Meinung des Tages: Ist die Kritik an der BAföG-Reform berechtigt?

BaFöG ist ein Begriff, den viele in ihrem Leben schon einmal gehört haben. Aber wer darf das eigentlich beziehen? Das hängt von den persönlichen Voraussetzungen ab. Das Alter, das private Einkommen und Vermögen, die Eignung für die gewünschte Ausbildung und die Staatsangehörigkeit bzw. der aufenthaltsrechtliche Status sind von Relevanz. Eine Analyse des CHE Centrum für Hochschulentwicklung hat gezeigt: 84% der Studierenden können oder wollen die staatlichen Unterstützungsangebote nicht nutzen – die Konsequenz: Eine Reform scheint nötig.

Die geplante Reformierung

Geplant ist, dass Studierenden künftig ein „Flexibilitätssemester“ zugesprochen wird. Das heißt, Studierende könnten über die Regelstudienzeit hinaus gefördert werden. Außerdem sollen die Freibeträge von Studierenden und deren Eltern angehoben werden. Dadurch könnten womöglich mehr junge Menschen BaFöG beziehen. Zusätzlich geplant ist eine sogenannte „Starthilfe“. Damit soll angehenden Studierenden geholfen werden, die aus ärmeren Haushalten kommen. Für diejenigen, auf die das zutrifft, soll es 1.000 Euro geben.

Geplant sind außerdem „strukturelle Verbesserungen“, sodass etwa die Wartezeit verkürzt oder die Einbringung der relevanten Nachweise vereinfacht wird.

Keine Anpassung der Beiträge

Die Inflation ist deutlich zu spüren. Vielerorts sind die Mieten gestiegen, ebenso sind Preise für Lebensmittel höher angesetzt und auch andere im Alltag benötigte Gegenstände, wie etwa Kleidung, werden zusehends teurer.

Viele staatliche Leistungen werden an die Inflation angepasst – beim BAföG ist das jedoch nicht geplant.

Der Bundestag hatte 150 Millionen Euro für das BAföG zur Verfügung gestellt, um einen Spielraum für etwaige Erhöhungen zu gewährleisten. Das Bildungsministerium plant allerdings nur 62 Millionen Euro davon ein.

Aktuelle Beiträge

Im Wintersemester 2022/23 wurde das BAföG um 5,75 Prozent erhöht. Studierende, die noch bei den Eltern wohnen, konnten damit monatlich 511 Euro erhalten. Dies setzt sich zusammen aus dem Grundbedarf (452 Euro) und 59 Euro für’s Wohnen. Diejenigen, die auswärts leben, konnten den Grundbedarf und 360 Euro für die Unterkunft bekommen.

Allerdings werden Vermögen, eigenes Einkommen sowie das Einkommen von Eltern und Ehepartner immer angerechnet – die Höhe ist also von Fall zu Fall individuell.

Mehr Druck bei der Rückzahlung

Seit 1990 gilt: Die Hälfte vom BAföG ist „geschenkt“, die andere Hälfte muss zurückgezahlt werden. Ungefähr fünf Jahre nach dem Ende des Studiums wird die Rückzahlung dann fällig – dauern darf sie maximal 20 Jahre.

Geplant ist nun, dass künftig die Raten steigen werden. Statt 130 Euro monatlich sollen nun also 150 Euro pro Monat getilgt werden. Dies sei geplant aufgrund der aktuellen „Einkommens- und Preisentwicklung“, so die Begründung im Gesetzentwurf.

Kritik zur Reform

Mitunter am meisten kritisiert wird, dass das BAföG nicht entsprechend der Inflation angepasst werden soll. Auch, dass das zur Verfügung gestellte Geld nicht ausgeschöpft wird, um jeden eine „Starthilfe“ zu ermöglichen, oder eben allgemein die Beiträge anzuheben, stört einige der Studierenden.

Auch Wissenschaftler sehen in der Reform nicht nur positive Vorsätze. So bliebe diese Reform „hinter ihren Möglichkeiten“, wie Frauke Peter vom Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung es bezeichnet. Auch sie plädiert für eine regelmäßige Anpassung der BAföG-Sätze.

