Dein Arbeitgeber muss mitteilen, wie hoch dein Brutto gewesen wäre und dein Netto, wärest du nicht krank geworden, dann berechnet die KK dein Krankengeld.
Wie hoch ist denn die Restsumme, die noch offen ist, nachdem ihr das Geld aus der Versicherung für die Bestattung eingesetzt habt? Davon 50 % muss der Bruder tragen, wenn es eine "normale" Bestattung war, also nichts luxuriöses.
Ihr habt schon gefordert, nun könnt ihr entweder einen Anwalt einschalten oder kostengünstiger einen Online-Mahnbescheid erlassen.
Was genau macht sie denn? Ist sie mit ihrem Kind nur in der Schule, einfach so? Dann hat einzig die Schulleitung das Recht, sie des Hauses zu verweisen, wenn sie einen Grund dafür sieht.
Kommt sie mit dem Kind in den Unterricht, ist es die Aufgabe des Lehrers, sie der Klasse zu verweisen, damit er seinen Unterricht ordnungsgemäß durchführen kann.
Da eine Schule grundsätzlich ein öffentliches Gebäude ist, begeht sie keinen Hausfriedensbruch. Zudem könnte sie ja auch einen triftigen Grund haben, in der Schule zu sein.
Sie sollte auf jeden Fall eine Auslandskrankenversicherung abschließen, muss in den USA ist das so üblich, die gesamten Kosten erst einmal tragen und kann sich diese dann von ihrer Versicherung zurückholen.
Das gilt übrigens nicht nur für Schwangere, jeder sollte bei Auslandsreisen sich eine solche Versicherung leisten, selbst im EU- Ausland können Kosten auf dich zukommen oder die EHIC nicht angenommen werden.
Wer in eine Mietwohnung mit Hund einziehen will, muss vorher klären, ob die Haltung die Erlaubnis des Vermieters verlangt oder ob im Mietvertrag generell etwas geregelt ist. Wichtig zu wissen ist hier, dass ein grundsätzliches Verbot von Haustieren nicht zulässig ist. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits 1993 entschieden, da dies eine Benachteiligung des Mieters bedeutet (BGH, Az.: VII ZR 10/92).
Du wohnst schon drin, die Klausel an sich ist nicht gültig,aber:
Allerdings besagt das Urteil, dass nur Kleintiere immer in der Wohnung gehalten werden dürfen, bei Hunden und Katzen sieht das anders aus. Gemäß dem Urteil ist im Mietrecht die Hundehaltung in der Mietwohnung eine Einzelfallentscheidung.
Das heißt, Vermieter dürfen selbst entscheiden, ob sie in der Mietwohnung einen Hund erlauben oder nicht. So kann im Mietvertrag die Hundehaltung nur mit Erlaubnis des Vermieters festgehalten sein. Jedoch ist auch hier ein allgemeines Verbot der Hundehaltung in der Wohnung nicht erlaubt. Für eine Hundehaltung in der Mietwohnung sollten sich Mieter also immer das Einverständnis des Vermieters abholen, denn liegt dieses nicht vor, kann die Hundehaltung in der Mietwohnung eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.
Wende dich zuerst an deinen Hausarzt, lass dir eine Überweisung zum Endokrinologen geben, der erstellt dann einen Hormonstatus und damit hat man erste Anhaltspunkte.
Wende dich an eueren Vermieter, bitte ihn, ggb. mit dem Ortsbrandmeister zu klären, ob und wie weit weg von der Scheune Pyrotechnik gestartet werden darf. Dann soll euer Vermieter das den neuen Nachbarn schriftlich geben, am besten als Einwurfeinschreiben.
Ihr kennt den Abstand dann auch, achtet drauf. Sollten sie sich nicht daran halten, dann die Polizei rufen, auch in der Silvesternacht. Und ansonsten tun, was andere Tierbesitzer auch machen: bei den Tieren sein, sie beruhigen, die Scheune kontrollieren und schauen, ob irgendwo etwas hingeflogen sein könnte.
Das machen wir seit Jahr und Tag, mit altem Fachwerkhaus und Tieren.
Wenn du dich in Gefahr wähnst, kannst du immer selbst den RTW rufen, da musst du nicht flehen, du bist über 16 Jahre alt und damit nehmen dich auch Sanitäter ernst.
