Finanzielle Unterstützungen während der Ausbildung?

2 Antworten

Würdest Du noch unter 25 sein, bestünde auch Anspruch auf Kindergeld für dich.

Durch deine Kinder, die weder BAB - noch Bafög - bekommen und sicher auch dem Grunde nach keinen Anspruch darauf haben wenn sie noch klein sind, besteht zumindest theoretisch Anspruch auf Wohngeld.

Auch ein Anspruch auf Kinderzuschlag von der Agentur für Arbeit könnte bestehen und wenn Du keinen Unterhalt für die Kinder bekommst, kannst bzw.musst Du dann Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen.

Im Internet findest Du kostenlose Rechner für Wohngeld und Kinderzuschlag und für Kinderzuschlag auch das Merkblatt dazu, darin findest Du Beispiele und alles sehr gut erklärt.

Sollte Wohngeld und Kinderzuschlag nicht in Betracht kommen, kannst Du Bürgergeld beim Jobcenter beantragen.

Auch dafür findest Du kostenlose Rechner im Internet.

Luna83249 
Fragesteller
 21.06.2023, 21:05

Danke für deine Antwort. Ich bin über 25. Antrag auf BAB habe ich gestellt, allerdings frage ich mich, ob ich dann auch Wohngeld bekomme oder es sich ausschließt ?

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isomatte  21.06.2023, 23:07
@Luna83249

Wenn Du BAB - bekommst oder auch nur dem Grunde nach Anspruch darauf hättest, also z.B.nur deshalb nicht bekommst, weil Du selber eine zu hohe Nettovergütung hast oder das Einkommen deiner Eltern zu hoch ist, dann wärst Du alleine von Wohngeld ausgeschlossen.

Da Du aber Kinder hast, besteht zumindest theoretisch die Möglichkeit Anspruch auf Wohngeld zu haben.

Deine Kinder dürfen nur selber kein BAB - oder Bafög - bekommen bzw.sollten sie es nicht bekommen, dann auch dem Grunde nach keinen Anspruch darauf haben.

Wenn sie also noch klein sind, dann haben sie auch dem Grunde nach keinen Anspruch darauf.

Dann kommt es auf euren Gesamtbedarf nach dem SGB - ll an, also was euch an Bürgergeld vom Jobcenter zustehen würde, wenn ihr gar kein Einkommen hättet.

Dir stünden dann als alleinerziehende mit einem Kind unter 7 bzw. 2 minderjährigen Kindern unter 16 ein Mehrbedarf von 36 % von deinem derzeitigen Regelbedarf für den Lebensunterhalt von 502 Euro zu.

Es kämen also zu den 502 Euro Regelbedarf noch 180,72 Euro Alleinerziehenden Mehrbedarf.

Dazu käme dann min.noch 1/3 von der Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom.

Bei den Kindern kommt es auf das Alter an.

Regelbedarf Kinder

0 - 5 Jahre = 318 Euro

6 - 13 Jahre = 348 Euro

14 - 17 Jahre = 420 Euro

18 - 24 Jahre = 402 Euro

Und dazu kommt dann jeweils min.noch 1/3 von der Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom.

Du addierst also deine Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom mit den Regelbedarfen und deinem Mehrbedarf für Alleinerziehende und von dieser Summe müsstest Du dann für Wohngeld ein zuschussfähiges Mindesteinkommen von 80 % erreichen.

Dabei kann dann auch das Kindergeld von 500 Euro helfen, auch wenn das beim Wohngeld nicht als Einkommen zählt, kann aber helfen, dass benötigte zuschussfähige Mindesteinkommen zu erreichen.

Bitteschön

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Für deine Kinder kannst du möglicherweise Unterhalt bzw Unterhaltsvorschuss, Bürgergeld, Wohngeld und /oder Kinderzuschlag beantragen, es gibt auch einen Kinderbetreuungszuschlag zum BAB.

Bildung und Teilhabe für die Kinder sollte auf jeden Fall drin sein

Es wäre zu prüfen ob du noch kindergeldberechtigt bist. wenn du mit deinem Einkommen deine Miete nicht decken kannst kannst du gegebenenfalls KdU vom jobcenter bekommen

Luna83249 
Fragesteller
 21.06.2023, 21:06

Danke für deine Antwort. UVG und Unterhalt bekomme ich.

Kindergeld berechtigt bin ich aufgrund meines Alters leider nicht mehr.

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