Außerdem sei es nötig, mehr Transparenz zu schaffen. Junge Studieninteressierte können oft nicht einfach erkennen, was ihnen zustehen würde und dadurch steigt die Unsicherheit, wie das Studium finanziell gestemmt werden könnte. Der Studienbeginn sei also „ein Sprung ins Ungewisse“, so die Bildungsforscherin.

Unsere Fragen an Euch: Was denkt Ihr über die BAföG-Situation? Seht Ihr die geplanten Reformpunkte als positive Entwicklung? Findet Ihr die theoretisch erreichbaren Beiträge ausreichend? Wäre eine regelmäßige Anpassung der Beiträge sinnvoll? Habt Ihr vielleicht sogar selbst Erfahrungen, die Ihr teilen möchtet, besonders, wenn es um Bürokratie und die Nachweise geht?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/bafoeg-bundesrat-100.html

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/finanzen/studierende-staatliche-foerderung-100.html

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bafoeg-reform-108.html

Bild zu Frage
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Ist mein Bruder "naiv"?

Wie kann ich meinem 20 jährigen Bruder klar machen, dass es der falsche Schritt ist jetzt ohne eine Ausbildung mit seiner Freundin, die grade in der Probezeit im ersten Lehrjahr ist, eine eigene Wohnung zu suchen?

Sein Plan ist folgender: Er arbeitet 60% Pensum als Lagerist für 13.50€ die Stunde. Beim Lager wo er schafft, möchte er nun eine Ausbildung machen als Bürokaufmann. Er sagt er wird nun einen Ausbildungsvertrag bekommen. Aber bis jetzt nichts, kein DIN A4 Dokument für eine Ausbildung.

Im Mai will er schon umziehen nur weil sein Kollege jemanden kennt der ihm eine Wohnung geben kann. Ich habe ihn gefragt wie er die riesigen Kosten bestreiten will. Seine dämliche Antwort hat mich erstaunt.

  • Seine Ausbildungsvergütung als Azubi ab September: 800€ netto
  • Die Vergütung seiner Freundin: 600€ netto
  • 2x Kindergeld: 500€
  • Nun sagt er, dass er sicher BAB und oder Wohngeld erhalten wird. Aber er versucht nicht mal einen Antrag zu stellen.

Also 1800€ zusammen. Eine Miete kostet in Baden-Württemberg Süden 1000€ warm bei 50qm. Essen wird locker 500€ kosten. Wir hatten 45% Erhöhung der Erzeugerpreise 2022 alleine und Preise steigen weiter. Mieten werden weiter steigen. 100€ Strom pro Monat. 200€ übrig.

Naiv ist der falsche Begriff. Idio* ist der richtige Begriff und seine Freundin ebenfalls. Sorry für den beleidigenden Ausdruck meinerseits. Aber wie hänggeblieben im Kopf muss man sein?

Zuhause gibt er nur 50% von seiner Einkünfte ab. Der Rest gehört nur ihm und hat das Hotel Mama weiterhin wo er gerne sparen kann und seine "vermutliche" Ausbildung in Ruhe machen kann.

Lasst ihn einfach machen - so wird er es selber lernen 80%
Andere Meinung 20%
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Warum erweiterte Meldebescheinigung für Folgeantrag von Wohngeld?

Hallo liebe Community,

Ich beziehe seit Jahren Wohngeld für mich und meine Ehefrau. Wir sind seit 2018 verheiratet und leben seit 2017 zusammen. Auch offiziell, beim Einwohnermeldeamt bestätigt. Vor drei Jahren sind wir in einen Nachbarort gezogen und uns dort auch korrekt angemeldet. Beziehen seitdem Wohngeld. Kinder haben wir keine.

Nun steht mal wieder die Beantragung der Weiterbewilligung an, der Antrag und einige Dokumente habe ich pünktlich eingereicht. Ich habe vor wenigen Tagen Post von der Wohngeld Stelle bekommen, die mich dazu auffordert, fehlende Dokumente nachzureichen. So weit, so normal. Allerdings wollen die diesmal eine erweiterte Meldebescheinigung von uns haben. Und ich frage mich, was die plötzlich damit wollen. Ich habe herausgefunden, welche Daten daraus hervorgehen. Und mich noch mehr gewundert.

