Darf ich als Mieter beim Auszug mehr Kaution verlangen als ich gezahlt habe?
Ich habe meine Wohnung vor ca. 1 Jahr, nicht renoviert gemietet. Die Wohnung war mobiliert 3 Jahre leer gestanden, musste selber alles rausschmeissen und sämtliches renovieren. Dürfte ich also als Mieter beim Auszug dieser Wohnung mehr Kaution verlangen als ich eigentlich gezahlt habe ?
3 Antworten
Nein - Du kannst nur die verzinste Kaution, dein Eigentum, zurück verlangen.
Es ist üblich in so Fällen zu Mitbeginn eine Vereinbarung mit dem Vermieter zu treffen . Günstigere Miete die ersten paar Monate etc.
Wenn es so eine Vereinbahrung nicht gibt , hast du keinen Anspruch auf eine Ausgleichzahlung , du kannst aber natürlich alles was du neu in die Wohnung eingebracht hast wieder entfernen, dass kannst du durchaus beim Vermieter vortragen um vieleicht etwas Geld von Ihm zu bekommen das kann aber auch nach hinten los gehen, dein Vermieter kann verlangen das du alles wieder enfernst was du "verbessert " hast.
Natürlich bekommst du deine Kaution Verzinst zurück also , bei 1-3 Prozent Zinsen ist das schon was.
Schön wär's: Derzeit (Stand Juni 2024) sind bei einem Sparkonto zwischen 0,01% und 0,10% üblich. Hierbei handelt es sich um die gesetzlich vorgeschriebene Mindestverzinsung. Mehr gibt es bei einem Kautions-Sparkonto auch nicht.
Ja, du bekommst die Kaution verzinst zurück.
Für alles andere gibt es nichts...
Da kriegst du ca. 1 bis 5 Euro mehr als du dem Vermieter bei Einzug gegeben hast. Zinsen von der Bank sind das.
die Kaution wird in der Regel auf ein so genanntes Mietkautionssparbuch eingezahlt und dem Vermieter übergeben;
für das Sparbuch bekommst du doch von der Bank Zinsen - das ist damit gemeint
Kaution verzinst ? Kenn ich gar nicht, was soll das heißen?