Dein Arbeitgeber muss mitteilen, wie hoch dein Brutto gewesen wäre und dein Netto, wärest du nicht krank geworden, dann berechnet die KK dein Krankengeld.

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Wie hoch ist denn die Restsumme, die noch offen ist, nachdem ihr das Geld aus der Versicherung für die Bestattung eingesetzt habt? Davon 50 % muss der Bruder tragen, wenn es eine "normale" Bestattung war, also nichts luxuriöses.

Ihr habt schon gefordert, nun könnt ihr entweder einen Anwalt einschalten oder kostengünstiger einen Online-Mahnbescheid erlassen.

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Was genau macht sie denn? Ist sie mit ihrem Kind nur in der Schule, einfach so? Dann hat einzig die Schulleitung das Recht, sie des Hauses zu verweisen, wenn sie einen Grund dafür sieht.

Kommt sie mit dem Kind in den Unterricht, ist es die Aufgabe des Lehrers, sie der Klasse zu verweisen, damit er seinen Unterricht ordnungsgemäß durchführen kann.

Da eine Schule grundsätzlich ein öffentliches Gebäude ist, begeht sie keinen Hausfriedensbruch. Zudem könnte sie ja auch einen triftigen Grund haben, in der Schule zu sein.

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Sie sollte auf jeden Fall eine Auslandskrankenversicherung abschließen, muss in den USA ist das so üblich, die gesamten Kosten erst einmal tragen und kann sich diese dann von ihrer Versicherung zurückholen.

Das gilt übrigens nicht nur für Schwangere, jeder sollte bei Auslandsreisen sich eine solche Versicherung leisten, selbst im EU- Ausland können Kosten auf dich zukommen oder die EHIC nicht angenommen werden.

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Darf Vermieter Hundehaltung verbieten?

Hallo,

folgendes Problem :

Ich wohne seit 10 Jahren in einer Mietwohnung. Im Mietvertrag damals stand, dass Haustiere nicht gestattet sind.

Dass ein allgemeines Verbot rechtswidrig ist, weiß ich. Kleintierhaltung ist erlaubt.
ich habe aber jetzt das Problem, dass mein Hund seit 5 Monaten bei mir in der Wohnung ist. Davor war mein Hund bei meinem Freund. Eigentlich sollte ich zu ihm ziehen und das hier war nur zum Übergang, aber er wollte mich und meinen Hund offensichtlich los werden und wir haben uns am Montag getrennt. Jetzt kann ich also nicht mehr zu ihm ziehen, wie ich es dachte und bin mit meinem Hund hier. Heute habe ich mit meinem Vermieter gestritten, weil er keinen Hund im Haus möchte und das auch mehrmals mitgeteilt hat. Auf meine Frage, aus welchen Beweggründen meinte er ‚er will es einfach nicht‘. Ich habe gelesen, dass es ein Gesetz gibt das besagt, dass ein allgemeines Hundeverbot rechtswidrig ist. Ist dies korrekt? Ich habe eine Hündin, die etwa 40 Kilo wiegt. Als keinen kleinen Hund. Ich weiß, dass Blinden und Therapiehunde nicht verboten werden dürfen, aber sie ist keine Therapiehündin. Zumindest nicht auf Papier. Ich bin seit einigen Jahren psychisch sehr krank und meine Hündin hat mich ganz oft vor schlimmeren Bewahrt. Sie hat mir immer Kraft gegeben und ist somit mein eigener Therapiehund…Kann mir bitte hier jemand mitteilen, der sich auskennt, wie die Gesetzeslage ist? Ich denke, dass mich mein Vermieter bald rauswerfen wird. Nach dem Gespräch heute, wird ein normales Miteinander nicht mehr stattfinden können. Ich muss diese Angelegenheit somit über den Anwalt klären lassen. Ich hoffe aber, dass es hier jemanden gibt, der vom Fach ist und mir sagen kann, wie meine Aussichten stehen. Sie ist sehr brav, bellt kaum (in der Nacht absolut nie) und ich bin den ganzen Tag über bei ihr, weil ich seit einiger Zeit aufgrund meiner Psyche nicht mehr arbeiten kann. Sie macht absolut nichts kaputt und hat genügend Auslauf. Ich wohne in einer knapp 40qm2 großen Wohnung. Ist also nicht riesig, aber reicht für mich und somit auch für meinen Hund. Wir spielen draußen und gehen in den Wald und zuhause schläft sie logischerweise nur, weshalb die qm2 Anzahl keine Rolle spielen sollte. Auch die Nachbarn haben wohl kein Problem mit ihr. Mir geht es ganz furchtbar. Erst die Trennung und jetzt soll ich noch aus der Wohnung mit meinem Hund. Ich hoffe, es kann mir jemanden helfen. Liebe Grüße

