Wie hoch Wohngeld bei folgenden Daten?
Standort: Ludwigshafen am Rhein
Haushaltsmitglieder : 2
Haushaltseinkommen: 1755 Brutto mit 30% Abzüge
Bruttomiete (ohne Heizkosten) 868,00 EUR
Alleinerziehend
Kind ist 16 Jahre alt
Danke für eure Hilfe
4 Antworten
Im Internet findest Du einen kostenlosen Rechner für Wohngeld !
Um einen möglichen Anspruch auf Wohngeld von der Wohngeldbehörde zu haben, muss man über ein zuschussfähiges Mindesteinkommen verfügen.
Bedeutet, man benötigt soviel eigenes Einkommen, dass man seine Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen kann und danach solltest Du min.noch 80 % von den Regelbedarfen für den Lebensunterhalt nach dem SGB - ll unter derzeit noch Bürgergeld vom Jobcenter zur Verfügung haben.
Dabei kann auch das Kindergeld helfen, auch wenn es beim Wohngeld nicht als anrechenbares Einkommen mindernd auf einen möglichen Anspruch angerechnet wird.
Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt wird als Einkommen angerechnet.
Bei alleinerziehenden kommt auch noch ein Alleinerziehenden Mehrbedarf bei minderjährigen Kindern dazu, bei einem Kind von 16 Jahren wären das derzeit 12 % von deinem Regelbedarf von 563 Euro.
Der Regelbedarf vom Kind ab 14 bis 17 liegt derzeit bei 471 Euro.
Solltest also nach Zahlung der Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom min.noch 80 % von 563 Euro Regelbedarf + 12 % Alleinerziehenden Mehrbedarf + 471 Euro Regelbedarf fürs Kind zur Verfügung haben.
Ich würde mir auch einen kostenlosen Rechner für Kinderzuschlag und das Merkblatt für Kinderzuschlag aus dem Internet suchen, einen kostenlosen Rechner für derzeit noch Bürgergeld vom Jobcenter solltest Du auch nutzen.
Wohngeld und Kinderzuschlag wären vorrangige Leistungen, wenn der Bedarf nach dem SGB - ll vom Jobcenter mit eurem anrechenbaren Einkommen + Wohngeld + Kinderzuschlag gedeckt werden könnten.
Guck mal auf dieser Seite: https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2025-artikel.html
Scroll auch runter. Da kann man es sich ausrechnen lassen.
Also Ludwigshafen am Rhein ist in Mietstufe 4 eingestuft, dein monatlicher Wohngeldanspruch könnte bei ca. 200 € bis 300 € liegen.
Benutze doch einfach den offiziellen Wohngeld-Plus-Rechner des Bundesministeriums oder stelle einen Antrag bei der Wohngeldstelle.