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Ausbildung/Beruf wechseln und die Berufsausbildungsbeihilfe nicht neu beantragen?

Hallo!

Ich bin zur Zeit als Maler und Lackierer seit 8 Monaten in Ausbildung. Leider macht mir der Beruf überhaupt keinen Spaß und möchte diesen nicht weiter ausführen. ( Die ganze Baustellenmentalität ist auch überhaupt nicht meine Welt, allein wie mit einem umgegangen wir )

Wollte gerne eine Ausbildung als Verkäufer im Einzelhandel machen, da ich in diesem Beruf schon gearbeitet habe und es mir deutlich mehr Spaß gemacht hat.

Des Weiteren bin ich 24, wohne alleine und erhalte Berufsausbildungsbeihilfe.

Die Frage die sich mir jetzt stellt: Ist es möglich, wenn ich eine neue Ausbildung als Verkäufer gefunden habe, das die Berufsausbildungsbeihilfe nicht neu beantragen werden muss sonder einfach weiterläuft?

Habe kein gutes Verhältnis zu meinem Vater und dieser hatte mich schon bei den Formularen von dem BAB ziemlich fertig gemacht, da es viel Papierkram für ihn war, mit der Drohung, ich solle jetzt endlich mal eine Ausbildung beenden. Jetzt habe ich Angst, das er bei Beginn der neuen Ausbildung den ganzen Scheiß nochmal ausfüllen muss. Ich meine, die haben ja alles was die brauchen und wenn ich ab August meine neue Ausbildung beginnen sollte, würde ich glaube ich nur 2 Jahre zum Verkäufer machen und nicht 3 zum Einzelhandelskaufmann. So kommt man ja auf die vollen 3 Jahre, in der der BAB Antrag genehmigt wurde für meine aktuelle Ausbildung.

Ich werde beim Jobcenter das selber nochmal ansprechen, aber das lässt mir einfach keine Ruhe und es wäre schön, wenn jemand schon eine grobe Antwort für mich hätte, damit meine Gedanken sich in der Zeit beruhigen.

schonmal vielen lieben Dank für die Antworten!

MFG

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Geldzuschläge für die Ausbildung als Rettungssanitäter?

Guten Tag, Ich habe jetzt ein bisschen was gespart aber nicht so viel und habe mir eine eigene Wohnung zwecks Ausbildung und zukünftigen Job in einer Stadt geholt.

Ich wollte fragen was es für Möglichkeiten gibt mich finanziell abzusichern während ich die Ausbildung als Rettungssanitäter mache und vielleicht auch während ich auf Job suche danach bin.

Ich könnte mit mein erspartes wahrscheinlich ein paar Monate aushalten bevor ich irgendein Antrag stellen muss oder mir ein Nebenjob suchen muss.

Ich habe jetzt im Internet gelesen das man vielleicht für diese NICHT berufsausbildung Bafög beantragen kann, was ich aber noch nicht so ganz glauben kann.

Ich habe auch gelesen das man Wohngeld beantragen kann wenn man die Miete nicht bezahlen kann. Kindergeld ist natürlich auch eine Option da ich erst 20 bin.

Ich wollte euch fragen was ich am besten machen/beantragen könnte um während der Ausbildung (ca. 3 Monate) und während der Jobsuche als Rettungssanitäter nicht komplett verschuldet sein zu müssen, ein minijob würde ich natürlich trotzdem parallel suchen, aber was für Möglichkeiten auf Anträge stehen mir den offen?

Danke im voraus!

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Zoll Ausbildung Zuschüsse?

Hi,

ich fange vorraussichtlich dieses Jahr meine Ausbildung beim Zoll mit stolzen 29 Jahren an.

Wie ich dahin gekommen bin, ist tatsächlich nicht so wichtig ich würde nur gerne wissen ob es hier als meine Erstausbildung Anspruch auf Bab gibt?

Leider reicht mein Ausbildungsgehalt von ca 1300eur nicht da meine Miete alleine 800eur kostet.

Davor habe ich bei Lidl gearbeitet und 2200eur netto verdient und dementsprechend viel gespart damit ich notfalls auch so die Ausbildung überlebe (hehe) aber ja falls es Zuschüsse gibt wäre das super.

Vielen,vielen Dank für die Antworten.

PS: Ich weiß das viele User neugierig sind und statt zu antworten eher die Moralkeule schwingen und Diskussionen starten warum wieso weshalb man erst jetzt damit anfängt oder wie man dahin kommt. Ich finde das immer traurig da die Fragesteller runtergemacht werden obwohl sie Hilfe brauchen.

