Mietvertrag Eltern - Kind?

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Du musst nicht im Mietvertrag der Eltern stehen. Die eigene Kinder bei sich wohnen zu haben ist immer erlaubt. Das gilt nicht als Untervermietung.

Entsprechend BGB dürfen Eltern von Kindern mit eigenem Einkommen einen angemessen Anteil für Miete, Nebenkosten und Essen verlangen.

Es ist nichts zu beachten.

Leibliche und adoptierte Kinder dürfen auch als Erwachsene sogar kostenlos ! in der Wohnung ihrer Eltern wohnen. Wenn du an deine Eltern Miete bezahlst, dann hast mindestens einen mündlichen Untermietvertrag.