Staatlich Unterstützung für azubi der alleine wohnt?
Hi
ich versuche es kurz zu halten, ich bin in der ausbildung verdiene knappe 950€ netto und wohne alleine in einer wohnung bei der ich 510€ warm miete bezahle. Ich habe jeden monat zu kämpfen nicht ins minus zu kommen, da ja essen, strom, handyvertrag, Versicherungen noch bezahlt werden müssen. Mir sind die staatlichen förderungen alle bekannt. Nur wurde mir die BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) abgelehnt aufgrund das mein Ausbildungsgehalt zu hoch ist. Das wohngeld wurde mir ebenfalls abgelehnt da es meine erste ausbildung ist und mir dem grunde nach ja die BAB dafür zustehen würde ( verstehe es selber nicht so richtig )
meine frage wäre jetzt gibt es für mich irgend eine andere möglichkeit um an ein wenig unterstützung zu kommen?
mfg
7 Antworten
Hallo :)
Es tut mir leid, dass du trotz deiner Ausbildung und eigenem Einkommen finanzielle Schwierigkeiten hast. Wenn dir BAB und Wohngeld abgelehnt wurden, könntest du Anspruch auf aufstockendes Bürgergeld haben, das vor allem für Unterkunft und Heizung genutzt werden kann. Es müssen jedoch unterschiedliche Voraussetzungen gegeben sein, die deine örtliche Bundesagentur für Arbeit prüft. Es kann sinnvoll sein auch gleich deinen Ablehnungsbescheid für BAB vorzulegen. Am besten lässt du dich nochmal bei Sozialberatungsstellen oder der Bundesagentur für Arbeit bezüglich anderer Fördermöglichkeiten beraten.
Ansonsten könntest du dir nochmal deine Verträge (Handy etc.) anschauen und überlegen, ob du da vielleicht noch etwas optimieren kannst, um Geld zu sparen :)
Ganz liebe Grüße,
Chantay von Digital Streetwork Bayern
Wohnst Du alleine und bist unter 25, steht dir das Kindergeld von derzeit 255 Euro zu, wenn Du von deinen Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommst.
Wenn Du eine zu hohe Azubivergütung hast, ist die Ablehnung von BAB - korrekt, könnte aber unter Umständen auch am Einkommen der Eltern liegen.
Auch ist korrekt das dir in der Erstausbildung oder Studium kein Wohngeld von der Wohngeldbehörde zusteht, weil Du entweder Anspruch auf BAB - oder Bafög - hättest und wenn Du es auf Grund von zu hohem Einkommen der Eltern oder eigener Vergütung nicht bekommst, zumindest dem Grunde nach Anspruch darauf hättest und auch dann wärst Du von Wohngeld ausgeschlossen.
Bekommst Du also dann das Kindergeld von deinen Eltern oder lässt es durch einen Abzweigungsantrag bei der Familienkasse an dich selber ausgezahlt, dann könntest Du von deiner Nettovergütung pauschal 100 Euro Freibetrag abziehen.
Dann hättest Du angenommen noch 850 Euro anrechenbare Nettovergütung + 255 Euro Kindergeld = etwa 1105 Euro anrechenbares Einkommen.
Derzeit stehen dir alleine wohnend theoretisch 990 Euro Unterhalt bei Leistungsfähigkeit der Eltern zu, inkl.des Kindergeldes.
Hättest dann also mehr als diese 990 Euro und könntest deinen Bedarf selber decken, im Regelfall hättest Du dann bei Leistungsfähigkeit der Eltern keinen Anspruch mehr auf Unterhalt.
Könntest dann nur noch einen Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter stellen und da einen möglichen Anspruch auf eine Aufstockung prüfen lassen.
Das Kindergeld würde dabei aber voll angerechnet und deine Vergütung nach den SGB - ll Verordnungen auch.
Aufstockendes Bürgergeld.
Solange Du unter 25 bist und wir noch keine neue Regierung haben, kann das klappen.
Ja, deine Eltern die Unterhaltspflichtig sind.
Zuerst müssten deine Eltern das Kindergeld oder Unterhalt an dich zahlen.
Wenn du immer noch nicht genug Geld hast, könntest du aufstockend KDU Mietbeihilfe vom Jobcenter bekommen.
Du musst aber dringend deine Ausgaben checken. Du hast Versicherungen? Wozu? Katzen und PKW kosten auch.