Du kannst Haushaltshilfe beantragen, bzw. deine Frau bei ihrer Krankenkasse. Jedoch ist zub beachten:

  1. .es muss von Arzt die medizinische Notwendigkeit bestätigt werden
  2. dein Arbeitgeber muss bereit sein, dir unbezahlten Urlaub zu geben (dazu ist er gesetzlich nicht verpflichtet)
  3. wenn du länger als 28 Tage unbezahlten Urlaub hast, meldet dein Arbietgeber dich bei der Krankenkasse ab und du musst dich selbst krankenversichern (mind. 250,--Euro/Monat)
  4. Haushaltshilfe gibt es max. bis zum Höchstsatz Haushaltshilfe (94,--Euro), einige zahlen bis zur Höhe Krankengeld
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Nein, dann bist du aus der Bedarfsgemeinschaft raus und musst deinen Anteil Miete und Nebenkosten an deine Elternb zahlen und ggf. ein Kostgeld für dein Essen.

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Unter 23 kannst du dich auch noch rückwirkend familienversichern lassen. Mach das und leg der TK, wenn es eine andere Kasse ist, den Nachweis vor, dann ist das Thema erledigt.

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Anrufen, fragen, wann du ihn abholen kannst.

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Was denkst du, was er denken und fühlen wird, dein Sohn, mit 10, wenn er sowieso schon Schwierigkeiten hat? Soll er zum Vater "abgeschoben" werden?

Warum kommt dein Partner jetzt damit um die Ecke? Offensichtlich hat er mit ihm so seine Probleme.

Ich würde auf einen gemeinsamen Urlaub dann besser verzichten, die Seele meines Kindes wäre mir wichtiger.

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6 Wochen vor der Entbindung = 42 Tage und 8 Wochen nach der Entbindung = 56 Tage x 13,-- Euro Mutterschaftsgeld der Krankenkasse.

Der Arbeitgeber muss den letzten Tag vor Beginn der Schutzfrist bescheinigen, dann erfolgt die 1. Auszahlung in Höhe von 546,-- Euro und die 2. nachdem du die Geburtsurkunde bei deiner Krankenkasse vorgelegt hast. 56 x 13,-- = 728,-- Euro.

Die Differenz zum Netto bekommst du von deinem Arbeitgeber.

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Räumungsklage einreichen.

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Die Quittung der Apotheke, damit die PKV weiß, was du bezahlt hast. In der Regel fertigen die Apotheken sogar die Kopien für dich an. Die PKV will die Originale, wenn du beihilfeberechtigt bist, reicht der Beihilfe die Kopien.

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Du kannst das Erbe ausschlagen, dann musst du dich um die Wohnungsauflösung nicht kümmern, denn hier musst du auch noch weiter Miete und Nebenkosten zahlen bis zur Kündigung.

Wegen der Bestattungskosten solltest du dich schnell an das zuständige Sozialamt wenden, mit Bafög bist du nicht leistungsfähig und dann würde das Sozialamt die Kosten übernehmen, das musst du dann auch dem Bestattungsinstitut sagen, damit die wissen, was gemacht werden kann.

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Der Patient allein. Es sei denn Er/sie hätte einen Schwerbehindertenausweis mit einem der Merkmale aG, Bl oder H.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse gibt es erst ab Pflegegrad 3 mit Nachweis der eingeschränkten Mobilität.

Das gilt für Fahrten zur ambulanten Behandlung. Zur stationären gelten andere Regelungen, da gibt es in der Regel die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel erstattet.

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Ich bekomme z.B. Versorgungspunkte 25,95 VP Anwartschaft auf eine monatliche Betriebsrente wegen Alters in Höhe von 103,80 Euro.

Ein Versorgungspunkt wird mit 4 Euro (Messbetrag) berücksichtigt.

Du zahlst ja nur einen geringen Betrag ein, dein Arbeitgeber umso mehr. Ich habe bis 1998 gar nichts selbst zahlen müssen, dann 1/8 von dem, was mein AG eingezahlt hat. Durch Scheidung leider 50 % verloren.

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Wichtiger ist zu schauen, was du nach dem Gebäudeenergiegesetz jetzt erst einmal vorrangig machen musst, bevor du die Fenster austauscht, die von einer guten Qualität zu sein scheinen.

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Wer länger arbeitsunfähig erkrankt ist, erhält meist irgendwann eine Aufforderung der Krankenkasse einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bei der Rentenversicherung zu stellen. Das Gesetz schränkt dann das Gestaltungsrecht hinsichtlich des Beginns einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ein. Damit kann der Erkrankte den Antrag nicht zurückziehen oder die o.g. Änderungen vornehmen, ohne des Verlust des Krankengeldes.

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