BAB für eine Vollzeitschulform?

3 Antworten

Nein

siehe

§ 57 SGB III Förderungsfähige Berufsausbildung

(1) Eine Berufsausbildung ist förderungsfähig, wenn sie in einem nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder dem Seearbeitsgesetz staatlich anerkannten Ausbildungsberuf betrieblich oder außerbetrieblich oder nach Teil 2, auch in Verbindung mit Teil 5, des Pflegeberufegesetzes oder dem Altenpflegegesetz betrieblich durchgeführt wird und der dafür vorgeschriebene Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen worden ist.

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möglicherweise könnte BaföG beantragt werden

In einer schulischen Ausbildung kann kein Anspruch auf BAB - bestehen, wenn dann käme nur Bafög - in Betracht.