"Der Unterschied zur einfachen Meldebescheinigung besteht darin, dass die erweiterte Bescheinigung zusätzlich zu den Daten der/des Wohnsitze/s bspw. den Familienstand, die Staatsangehörigkeit, die Religion und die Daten der im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder enthalten kann."

Hat sich das durch die Wohngeldreform ergeben, dass ich nun dieses Dokument benötige? Gefunden habe ich dazu nichts. Vielleicht bin ich etwas empfindlich, und das bin ich zur Zeit echt, aber ich habe das Gefühl man will es uns schwieriger als nötig machen.

Was denkt ihr darüber? Habt ihr davon schon mal was gehört - also, dass man diese Bescheinigung jetzt braucht? Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?

Diskriminierung, Wohngeld, Meldebescheinigung, Wohngeldantrag
Kann ich mir ein Studium finanziell leisten und was kommt auf mich zu?

Liebe Community, ich habe jetzt nach meiner Ausbildung ein Jahr gearbeitet und überlege, noch ein Studium dran zu hängen. Deswegen habe ich folgende Fragen:

  1. Wie viel Geld braucht man zum Studieren (bis zum Bachelor)? Ich würde schätzen, Miete + sonstige Lebensunterhaltungskosten + Semestergebühren + Lernmittel = ca. 1000€ pro Monat. Kommt das hin oder eher mehr?
  2. Ist es richtig, dass ich Anspruch auf Bafög habe, obwohl ich schon eine Ausbildung abgeschlossen habe?
  3. Hat man als Student auch Chance auf eine eigene Wohnung ohne Bürgschaft; oder kämen dann ausschließlich WGs in Frage?
  4. Sollte ich eher in einer kleineren Stadt studieren oder kann es auch eine Großstadt sein? Ich denke bei Großstadt ist die Wohnungssituation ein Problem, allerdings sind die Unis dann meistens auch größer und besser ausgestattet (oder?).
  5. Ist es blöd nur studieren zu gehen, weil man Interesse an dem Bereich hat/es vertiefen will? An sich würde ich nämlich im gleichen Bereich bleiben, ich will nur mehr Wissen und damit hoffentlich bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt gegenüber denen, die "nur" eine Ausbildung haben.
  6. Ist ein duales Studium grundsätzlich nur Stress oder kann das sogar angenehmer sein als Vollzeitstudium + Nebenjob (wenn man die Möglichkeit dazu hat)?
  7. Ist ein abgebrochenes/nicht bestandenes Studium für den Arbeitgeber negativer als zB. gar nicht studiert zu haben?
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Meinung des Tages: Wo sollte die Bundesregierung Geld einsparen?

Deutschland, das Land der Behörden und der Digitalisierung – oder doch nicht?

Akten wälzen, Dokumente suchen und Briefe schreiben. Für viele Menschen ist dies kein regulärer Bestandteil des Alltags mehr. Denn beinahe alles kann digitalisiert werden. Doch wie ist es bei den Verwaltungen? Der Bereich Digitalisierung ist ein aktuelles Beispiel für "Einsparungen".

Weniger Geld für Digitalisierung

Die Ampelkoalition plante ursprünglich, die Digitalisierung in der Verwaltung anzutreiben. Doch für das kommende Jahr sind im Haushalt für die Digitalisierung der Verwaltung nur noch 3,3 Millionen Euro verbucht. Zum Vergleich: Dieses Jahr sind es 388 Millionen Euro.

Kritik aus Schleswig-Holstein

Die Reaktion darauf ist nicht durchweg positiv. So äußerte sich beispielsweise die Ministerien für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Schleswig-Holstein, Karin Prien, auf Twitter (seit neustem X) und äußerte ihren Unmut über dieses Vorgehen.

Schleswig-Holstein ist in diesem Fall gerade deshalb von Relevanz, weil das Bundesland als Vorreiter in Sachen Digitalisierung und Online-Beantragungen gilt. Beispielsweise im Bezug auf Wohngeld. Dafür sollte das Bundesland ein Konzept entwickeln, das auch für die anderen Länder funktioniert. Doch ohne weitere Gelder steht dieses Vorhaben auf der Kippe. Entsprechend soll das Bundesland reagiert haben und die Umsetzung des Online-Wohlgeld-Projekts mit dem Bund aufgekündigt haben.

