Miete an zwei Vermieter zahlen?
Hallo,
wir mieten ab Februar 2025 ein Haus, dass zwei Personen gehört. (Mutter und Tochter)
Den Mietvertrag haben wir bereits mit der Mutter unterzeichnet und plötzlich meldet sich die Tochter das sie auch in den Mietvertrag aufgenommen werden möchte. Wir haben zugestimmt und ergänzen dies nun im Vertrag . Außerdem möchte sie, dass wir beiden die Miete überweisen (jeweils die Hälfte der ausgemachten Miete).
ist dies so üblich, rechtens ? Können wir uns weigern und die gesamte Miete einfach auf das bereits ausgemachte Konto überweisen und die Vermieter teilen diese dann unter sich auf? Schließlich ist dies meiner Meinung nach eine Sache unter ihnen .
9 Antworten
Ich setze mal voraus, dass du als Mieter von der Existens einer Miteigentümerin nichts wusstest. Die Vermieterin allerdings wusste es schon, du hast guten Glaubens den Mietvertrag unterschrieben uund somit als Vertragspartei richtig gehandelt. Wenn nun die Vermieterin eine Vollmacht ihrer Tochter erhält, wäre alles in Ordnung.
Die TTochter als Mietegentümerin kann nun den Mietvertrag anfechten, Sollten dir daraus Nachteile finanzieller Art entstehen, macht sich die Die Mutter als vermieterin dir gegenüber schadensersatzpflichtig. Du bist nicht berechtigt den Mietvertrag hinsichtlich der Vermieterpartei zu ändern.
Hey Moin bei mir ist es fast so ähnlich aber bei mir gibt es nur eine Überweisung der gesamten Miete denn die sind auch zu zweit.
Von mir aus können sich noch mehr in den Mietvertrag eintragen, möchte nur dann wissen wie es mit Mietminderrung und Reparatur
aussieht denn da macht sich es bemerkbar ob es einen egal ist oder ob die es ohne Probleme erledigt wird.
Ich würde nur einmal Miete überweisen und nicht 2 X denn beim Geld wird man sehen ob und auf wenn man sich darauf verlassen kann.
LG Clown Erni
Du kannst in deinen Mietvertrag nicht einfach die Tochter als „Mitvermieterin“ hinzufügen. Da könnte ja jeder in seinem Exemplar nachträglich noch irgendwelche Änderungen vornehmen. Wenn schon hätte sich die Mutter (als euere Vermieterin) bei euch melden müssen und einen neuen, berichtigen Mietvertrag, bei dem alle berechtigten Parteien aufgeführt sind, zustellen müssen.
Zumindest in der Schweiz ist es so. Ob es rechtlich Ok ist, wage ich zu bezweifeln. Natürlich ist es keine grosse Sache, deinen DA bei der Bank zu ändern.
Wie regeln denn die beiden Damen die Nebenkosten? Bekommst du da auch von beiden eine Abrechnung und das zuviel bezahlte Geld von beiden retour? Oder bezahlst du nur eine Kaltmiete?
Wie verhält es sich, wenn zb die Waschmaschine kaputt geht. Du hast das Haus ja „nur“ gemietet. Wenn die Mutter nicht einmal fähig ist, der Tochter die Hälfte der Miete zu überweisen, ist Ärger vorprogrammiert.
Das die Personen der Partei Mieter ihre Miete getrennt auf verschiedene Konten/an verschiedene Personen der Partei Vermieter zahlen sollen ist sehr unüblich.
Aber nicht unzulässig.
Den Mietvertrag haben wir bereits mit der Mutter unterzeichnet und plötzlich meldet sich die Tochter das sie auch in den Mietvertrag aufgenommen werden möchte. Wir haben zugestimmt und ergänzen dies nun im Vertrag .
Was sagt denn die Mutter, eigentliche Vermieterin dazu?
Ohne sie ist ja eine Vertragsänderung gar nicht möglich.
Hallo da muss sich die Tochter mit ihrer Mutter in Verbindung setzen, Du darfst den Mietvertrag nicht ändern nur der Vermieter
Ist denn der Vertrag der uns vorliegt überhaupt gültig wenn nur eine Vermieterin drin steht ? Mein Partner ist der Meinung, dass dieser es nicht mehr ist , da wir versäumt haben beide mit aufzunehmen .