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Wer in eine Mietwohnung mit Hund einziehen will, muss vorher klären, ob die Haltung die Erlaubnis des Vermieters verlangt oder ob im Mietvertrag generell etwas geregelt ist. Wichtig zu wissen ist hier, dass ein grundsätzliches Verbot von Haustieren nicht zulässig ist. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits 1993 entschieden, da dies eine Benachteiligung des Mieters bedeutet (BGH, Az.: VII ZR 10/92).

Du wohnst schon drin, die Klausel an sich ist nicht gültig,aber:

Allerdings besagt das Urteil, dass nur Kleintiere immer in der Wohnung gehalten werden dürfen, bei Hunden und Katzen sieht das anders aus. Gemäß dem Urteil ist im Mietrecht die Hundehaltung in der Mietwohnung eine Einzelfallentscheidung.

Das heißt, Vermieter dürfen selbst entscheiden, ob sie in der Mietwohnung einen Hund erlauben oder nicht. So kann im Mietvertrag die Hundehaltung nur mit Erlaubnis des Vermieters festgehalten sein. Jedoch ist auch hier ein allgemeines Verbot der Hundehaltung in der Wohnung nicht erlaubt. Für eine Hundehaltung in der Mietwohnung sollten sich Mieter also immer das Einverständnis des Vermieters abholen, denn liegt dieses nicht vor, kann die Hundehaltung in der Mietwohnung eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.

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Wende dich an eueren Vermieter, bitte ihn, ggb. mit dem Ortsbrandmeister zu klären, ob und wie weit weg von der Scheune Pyrotechnik gestartet werden darf. Dann soll euer Vermieter das den neuen Nachbarn schriftlich geben, am besten als Einwurfeinschreiben.

Ihr kennt den Abstand dann auch, achtet drauf. Sollten sie sich nicht daran halten, dann die Polizei rufen, auch in der Silvesternacht. Und ansonsten tun, was andere Tierbesitzer auch machen: bei den Tieren sein, sie beruhigen, die Scheune kontrollieren und schauen, ob irgendwo etwas hingeflogen sein könnte.

Das machen wir seit Jahr und Tag, mit altem Fachwerkhaus und Tieren.

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Kindes/Jugendwohlgefärdung?

Hallo, meine Mutter hat mir nun zum 4ten mal Erstehilfe verweigert. Sie hat sich schlicht weg geweigert mir einen RTW zu rufen, obwohl ich sie darum gebeten habe und sie zum teil sogar angefleht habe. Sie ist noch meine Erziehungsberechtigte in (in 2 Monaten nicht mehr) dennoch hat sie mir die Hilfeleistung durch einen RTW verweigert. Letztes jahr hatte ich einen Anaphylaktischen Schock durch Erdnüsse bekommen, sie hat schlicht weg einfach geputzt und mich angeschrieen, obwohl mein Kreislauf schon am kolabieren war, sie hat mir keinen RTW gerufen(da war ich noch 16), ich musste es halb ohnmächtig selber machen. Das gleiche Jahr nochmal 2x, das eine mal habe ich mir die rippen geprellt und einen kreislaufkollaps bekommen, hatte höllische Schmerzen und im Krankenhaus opiodide wegen dem Schmerz bekommen und dann hatte ich einen Arbeitsunfall ich habe sie angefleht mir einen RTW zu rufen nach der Arbeit, ich hatte ein SHT, eine fazialparese und noch paar andere Sachen bekommen.

So nun liege ich wieder im Krankenhaus wegen eine Anaphylaxie durch Süßkartoffeln und habe sie Angefleht mir wieder einen RTW zu rufen, weil ich einfach keine Luft bekam und wieder am kolabieren war. Sie hat es mir schlicht weg verweigert und meinem Freund zum teil untersagt. Sie hat dann mit den Sannis gesprochen und gefragt "muss ich denn mit oder kann ich arbeiten?" Yea...