Erklärung des zuständigen Bundesministeriums

Das Bundesministerium (BMI) versteht den Unmut jedoch nicht und reagiert entsprechend auf die Kündigung. Sie erklären die drastisch reduzierten finanziellen Mittel damit, dass von Beginn an klar gewesen sei, dass diese hohen Summen der letzten Jahre lediglich aus gesonderten Mitteln während der Corona-Pandemie zur Verfügung gestellt worden seien. Für das BMI ist also nicht die Rede von einer Kürzung, vielmehr ist es eine Rückkehr zur Normalität.

Zudem betonten sie, dass aus den letzten Jahren noch Geld übrig sei – eine Genaue Zahl nennen wollten sie nicht.

Beim Ranking zur digitalen Verwaltung belegt Deutschland nur Platz 18

Bereits 2017 wollte die Große Koalition mit dem Onlinezugangsgesetz frischen Wind in die Modernisierung der Verwaltung bringen. Der Plan war dabei, bis spätestens 2022 den Bürgern 575 Leistungen zu ermöglichen, die sie unkompliziert vom Computer aus in Anspruch nehmen können.
Im Mai 2023 wurden davon lediglich 126 umgesetzt. Entsprechend schlecht schneidet Deutschland im Ranking der EU-Kommission ab.

Unsere Fragen an Euch: Wie steht ihr dazu, dass weniger Geld für die Digitalisierung eingeplant wird? Sollten lieber Schulden aufgenommen werden, als Projekte dieser Art zu kürzen oder gar zu streichen? An welcher Stelle könnte Eurer Meinung nach sinnvoller gespart werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/digitalisierung-132.html

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/digitalisierung-verwaltung-haushalt-2024-1.6090217

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Wie schwierige Situation bewältigen?

Hatte immer schon Schwierigkeiten ein Job zu bekommen. Bin mittlerweile 27. Habe mich letztes Jahr quer durch Deutschland für eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten beworben. Endergebnis war, das es nur an einer Stelle geklappt hat. Und das ausgerechnet in Berlin. Da das von mir aus nicht gerade um die Ecke ist, werde ich umziehen.

Seit Februar bin ich nun dabei mir hier auf dem Land einen Aushilfsjob zu suchen. Bisher Ergebnislos. Ich weiß echt nicht mehr weiter. Es ist nämlich so, das ich natürlich für Kaution und 1. Miete mit meinem ersparten auskommen muss.

Ich habe zwar das Glück bei meinen Eltern kostenlos zu wohnen, aber für Krankenkasse wird das ersparte immer weniger, sodass ich mir Berlin nicht leisten kann. Ich bin deshalb auch noch als Student eingeschrieben, damit die Versicherung nicht so hoch ist. Meine Eltern können mich da auch nicht finanziell unterstützen.

Letztens hatte ich Kontakt mit einer WG gegen Hilfe. Da ich diesen niedrigen Mietpreis mit einem Aushilfsjob finanzieren kann habe ich sofort Jobs in Berlin gesucht. Und siehe da: Ich habe ein Vorstellungsgespräch und 2 andere sind an mir interessiert. Nur habe ich heute von dieser WG eine Absage bekommen. Versuche jetzt natürlich dafür Ersatz zu finden. Es gibt zwar welche die dann in meinem Budget mit dem Aushilfsjob liegen, aber sehr wenige.

Natürlich ist jetzt der frühere Umzug meine Hauptpriorität, aber bin nicht sicher ob das klappt.

Was gäbe es sonst noch für Optionen? Da ich zurzeit kostenlos wohne kann ich hier nix beantragen beim Vater Staat.

Falls erforderlich: Habe eine abgeschlossene schulische Ausbildung und 2 mal ergebnislos studiert. Die Ausbildung fange ich bei einem Bundesamt als Angestellter an.

Da ich mir die Möglichkeit mit der Ausbildung nicht vermasseln möchte, würde ich schon irgendwie den 1. Monat finanzieren können.

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Wohngeld: Mindesteinkommen?

