Vermieter will horrende Summen beim Auszug?

8 Antworten

Ohne Anwalt läuft das etwa so:

Dein Freund kündigt sofort fristgerecht und zieht bis 31.12.23 aus. Er bietet dem Vermieter die Rückgabe der Wohnung am 2.1.24 an, derVermieter verweigert die Rücknahme, dein Freund holt sich mindestens 3 glaubwürdige Zeugen, die den Zustand der Wohnung protokollieren. Dein Freund fertigt ein Video zur Dokumentation der Wohnung am Rückgabetag und wirft die Wohnungsschlüssel samt Protokoll unter Zeugen in den Briefkasten des Vermieters. Diesen Einwurf ebenfalls filmen.

Der Vermieter will Geld für eine Instandsetzung? Dazu müsste er nun eine Forderung schreiben und dem Freund nachweislich übergeben. Der Freund widerspricht dieser Forderung und der Vermieter könnte nun auf Schadensersatz klagen. Dein Freund könnte sich vor Gericht selbst vertreten, falls diese obskure Klage überhaupt vom Gericht angenommen wird. Aber für diesen Fall würde ich dazu raten spätestens hier einen Fachanwalt für Mietrecht zu mandatieren.

Es geht es nicht anders. Dein Freund muss sofort zu einen Anwalt.

Mit allen Bildmaterial, falls vorhanden, und den gesamten Schriftverkehr, auch die E-Mail, in einen Ordner zusammen fassen.

Auch schriftliche Zeugenaussagen können hilfreich sein. Das ganze dann dem Anwalt geben.

Eine Anzeige seitens des VM dürfte so in das leere laufen.

Dein Freund kann ausziehen, wann er will. Dafür braucht er die Erlaubnis des Vermieters nicht.

Der Vermieter kann deinen Freund anzeigen. Aber Geld für die Renovierung bekommt er dadurch nicht. Das müsste zivilrechtlich geklärt werden.

Je nachdem, um welche Schäden es konkret geht, kann es durchaus sein, dass dein Freund was zahlen muss. Wenn er also derjenige ist, der das Laminat und die Türen kaputtgemacht hat, muss er dafür aufkommen. Wenn es sich aber nur um normale Abnutzungserscheinungen handelt, hat der Vermieter keine Chance, da an Geld zu kommen. Ebenso wie beim Strom in dem einen Zimmer. Wenn dein Freund irgendwo in ein Stromkabel gebohrt hat und es deswegen nicht geht, geht das auf seine Kappe. Wenn nicht, dann nicht. Du versteht, worauf ich hinauswill.

Wichtig wäre, alles vernünftig zu fotografieren und zu filmen. Und alles aufzuschreiben, woran er sich erinnert. Wann war der Wasserschaden, woher weiß er davon, wann und wie hat er das fam Vermieter gemeldet was wurde unternommen, seit wann ist der Strom weg usw.

Der braucht einen Anwalt - oder auch einen Mieterverein oä!

ansonsten würde er ihn nach Auszug anzeigen

Kann er machen, dann bekommt der Vermieter einen Brief das der Anzeige keine Folgen hat, da kein Straftatbestand ersichtilich ist. Eine Straftat käme nur in Betracht, wenn die Schäden vorsätzlich verursacht worden wären.

weil er der Ansicht ist, dass mein Kollege, die Wohnung mit Absicht beschädigt hat und dadurch unbewohnbar wurde.

Das müßte dann aber auch bewiesen werden. Und es ist erstmal unglaubhaft, das jemand eine Wohnung in der er noch Jahre wohnt vorsätzlich beschädigt.

Woher ich das weiß:Recherche