Sie hatte schon einmal eine Anzeige wegen Kindeswohlgefärdung gehabt.

Ist das schon unterlassene Hilfeleistung und Kinndes/jugendwohlgefärdung? Wenn ja, was kann ich dann da machen? Ich halte es langsam nicht mehr aus,das meine Mutter sich für mich nicht interessiert.

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Wenn du dich in Gefahr wähnst, kannst du immer selbst den RTW rufen, da musst du nicht flehen, du bist über 16 Jahre alt und damit nehmen dich auch Sanitäter ernst.

Allerdings denke ich persönlich, du brauchst auch dringend psychotherapeutische Hilfe.

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D.h. du stehst für dieses, nun überbaute Grundstück im Grundbuch, richtig? Dann wendest du dich an den Bauherrn, das ist nicht die Gemeinde, Polizei ist Landes- oder Bundesrecht und damit auch entweder das Land oder der Bund der Bauherr und forderst zunächst eine Erklärung.

Wenn du diese hast, dann solltest du dich mit einem Anwalt beraten, wie ggf. dagegen vorgehen. Ist es wirklich dein Eigentum, dann steht dir auf jeden Fall eine angemessene Entschädigung zu.

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Du hast einen Leistungsbescheid bekommen. Da ist aufgelistet, oder war, wofür du Geld bekommen hast und was ggf. gekürzt wurde und warum. Wenn du ihn nicht verstehst, stell Fotos davon ein, ohne Namen und dann können wir dir ggf. helfen.

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Bist du denn weiter in DE gemeldet? Wenn ja, dann zahlst du hier weiter.

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Ihr habt einen Termin im SPZ, das ist gut. Dort werden sie Tests durchführen. Das klingt für mich ein wenig nach Autismus. Wie verhält sie sich denn sonst? Kuschelt sie mit euch, schaut sie euch in die Augen?

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Die andere Person ist dort gemeldet, d.h. kann man sie nicht einfach vor die Tür setzen. Du kannst die Zuweisung der ehelichen Wohnung beantragen, dann muss sie ausziehen. Das geht über das Familiengericht.

Besprich das mit deinem Anwalt.

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Wenn du der Mieter bist, sie nur bei dir wohnt, muss sie auch ausziehen, ob sie will oder nicht. Sie kann sich natürlich um die Wohnung bemühen.

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Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung, d.h. wenn du gesetzlich krankenversichert bist, dann bist du auch dort pflegeversichert und zahlst diese, genau wie in der privaten Krankenversicherung.

D.h. zu dem 85,-- Euro kommt noch die Pflegeversicherung.

Wenn du zwischen 25 und 30 Jahre alt bist, kannst du in die studentische Krankenversicherung (KVdS). Dafür musst Du einen monatlichen Beitrag zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung bezahlen. Der studentische KV-Beitrag liegt derzeit bei monatlich 82,99 EUR + Zusatzbeitrag. Der Zusatzbeitrag unterscheidet sich von Kasse zu Kasse und liegt zwischen 7,31 EUR und 21,92 EUR im Monat betragen.

Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt 32,48 EUR (für kinderlose Studenten über 23 Jahren) bzw. 27,61 EUR (für alle anderen Studierenden) und ist bei allen Krankenkassen gleich.

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Ja, das können sie verlangen. Isomatte hat es dir schon sehr gut erklärt und die Summe für ein Jahr von 6.000,-- Euro passt auch.

Du kannst nicht erwarten, dass der Staat für deine Freundin aufkommt, die nicht arbeiten kann, weil sie ein Kind von dir hat.

Der Betreuungsunterhalt steht ihr zu, bis das Kind 3 Jahre alt ist und dann sollte sie sehen, dass sie wieder Arbeit findet. Wenn sie wieder arbeiten gehen würde, würde sich dein Betreuungsunterhalt mindern. Also motiviere sie- sonst zahlst du ihr ihr angenehmes Leben mit, während du arbeiten gehst.

Deine privaten Kredite interessieren das Jobcenter nicht. Sieh zu die Raten zu minimieren und schau, bei welchen Versicherungen oder Verträgen du sparen kannst.

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Vermieten Sie einen nicht zum Wohnen bestimmten Raum, wie z.B. eine Garage, können Sie diesen bis spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats kündigen (§ 580 a Abs. 1 BGB).

Nein, auch muss er keine Begründung liefern, ist kein Wohnraum.

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