Mängeln beim Einzug?

3 Antworten

Während der Übergabe der Wohnung durch den Vermieter an dich hast du zum Mietbeginn diese Mängel festgestellt und in eine Protokoll geschrieben samt Fristsetzung zur Mängelbeseitigung? Wenn nicht, dann hast du die Wohnung wie gesehen gemietet und kannst DEFINITIV keine Mietminderung ausführen. Die Mängel muss der Vermieter dennoch beseitigen, wenn du nun die Mängel aufführst und die Instandsetzung forderst. U.U. könntest du den § 536 a BGB anwenden und die Kosten nach § 556 b BGB gegendie Miete aufrechnen.

Gerhart  07.01.2024, 17:52

Nachweis der Mängel durch Einwurfeinschreiben!

0
Chiko100 
Fragesteller
 07.01.2024, 21:22

Es gab noch keine Übergabe mit dem Vermieter. Es gab nur eine Übergabe mit dem alten Mieter. Der Vermieter befindet sich aktuell noch im Urlaub.

0
Gerhart  07.01.2024, 22:31
@Chiko100

Das ist ja noch schlimmer. Der Vormieter ist nicht befugt, dier die Wohnug herauszugeben ohne Vollmacht des Vermieters, gibt es ein Übergabeprotokoll?

0
Gerhart  13.01.2024, 10:57
@Chiko100

Dann kannst du argumentieren, dass der Vormieter beauftragt war dir die Wohnung zu übergeben. Sind diese Mängel im Protokoll aufgeführt?

0
Chiko100 
Fragesteller
 13.01.2024, 12:46
@Gerhart

Nein. Als er mir die Wohnung gezeigt hat, waren diesen Mängel nicht ersichtlich. Habe mich aber am nächsten Tag beim Vermieter gemeldet. Der kommt heute vom Urlaub zurück

0
Sachmängel in der Wohnung muss der Vermieter beseitigen!

Hast du die Wohnung vor Vertragsschluss nicht besichtigt? Du musst den Vermieter über die Mängel informieren.

Auf jeden Fall ist das Sache vom Vermieter. Mach als erstes Bilder auf denen das Datum steht und wenn möglich einen Zeugen (möglichst kein Verwander) und dann dem Vermieter eine Frist setzten, so 2-4 Wochen, danach Mietminderung androhen.