Wohngeld als Bürgergeld Empfänger während der Ausbildung?

2 Antworten

Aus welchem Grund wurde denn BAB - abgelehnt ?

Beide Leistungen kann es nicht gleichzeitig geben, zumindest nicht über einen längeren Zeitraum, dann käme es zur Rückforderung oder Erstattungsanspruch.

Wenn Du dem Grunde nach Anspruch darauf BAB - hättest, was im Regelfall in einer betrieblichen Erstausbildung der Fall wäre, also nicht deine Zweitausbildung ist, wäre Wohngeld im Regelfall ausgeschlossen, selbst dann, wenn Du die sonstigen Voraussetzungen für Wohngeld erfüllen würdest.

Nur wenn dem Grunde nach kein Anspruch auf BAB - bestehen würde, weil es z.B.die Zweitausbildung ist, wäre Wohngeld bei erfüllen der sonstigen Voraussetzungen möglich, aber dann würde kein Anspruch mehr auf Bürgergeld bestehen.

Bürgeld und Wohngeld schließen sich grundsätzlich leider gegenseitig aus.