Wohngeld?

2 Antworten

Das laufende Wohngeld wird so überwiesen, dass es pünktlich Anfang des Folgemonats in Voraus zur Verfügung steht, im Regelfall ist das der letzte Bankarbeitstag im alten Monat und der ist erst am Mittwoch.

Ich komme nicht aus Niedersachsen, aber heute ist erst der 29.01. Miete wird frühestens am 01.02. abgebucht, so dass das Wohngeld auch am 31.01. erst da sein muss...egal ob in Niedersachsen, Bayern, Schleswig-Holstein....