Hallo, danke schon mal im Voraus für die Antwort.
Nun zur Sachanlage und darauffolgende Frage.
Es geht um Betrug in 14 Fällen mit einem Schaden von 4000€ Da schon ein Teil zurück gezahlt worden ist.
Leider ist diese Person schon einmal vorbestraft wegen 9 Fällen Betrug.
Dafür war eine Verhandlung im Jahr 2021 im Januar zuständig. Es ist eine Bewährungsstrafe bei rausgekommen. Glaube um die 3 Jahre. Davon ist ja mittlerweile 1 Jahr und paar Monate vorbei.
Nun wie man Sehen kann ist leider zwischendurch wieder schei..e passiert.
Die Beweggründe sind Schulden und eine schwierige Zeit.
Er ist nicht in U Haft. Und er macht fein seine restlichen Sozialstunden die er machen musste da er die Geldauflage nicht mehr zahlen konnte. Das seltsame ist, Ihm ist bei der ersten Hauptverhandlung kein Bewährungshelfer/ in beigestellt worden.
Nun hat er vor dem Amtsgericht mit Schöffen ein neuen Termin. Ein neuer Fall mit anderen Aktenzeichen und anderer Richterin.
Wenn es keine Bewährung mehr gibt was durchaus möglich ist bei einer Erwartung von mindestens 2 Jahren Strafmaß.
Nun die paar Fragen:
muss er nach der Verhandlung direkt ins Gefängnis ?
Oder ist eine weiter Bewährung möglich ?
Und was ist wenn eine Berufung eingelegt wird ?
Wie lange dauert sowas ?
Und muss er während der Berufungszeit ins Gefängnis ? Er hat ein festen Wohnsitz und bekommt leider Sozialleistungen. Und hat Familie und Freunde.
Danke noch mal für die Beantwortung der Fragen.