Wohngeld oder Bürgergeld?

4 Antworten

Beides zusammen geht nicht !

Wohngeld wäre eine vorrangige Sozialleistung, dafür musst Du schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein und über ein zuschussfähiges Mindesteinkommen verfügen.

Da Du nach deinen Angaben schon eine abgeschlossene Berufsausbildung hast Du im Normalfall keinen Anspruch mehr auf BAB - hast, käme dann unter Umständen Wohngeld in Betracht.

Als Faustformel gilt, man benötigt min. 80 % vom Bedarf nach dem SGB - ll, dass wären dann z.B.bei einem Single derzeit min. 502 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt und dazu min.noch die Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom.

Von dieser Summe dann min. 80 % an eigenem Einkommen.

Im Internet findest Du kostenlose Rechner für Wohngeld und auch für Bürgergeld.

Du hast kein Anrecht auf Bürgergeld , das ist sicher, da du eine Ausbildung absolvierst.Da dir kein BAB zusteht kannst du Wohngeld beantragen, aber musst halt auch Nachweise anreichen, dass dir BAB nicht mehr zusteht.

Wer keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe hat, kann  bei der zuständigen Behörde seiner Stadt oder Gemeinde Wohngeld beantragen, um seine Miete zu finanzieren.
Agamemnon712  19.01.2023, 17:06
Du hast kein Anrecht auf Bürgergeld , das ist sicher, da du arbeitest.

Das entspricht vielleicht Deinem Wunschdenken. Es ist jedoch grundsätzlich Mumpitz.

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AlpaChinosXxx  19.01.2023, 17:10
@Agamemnon712

Ich meine, ihre Ausbildung.Wer eine Ausbildung macht erhält kein Sozialleistungen hier die Aussage der Agentur für Arbeit dazu.Habs verbessert, damit es auch jeder versteht.

Sie haben als Auszubildender oder Auszubildende keinen Anspruch auf Sozialleistungen wie Bürgergeld

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McPresley  19.01.2023, 17:17
@AlpaChinosXxx

Dann zitier das auch richtig, bzw. ganz. Dies gehört zur Erklärung, warum die Leistungen die man als Azubi beim JC beziehen kann nicht Bürgergeld heißen. Und nicht darum, dass sie von dort keinen Cent erhält.

Leistungen für Auszubildende erhalten

Während

  • einer betrieblichen Ausbildung,
  • einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme oder 
  • einer schulischen Ausbildung mit BaföG-Bezug

können Sie Anspruch auf Leistungen für Auszubildende vom Jobcenter haben [...]

  • Sie haben als Auszubildender oder Auszubildende keinen Anspruch auf Sozialleistungen wie Bürgergeld und
  • Sie befinden sich in einer finanziellen Notsituation und
  • Sie können für Ihren Lebensunterhalt nicht selbst aufkommen.
  • Unter den Begriff Leistungen für Auszubildende fallen Zuschüsse, die Auszubildenden beantragen können. Diese Leistungen gelten ausdrücklich nicht als Bürgergeld (Paragraf 27 Absatz 1 SGB II). Zuständig ist das örtliche Jobcenter.
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AlpaChinosXxx  19.01.2023, 17:25
@McPresley
Diese Leistungen gelten ausdrücklich nicht als Bürgergeld (Paragraf 27 Absatz 1 SGB II). Zuständig ist das örtliche Jobcenter.

Jetzt frag ich mich, wer nicht lesen kann.Ich verneine nicht, dass sie unterstütztende Leistungen beantragen kann, sondern das es kein Bürgergeld ist.

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AlpaChinosXxx  19.01.2023, 17:40
@McPresley

Ich habe mich in meiner Antwort nur auf das Bürgergeld bezogen und mehr nicht.Und das hast du mit deinem Kommentar( Das entspricht vielleicht Deinem Wunschdenken. Es ist jedoch grundsätzlich Mumpitz. ) angzweifelt und auch nichts von anderen Leistungen erwähnt, deshalb bin ich auch nur darauf eingegangen.

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Du mußt online mal ausrechnen, welche Leistung, Bürgergeld oder Wohngeld, für Dich höher ausfiele.

Die höhere Leistung beantragen.

Beides zusammen geht nicht.

Von Experte Agamemnon712 bestätigt

Du kannst nur eine der beiden Leistungen in Anspruch nehmen. Bürgergeld wäre ein aufstockende Leistung. Für Wohngeld musst du ein Mindesteinkommen nachweisen.