Kann ich als Azubi umziehen?

2 Antworten

Anspruch auf Wohngeld besteht in der Erstausbildung nicht, da man entweder Anspruch auf BAB - oder Bafög - hat und wenn man es auf Grund von Einkommen der Eltern oder der eigenen Vergütung nicht bekommt, hat man im Regelfall zumindest dem Grunde nach Anspruch darauf.

Auch dann ist man von Wohngeld ausgeschlossen.

Außerdem muss man für das Wohngeld schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein und über ein zuschussfähiges Mindesteinkommen verfügen.

Ziehst Du mit min. 18 aus und es ist deine betriebliche Erstausbildung, kannst Du vorrangig BAB - bei der Agentur für Arbeit beantragen, brauchst dann aber auch einen Mietvertrag, auf den Du gemeldet bist und da auch wohnst.

Einen kostenlosen BAB - Rechner findest Du im Internet.

Nach deinem Auszug steht dir das Kindergeld unter 25 Jahren zu, wenn Du von deinen Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes von nun 250 Euro bekommst.

Dann hättest Du schon einmal um die 950 Euro im Monat, ohne evtl. BAB - von der Agentur für Arbeit.

Würde dein gesamtes anrechenbares Einkommen inkl. Kindergeld und anrechenbarem Teil von evtl. BAB - dein Grundbedarf nach dem SGB - ll vom Jobcenter nicht decken, käme zumindest theoretisch noch eine Aufstockung mit Bürgergeld vom Jobcenter in Betracht.

Da kommt es dann unter 25 Jahren auf den Grund des Auszugs bei den Eltern an, entweder ist diese durch die Ausbildung notwendig, oder es liegt ein anderer schwerwiegender Grund vor.

Könntest Du deinen Grundbedarf aus eigenem Einkommen decken, dann würde es auch ohne wichtigen Grund möglich sein.

Bedeutet, wenn Du also nur deine um die 950 Euro inkl. Kindergeld hättest und keinen Anspruch auf BAB - dann gingen derzeit min. 502 Euro für den Regelbedarf für den Lebensunterhalt ab.

Für deine Warmmiete hättest Du dann theoretisch noch 448 Euro zur Verfügung, würdest Du dafür eine Wohnung oder WG - Zimmer finden, dann könntest Du deinen Grundbedarf aus eigenem Einkommen decken und es müsste für den Auszug bei den Eltern kein wichtiger Grund vorliegen.

Noch etwas zum Unterhalt von den Eltern, sollte dein Auszug notwendig sein und kein Anspruch auf BAB - bestehen, dann würden deine Eltern ggf.noch zum Unterhalt verpflichtet sein, wenn sie dann auch leistungsfähig wären.

Dann stünden dir derzeit 930 Euro Unterhalt zu, dass Kindergeld würde darauf voll angerechnet und deine Nettovergütung bis auf pauschale 100 Euro Freibetrag für ausbildungsbedingte Aufwendungen auch.

So würdest Du auf um die 850 Euro anrechenbares Einkommen kommen, es könnte dann theoretisch noch ein Anspruch auf Unterhalt von um die 80 Euro bestehen.

GeheDuVouchel  04.03.2023, 06:28

Danke, einer der wenigen hier, der wenigstens qualifizierte Antworten und korrekte Antworten schreibt. Nicht wie der ein oder andere sog. Community Experte hier.

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niemand hindert dich, solange du alles bezahlen kannst. Die ALlgemeinheit ist nicht dazu da, Azubis eine Wohnung zu finanzieren, daher gibt es für dich zwei Möglichkeiten

Deine Eltern unterstützen dich finanziell oder du suchst dir einen Nebenjob mit dem du dann deine Kosten decken kannst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Handwerksmeister und Ausbilder