Miete bezahlt obwohl ich nicht im Mietvertrag stehe?

4 Antworten

Wenn er Dich einmal geduldet hat, also irgendwann zugestimmt hat, dass Du bei Deiner Freundin einziehst, kann er das nicht mehr zurück nehmen, es sei denn, Du gibst ihm einen Grund, Dir unmittelbar ein Hausverbot zu erteilen.

Wie will er Dich raus bekommen, wenn Du Dich weigerst, auszuziehen?

Handelt es sich um ein Zweifamilienhaus, in dem der Vermieter auch wohnt? Dann könnte er das Mietverhältnis insgesamt grundlos kündigen (3 Monate längere Kündigungsfrist.) Ist das nicht der Fall, hat er praktisch keine Chance. Kannst dann ganz beruhigt sein.


CryingGame  28.12.2023, 15:37

Sehr gute Antwort!

Vielleicht noch als Zusatz: Dadurch, dass er deine Mietzahlungen angenommen hat, ist dir eventuell auch ein Mieterrecht entstanden oder zumindest ein Recht, das über die Duldung hinausgeht. Das müsste dann aber ein Fachanwalt prüfen, ob das in deinem Fall möglich ist.

1
bwhoch2  28.12.2023, 15:41
@CryingGame
Dadurch, dass er deine Mietzahlungen angenommen hat, ist dir eventuell auch ein Mieterrecht entstanden

Eher nicht. Verpflichtung zur Mietzahlung hat die Mieterin und letztendlich ist es unerheblich, von wem die Miete kommt. Eltern, Omas, Opas, Arbeitgeber oder wer auch immer erhalten keine zusätzlichen Rechte aus dem Mietverhältnis, wenn sie mal für die Mietzahlung einspringen.

0
Derborusse1909 
Fragesteller
 28.12.2023, 15:45
@bwhoch2

Selbst wenn der Vermieter die Miete von uns beide fordert?

0
CryingGame  28.12.2023, 15:46
@bwhoch2

Ja, ich habe deshalb "eventuell" geschrieben, weil es dafür keine eindeutige Regelung gibt. Bei meiner Idee hatte ich dies im Hinterkopf:

"Ist dem Vermieter bekannt, dass eine bestimmte Person eine bestimmte Wohnung benutzt, und der Vermieter nimmt wissentlich dafür Zahlungen (Miete) entgegen, dann kann dieses tatsächliche Verhalten so zu verstehen sein, dass eine Vermietung / Anmietung beiderseits gewollt ist."

https://www.promietrecht.de/Mietvertrag/Vertragsabschluss/faktischer-Mietvertrag/Faktischer-Mietvertrag-Mietvertrag-entsteht-durch-Duldung-E1301.htm

Man könnte dies unter Umständen dennoch als Argument anführen.

1
bwhoch2  28.12.2023, 15:49
@CryingGame

Da geht es um eine Wohnung, die jemand bewohnt, der eigentlich, mangels Mietvertrag gar kein Recht dazu hat. Ein Beispiel wäre, dass der Lebenspartner (nicht Erbe!) einer verstorbenen Person die Wohnung weiter nutzt, ohne dass es eine direkte Zustimmung dazu seitens des Vermieters oder der Erben gab. Das wäre aber ein ganz anderer Fall, als der in dieser Frage.

0
bwhoch2  28.12.2023, 15:51
@Derborusse1909

Der Vermieter kann letztlich nur von der Person die Miete fordern, die im Mietvertrag steht. Da er nach Mietvertragsunterzeichnung nicht nach Belieben weiter über die Wohnung verfügen kann, ist es ihm auch nicht möglich, die Wohnung noch einmal zu vermieten oder Teile davon und er kann in einen bestehenden Mietvertrag auch nicht einfach eine weitere Person aufnehmen.

Natürlich kann er Geld von beiden fordern. Er kann sie auch von Verwandten fordern, von Leuten, die auf der Straße vorbei laufen usw. Wenn er daraufhin was bekommt, ist es gut für ihn, begründet aber noch lange kein zusätzliches Mietverhältnis.

