Mängeln beim Einzug?
Hallo zusammen,
ich mach es kurz und bündig. Beim Einzug (bereits am ersten Tag) habe ich diverse Mängel (Tapeten mit Klebestreifen befestigt, Gurtwickler vom Rolladen teilweise beschädigt und andere Dinge.) festgestellt. Müssen solche Mängel vom Vermieter repariert werden?
3 Antworten
Während der Übergabe der Wohnung durch den Vermieter an dich hast du zum Mietbeginn diese Mängel festgestellt und in eine Protokoll geschrieben samt Fristsetzung zur Mängelbeseitigung? Wenn nicht, dann hast du die Wohnung wie gesehen gemietet und kannst DEFINITIV keine Mietminderung ausführen. Die Mängel muss der Vermieter dennoch beseitigen, wenn du nun die Mängel aufführst und die Instandsetzung forderst. U.U. könntest du den § 536 a BGB anwenden und die Kosten nach § 556 b BGB gegendie Miete aufrechnen.
Hast du die Wohnung vor Vertragsschluss nicht besichtigt? Du musst den Vermieter über die Mängel informieren.
Auf jeden Fall ist das Sache vom Vermieter. Mach als erstes Bilder auf denen das Datum steht und wenn möglich einen Zeugen (möglichst kein Verwander) und dann dem Vermieter eine Frist setzten, so 2-4 Wochen, danach Mietminderung androhen.
Es gab noch keine Übergabe mit dem Vermieter. Es gab nur eine Übergabe mit dem alten Mieter. Der Vermieter befindet sich aktuell noch im Urlaub.