Wer muss für die "Renovierung" nach Fenstertausch aufkommen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hier sehe ich eine Modernisierung. War diese als solche angekündigt (mindestens 3 Monate vor Beginn der Arbeiten) und wurden dir deine voraussichtlichen anteiligen und bereinigten Modernisierungsmieterhöhungskosten dabei mitgeteilt? Sollte hier eine planmäßige Modernisierung angekündigt und durchgeführt worden sein, hat zwar der Vermieter dafür zu sorgen, das evtl. Schäden an der Tapezierung, in diesem Zusammenhang entstanden, beseitigt werden, aber darf diese Kosten auf die Modernisierungsumlage aufschlagen (8% jährlich, 1/12 davon monatlich). So Urteil des BGH. (Findest du bei Google).

Kabeltante1266 
Fragesteller
 25.01.2023, 12:15

Danke auch dir für diese hilfreiche Antwort.

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Renovierung auf lau? - Das wird nicht funktionieren!

Übrigens auch dann nicht, wenn du die Renovierung bei Einzug selbst bezahlt hättest.

Du hast festgestellt:

 Durch das Demontieren der Fensterrahmen wurde leider rund um die Fenster teils die Tapete beschädigt

Das lässt sich bei diesen Arbeiten kaum verhindern. Allerdings beschränken sich die Montagefolgen lediglich im unmittelbaren Fensterbereich. In der Regel handelt es sich dabei um den Bereich der Laibung. Also um einen schmalen Streifen von wenigen Zentimetern.

Sobald die Montagearbeiten abgeschlossen sind, wird die ausführende Firma die entstandenen Schäden beseitigen und optisch anpassen. Mehr wird es da sicher nicht geben.

Die Rechtslage:

Schadenersatzansprüche setzen immer voraus, dass auch ein Schaden erlitten wurde.

Nach eigener Aussage hast du die Wohnung unrenoviert angemietet, also kein Geld für die Renovierung ausgeben müssen.

Wenn du ausziehst, wirst du ebenfalls nicht renovieren müssen, also auch dann keine Kosten haben.

Persönlicher Geschmack ist für Schadenersatzforderungen ungeeignet.

Angenommen, du musst im Bad Löcher in die Fliesen bohren, um deinen Spiegel aufhängen zu können. Wäre es für dich in Ordnung, wenn der Vermieter von dir verlangen könnte, dass komplette Bad zu renovieren, weil er erst kurz vorher das Bad neu gefliest hat?

Der Gesetzgeber sagt Nein. Wurden nicht übermäßig viele Löcher gebohrt zählen sie zur üblichen Nutzung der Wohnung.

Wenn die sichtbaren Spuren fachgerecht beseitigt wurden, ist dir damit uneingeschränkt wohnen zu können, durchaus zuzumuten.

Kabeltante1266 
Fragesteller
 25.01.2023, 12:14

Vielen Dank, auch das hilft mir weiter.

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Zustand der Wohnung bei Einzug (renoviert oder nicht, egal) entspricht nicht dem Ist-Zustand nach Fenstereinbau. Wenn fest verklebte Tapeten gelöst wurden durch den Fenstertausch ist somit auch ein Schaden entstanden für den der Verursacher aufkommen muss in diesem Fall der Fensterbauer.

Natürlich war das dem Fensterbauer vorher klar und das hat er auch dem Vermieter mitgeteilt. Als dann der Auftrag erteilt wurde ging die Haftung dafür auf den Vermieter über ohne wenn und aber. Folglich wird der Vermieter einen Maler holen müssen, die Arbeiten selbst ausführen oder sich mit den Mietern anders einigen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Von Experte Gerhart bestätigt

Der Vermieter muss natürlich den Bereich unmittelbar um das Fenster instand setzen, d.h. anputzen lassen und ggfs. auch kleinere malermäßige Instandsetzungen vornehmen. Er muss aber nicht ganze Wände neu machen.

Kabeltante1266 
Fragesteller
 20.01.2023, 12:23

Danke dir, ich spreche mit dem Vermieter, wie wir das lösen bzw was er dazu beitragen wird, um zumindest um die Fenster herum wieder alles hübsch zu machen.

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albatros  20.01.2023, 13:05

Aber: Er darf die Kosten dafür mit der Modernisierungsmieterhöhung vom Mieter einfordern.

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albatros  20.01.2023, 13:55
@ChristianLE

Stand so sinngemäß in meiner Antwort. Das wäre nun zu ergründen.

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Im Normalfall sind bei der Fenstermontage Beiputzarbeiten durch den Fenstermonteur vereinbart.

Ansonsten wär das die Aufgabe des Vermieters, der dann im gleichen Zuge die Wangen neu tapezieren oder streichen läßt.

Kabeltante1266 
Fragesteller
 20.01.2023, 11:38

Danke schön, dann werde ich wohl mal mit dem Vermieter sprechen. Diese Beiputzarbeiten waren bei meinen Fenstern wohl nicht dabei.

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