätigen wird.
Unter diesem Link
Kriechkeller: Was ist das denn?
findest Du das
Feuchtigkeit im KriechkellerBesonders unbelüftete und von Außen belüftete Kriechkeller sind anfällig für Feuchtigkeitsprobleme. Belüftete Kriechkeller sollte man deshalb möglichst gründlich abdichten und sämtliche Risse schließen – wenn dann aber ein Wasserrohr leckt, kann die ausgetretene Feuchtigkeit kaum mehr aus dem Kriechkeller entweichen. Da hier auch häufig organische Materialien wie Holz oder Dämmstoffe verwendet werden, bildet sich rasch Schimmel und Pilze, was muffigen Modergeruch mit sich bringt – von den Auswirkungen auf die Gesundheit der Bewohner ganz zu schweigen! Allergien und Asthma bei Kindern sind die Folge. Es empfiehlt sich, spezielle Kriechkellerentfeuchter zum Einsatz zu bringen, die die Luftfeuchtigkeit so gering halten, dass Schimmel und Pilze keine Chance haben.
Mit beseitigen war in diesem Fall Messen, Orten und Sanieren gemeint. Es bringt nichts den Schimmel nur zu übermalen. Das ist logisch. Wollen das Haus ja weiterhin vermieten.