Wohngeld beantragen. Jobecenter?

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Wohngeld und ALG2 schließen sich gegenseitig aus.

Normalerweise heißt es, bevor man ALG2 beantragt, müssen erst alle anderen Leistungen ausgeschöpft/beantragt sein und ALG2 stockt nur auf.

Ausnahme ist das Wohngeld, hier muss sich der Antragsteller entscheiden ob er Wohngeld haben will oder lieber ALG2 aufstockt.

Wohngeld wied bei der zuständigen Stelle bei Stadt oder Gemeinde beantragt und hat mit SGBII Leistungen nichts zu tun, sondern richtet sich nach dem Wohngeldgesetz

Entweder Wohngeld oder Leistungen nach SGB II / XII - beides "zusammen" geht nicht.

Und wenn jemand nur Wohngeld beantragt / bezieht, so hat das nicht mit dem Jobcenter zu tun.

wilees  28.08.2019, 10:34

Das sind getrennte Behörden, die diese Anträge bearbeiten / bewilligen.

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Wohngeld und Leistungen gemäß SGB II schließen sich gegenseitig aus.

Wohngeld gibt es bei der Wohngeld Behörde der Kommune nach Antrag, Überprüfung und positiver Bescheidung