0
Derborusse1909 
Fragesteller
 28.12.2023, 15:42

Hay Danke erstmal für die schnelle Antwort

Sein Grund ist angeblich so hat er es zu uns gesagt, da sich angeblich die Nachbarn beschweren das es Dauerhaft nach Cannabis richt, was aber nicht der Fall ist, da ich immer vor die Haustür gehe wie auch mit Vermieter ausgemacht

Gehe offen mit dem Konsum um

Wir haben auch wöchentlich 2-3 besuch von meiner Partnerin Betreuer wohn und gesetzlich und selbst die sagen es richt bei uns nie.

Es ist leider hier eh unerträglich da bei nachdem dauerhaft in nächten Streit ist mit allein 16 Polizei Einsätzen dieses Jahr und sowas hingenomm wird hier.

0
bwhoch2  28.12.2023, 15:47
@Derborusse1909

Wenn es nach Cannabis riecht, müsste Dir der Vermieter nachweisen, dass Du derjenige bist. Dann müsste es einen Umfang annehmen, der die Nachbarn so erheblich beeinträchtigt, dass sie mit Recht z. B. die Miete mindern.

Dann wäre das ein Grund, der ihm berechtigten Anlass für ein Hausverbot gibt, an das Du Dich dann auch halten müsstest. Denke mal daran, dass der Geruch nicht einfach in der Luft draußen verfliegt, sondern auch in der Kleidung, in den Haaren, auf der Haut hängen bleibt und damit verteilt er sich auch im Treppenhaus.

Kommt dann womöglich noch ein Polizeieinsatz wegen Verdacht auf Drogendelikten hinzu, kann das erst recht zu berechtigtem Hausverbot führen. Falls Du ein Hausverbot bekommst, musst Du Dich daran halten und Deine Freundin könnte ihn verklagen, Dir den Einzug wieder zu ermöglichen.

0
Derborusse1909 
Fragesteller
 28.12.2023, 15:56
@bwhoch2

Also bis jetzt kam nie die polizei geschweige denn das die Nachbarn uns mal drauf angesprochen haben

Ich hatte mit dem Vermieter und Hausmeister auch ein Gespräch darüber da wurde mir angeboten am Fenster zu rauchen mit ausreichend lüften das habe ich aber verneint und gesagt wenn es die Nachbarn stört rauche ich draußen.

0
bwhoch2  28.12.2023, 16:00
@Derborusse1909

Dann hoffe mal, dass das so bleibt, denn dann kann Dir der Vermieter nichts.

0
Derborusse1909 
Fragesteller
 28.12.2023, 16:05
@bwhoch2

Naja Wie gesagt er hat jetzt halt mich aufgefordert bis zum 31.1 hier raus zusein

Da ist ja jetzt das Aussage gegen Aussage steht und ich nicht weiß was ich jetzt machen soll

Aber das wäre dann ein fachanwalt gefragt?

0

Und wenn der Bundeskanzler die Mietschulden deiner Freundin begleichen würde, er wird dadurch nicht Mieter, wie dieser Vermieter hier annimmt. Daher kann der Vermieter auch nicht verfügen, dass du aus der Wohnung deiner Freundin ausziehen musst. Nur deine Freundin könnte dich aus der Wohnung weisen. Er ist nicht der Duldende sondern das ist deine Freundin.

Du solltest auf diese Forderung nicht weiter eingehen. Er kann im Dreieck springen aber dich nicht aus der Wohnung (jur. Besitz deiner Freundin) drängen.

Eine Klage des Vermieters in dieser Hinsicht würde am Amtsgericht scheitern.

Der VM bestimmt nicht ob du ausziehen musst, wenn die Wohnung für 2 Personen groß genug ist, dann soll dich deine Freundin offiziell anmelden damit die Nebenkosten angeglichen werden falls das noch nicht geschehen ist

Ansonsten lese auch noch die Antwort von bwhoch2


Derborusse1909 
Fragesteller
 28.12.2023, 15:57

Ich bin offiziell hier gemeldet und das schreiben mit der Anpassung von den Nebenkosten haben wir auch bekomm

0
Von Experte Gerhart bestätigt

Wenn dich einer aus der Wohnung "schmeissen" kann ist es deine Partnerin, nicht deren Vermieter.

Dadurch das Du 2 Monate lang die Miete für deine Partnerin gezahlt hast bist nicht Mieter geworden.