Miete rückwirkend fordern?

2 Antworten

Nein. Die Miete kannst du nicht zurück fordern!

Du kannst ggf. Schadenersatz verlangen.Allerdings bist du beweispflichtig und musst den erlittenen Schaden nachweisen.

Du schreibst:

Zudem waren die Kellerräume immer überflutet( 4-5 cm) wodurch einige Möbelstücke schimmelten und unbrauchbar wurden.

Wie haben andere Mieter auf die überfluteten Kellerräume reagiert?

Nach der mehrfacher Mitteilung der Mängel wurde nichts unternommen wodurch sich meine Gesundheit immer verschlechterte bis ich nun eine neue Wohnung fand in der sich meine Gesundheit langsam verbesserte.

Hast du den Vermieter nachweislich aufgefordert, die angezeigten Mängel zu beseitigen?

Wurde der Wohnungswechsel aus gesundheitlichen Gründen durch einen Arzt empfohlen?

Du schreibst:

Am Tag des Umzugs wurde der Schlüssel zu den Kellerräumen von dem Vermieter versteckt wodurch das Umziehen maßgeblich erschwert wurde.

Hast du als Mieter keinen eigenen Kellerschlüssel?

Nach eigener Aussage sind die Kellerräume feucht und haben bereits zu Schimmelbefall geführt.

Offensichtlich lagerst du dennoch deinen Hausstand dort. Ist das nicht widersprüchlich?

Du schreibst:

in meiner alten Wohnung in der sich schwarzer, blauer und andere Schimmelarten verbreiteten.
  • Wie lange hast du insgesamt in der Wohnung gewohnt?
  • Seit wann gibt es die Schimmel-Probleme?
  • Hast du eine Mietkaution hinterlegt?

Du schreibst:

weil verständigt wurde der Vermieter aber unternommen wurde nichts und nur mit einem Lachen ignoriert.

Das Vermieter ihrer Pflicht zur Mängelbeseitigung nur unzureichend oder gar nicht nachkommen ist bekannt.

Allerdings wird dann meist versucht, den Mieter für die Schäden verantwortlich zu machen.

Eigentlich dürfte dem Vermieter nicht zum Lachen zumute sein.

Eine, in dem von dir beschriebenen Schimmel-Zustand lässt sich nicht vermieten.

Feuchtigkeitsschäden, die nicht behoben werden, nehmen zu und gammeln weiter.

Für den Vermieter und Eigentümer fällt das Einkommen aus Vermietung und Verpachtung weg. Die Mängel mindern den Wert der Immobilie. Die Kosten für die Instandsetzung nehmen jedoch stetig zu.

Üblich ist auch ein Rückgabeprotokoll, in dem sämtliche Mängel aufgeführt werden. Der Vermieter hat Schimmel in diesem Ausmaß kommentarlos akzeptiert?

Meine persönliche Meinung ist:

Da nicht zu erwarten ist, dass dir dein Vermieter einen Ausgleich zahlt, solltest du dich an einen Mieterverein wenden, der für wenig Geld den Sachverhalt rechtlich prüft und dir ggf. hilft deine Ansprüche gegen den Vermieter durchzusetzen.

Viel Erfolg!

Wenn du das nicht vorher schriftlich beanstandet, eine Frist gesetzt und Mietminderung angedroht hast - Nein!