Hallo,

ich befinde mich aktuell im Begtiff, einen Antrag auf Wohngeld zu stellen, wobei ich aktuell ein Masterstudium absolviere. Hierbei ist wichtig, dass aufgrund eines Wechsels im Master kein Anspruch auf Bafög mehr besteht. Daher bin ich auf die Option aufmerksam geworden, Wohngeld zu beantragen. Nun gibt es hierbei nach einiger Recherche zu diesem Thema Probleme / für mich offene Fragen..

Zunächst bin ich im Internet auf unterschiedliche Antworten auf die Frage gestoßen, ob nur für einen Hauptwohnsitz Wohngeld beantragt werden kann. Die Mehrheitsmeinung ist jedoch, dass dies eben lediglich für einen Hauptwohnsitz möglich ist. Da mein WG-Zimmer aktuell als Nebenwohnung gemeldet ist, müsste ich dieses folglich als Hauptwohnung anmelden. Ist dies plausibel oder könnte die "kurzfristige" Änderung vom Amt negativ ausgelegt werden?

Außerdem muss für die Bewilligung von Wohngeld ja ein gewisses Mindesteinkommen vorliegen. Dieses beträgt (für Alleinerziehende, ledige Personen) aktuell 502 Euro, zuzüglich Kranken- und Pflegeversicherung (ist bei mir gegeben, da ich diese selbst zahle) und der Warmmiete. Aufgrund meines Werkstudentenjobs verdiene ich im Monat allerdings lediglich 400 Euro und erhalte auch sonst keinerlei Geld von anderen Stellen. Mit diesen 400 Euro wäre es mir ohne Weiteres möglich, meinen Lebensunterhalt zu decken, aber die Wohngeldstelle wird das vermutlich anders sehen.. Gibt es dennoch eine Möglichkeit, diese Regelung "zu umgehen"?

Vielen Dank im Voraus!

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Kann man als BaföG Empfänger wegen Änderung in der Bedarfsgemeinschaft mit Kindern zeitweilig weiter Unterstützung durch Bürgergeld erhalten?

Ein Bekannter von mir hat zwei Töchter, die beide bei ihm wohnen und am Wochenende bei ihrer Mutter sind. Er selbst ist Bezieher von BaföG, den ganzen Tag unterwegs und hat kaum Zeit für die Mädchen.

Da er unter extremen Stress steht und der Tag immer nur aus hin und her hetzen besteht, haben er und die Mutter der Kinder abgesprochen, dass die Mutter, die nur teilzeit arbeitet, von nun an unter der Woche die Mädchen betreuen soll. Sie würden also zu ihr ziehen. Er würde die Kinder in Zukunft besuchen und auch ab und an am Wochenende gern zu sich nehmen.

Momentan bekommt er wie gesagt BaföG für sich selber und ALG ll bzw. Bürgergeld für die Kinder. Er ist nur berechtigt dieses Geld aufstockend zu erhalten wegen der Kinder.

Nun ist er sich nicht sicher wie es sich nach dem Umzug der Mädchen zur Mutter verhält. Er hat dann eigentlich keinen Anspruch mehr auf ALG ll/Bürgergeld und beide Kindergelder fallen dann auch weg. Die Miete (4 Raum Wohnung) ist aktuell so hoch wie sein BaföG. Er hätte also nichts zum leben übrig. Er könnte noch nicht mal den Strom bezahlen. Normalerweise würde ja das Jobcenter (nach meiner Kenntnis) noch für 3 Monate die Miete übernehmen, wenn plötzlich 2 Personen ausziehen, da man ja auch eine Kündigungsfrist von 3 Monaten hat und dann in der Zeit in eine kleinere Wohnung umziehen kann. So ist das zumindest wenn man selbst Anspruch hat.

Da er aber nach dem Auszug der Kinder eben keine Berechtigung mehr auf ALG ll/Bürgergeld besteht, würde das nicht mehr greifen, oder? Er ist sich sehr unsicher, weil er ja leider nicht vor Ablauf der 3 Monate Kündigungsfrist aus der Wohnung kommt, aber die Kosten hat. Er hat keinerlei Ersparnisse um die Kosten selbst zu tragen. Gibt es eine Möglichkeit auf Unterstützung für den Übergang? 

Vielen Dank schonmal für die Antworten.

LG

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