Allerdings denke ich persönlich, du brauchst auch dringend psychotherapeutische Hilfe.
D.h. du stehst für dieses, nun überbaute Grundstück im Grundbuch, richtig? Dann wendest du dich an den Bauherrn, das ist nicht die Gemeinde, Polizei ist Landes- oder Bundesrecht und damit auch entweder das Land oder der Bund der Bauherr und forderst zunächst eine Erklärung.
Wenn du diese hast, dann solltest du dich mit einem Anwalt beraten, wie ggf. dagegen vorgehen. Ist es wirklich dein Eigentum, dann steht dir auf jeden Fall eine angemessene Entschädigung zu.
Du hast einen Leistungsbescheid bekommen. Da ist aufgelistet, oder war, wofür du Geld bekommen hast und was ggf. gekürzt wurde und warum. Wenn du ihn nicht verstehst, stell Fotos davon ein, ohne Namen und dann können wir dir ggf. helfen.
Auf jeden Fall läßt sich eine Wohnung im Leerstand besser verkaufen als mit Mieter. Ob sie es tun sollten, das müssen sie selbst entscheiden und betrifft weder uns noch dich.
Bist du denn weiter in DE gemeldet? Wenn ja, dann zahlst du hier weiter.
Ihr habt einen Termin im SPZ, das ist gut. Dort werden sie Tests durchführen. Das klingt für mich ein wenig nach Autismus. Wie verhält sie sich denn sonst? Kuschelt sie mit euch, schaut sie euch in die Augen?
Ruf 116117 an, erklär, was los ist und warte ab, was die sagen.
Die andere Person ist dort gemeldet, d.h. kann man sie nicht einfach vor die Tür setzen. Du kannst die Zuweisung der ehelichen Wohnung beantragen, dann muss sie ausziehen. Das geht über das Familiengericht.
Besprich das mit deinem Anwalt.
Wenn du der Mieter bist, sie nur bei dir wohnt, muss sie auch ausziehen, ob sie will oder nicht. Sie kann sich natürlich um die Wohnung bemühen.
Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung, d.h. wenn du gesetzlich krankenversichert bist, dann bist du auch dort pflegeversichert und zahlst diese, genau wie in der privaten Krankenversicherung.
D.h. zu dem 85,-- Euro kommt noch die Pflegeversicherung.
Wenn du zwischen 25 und 30 Jahre alt bist, kannst du in die studentische Krankenversicherung (KVdS). Dafür musst Du einen monatlichen Beitrag zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung bezahlen. Der studentische KV-Beitrag liegt derzeit bei monatlich 82,99 EUR + Zusatzbeitrag. Der Zusatzbeitrag unterscheidet sich von Kasse zu Kasse und liegt zwischen 7,31 EUR und 21,92 EUR im Monat betragen.
Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt 32,48 EUR (für kinderlose Studenten über 23 Jahren) bzw. 27,61 EUR (für alle anderen Studierenden) und ist bei allen Krankenkassen gleich.
Wenn du die Leistungen auch erbringst.
Ja, das können sie verlangen. Isomatte hat es dir schon sehr gut erklärt und die Summe für ein Jahr von 6.000,-- Euro passt auch.
Du kannst nicht erwarten, dass der Staat für deine Freundin aufkommt, die nicht arbeiten kann, weil sie ein Kind von dir hat.
Der Betreuungsunterhalt steht ihr zu, bis das Kind 3 Jahre alt ist und dann sollte sie sehen, dass sie wieder Arbeit findet. Wenn sie wieder arbeiten gehen würde, würde sich dein Betreuungsunterhalt mindern. Also motiviere sie- sonst zahlst du ihr ihr angenehmes Leben mit, während du arbeiten gehst.
Deine privaten Kredite interessieren das Jobcenter nicht. Sieh zu die Raten zu minimieren und schau, bei welchen Versicherungen oder Verträgen du sparen kannst.
Vermieten Sie einen nicht zum Wohnen bestimmten Raum, wie z.B. eine Garage, können Sie diesen bis spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats kündigen (§ 580 a Abs. 1 BGB).
Nein, auch muss er keine Begründung liefern, ist kein Wohnraum.