Würde mich sehr freuen wenn Leute antworten die es auch wirklich WISSEN, am besten eigene Erfahrungen gemacht haben, leider finde ich im Internet absolut nichts dazu,da ja ein Zoll Ausbildung keine Azubi Ausbildung ist sondern einen Beamtenanwärter Ausbildung sei und offenbar ein Unterschied ist.

Ich habe seit ich lebe immer gearbeitet dann ein Studium leider abgebrochen und dann mich bei Lidl hochgearbeitet bis ich gemerkt habe dass das auch nichts für mich ist deswegen nehme ich jetzt den Zoll auf die hörner.

Also, gibt's auch hier ganz normal Bab?

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Ist mein Bruder "naiv"?

Wie kann ich meinem 20 jährigen Bruder klar machen, dass es der falsche Schritt ist jetzt ohne eine Ausbildung mit seiner Freundin, die grade in der Probezeit im ersten Lehrjahr ist, eine eigene Wohnung zu suchen?

Sein Plan ist folgender: Er arbeitet 60% Pensum als Lagerist für 13.50€ die Stunde. Beim Lager wo er schafft, möchte er nun eine Ausbildung machen als Bürokaufmann. Er sagt er wird nun einen Ausbildungsvertrag bekommen. Aber bis jetzt nichts, kein DIN A4 Dokument für eine Ausbildung.

Im Mai will er schon umziehen nur weil sein Kollege jemanden kennt der ihm eine Wohnung geben kann. Ich habe ihn gefragt wie er die riesigen Kosten bestreiten will. Seine dämliche Antwort hat mich erstaunt.

  • Seine Ausbildungsvergütung als Azubi ab September: 800€ netto
  • Die Vergütung seiner Freundin: 600€ netto
  • 2x Kindergeld: 500€
  • Nun sagt er, dass er sicher BAB und oder Wohngeld erhalten wird. Aber er versucht nicht mal einen Antrag zu stellen.

Also 1800€ zusammen. Eine Miete kostet in Baden-Württemberg Süden 1000€ warm bei 50qm. Essen wird locker 500€ kosten. Wir hatten 45% Erhöhung der Erzeugerpreise 2022 alleine und Preise steigen weiter. Mieten werden weiter steigen. 100€ Strom pro Monat. 200€ übrig.

Naiv ist der falsche Begriff. Idio* ist der richtige Begriff und seine Freundin ebenfalls. Sorry für den beleidigenden Ausdruck meinerseits. Aber wie hänggeblieben im Kopf muss man sein?

Zuhause gibt er nur 50% von seiner Einkünfte ab. Der Rest gehört nur ihm und hat das Hotel Mama weiterhin wo er gerne sparen kann und seine "vermutliche" Ausbildung in Ruhe machen kann.

Lasst ihn einfach machen - so wird er es selber lernen 79%
Andere Meinung 21%
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Bürgergeld in der Ausbildung?

Hey Liebe Community,

ich habe am 16.08. meine Duale Berufsaufsbildung begonnen, ich bekomme dort 700€ Nettogehalt im Monat. Ich bin 25 Jahre alt und Wohne bereits seit 7 Jahren alleine, meine Wohnung kostet 500€ Warmmiete im Monat. Vor der Ausbildung habe ich für 3 Monate Bürgergeld bezogen, davor habe ich Studiert.

Nun ist es relativ offensichtlich, dass ich meinen Lebensunterhalt nicht mit dem Nettogehalt von 700€ bestreiten kann, man hat mir mal gesagt, dass ich auch in meiner Ausbilung Bürgergeld beziehen kann, daher habe ich einen Folgeantrag gestellt.

Mein Sachbearbeiter (zu dem ich keine besonders gute Beziehung habe) hat mich darauf hingewiesen, dass ich dazu verpflichtet bin einen Antrag auf Berufsausbildungsförderung (BAB) bei der Agentur für Arbeit zu stellen. Diese Möglichkeit habe ich bevor man mir erzählt hat, dass ich weiterhin Bügergeld beziehen kann natürlich auch in Betracht gezogen, bei einem BAB rechner ist jedoch rausgekommen, dass ich ca 70€ zuschuss bekommen würde. Damit wäre ich natürlich immernoch weit unter dem Existensminimum und nicht in der Lage meinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Da mein Sachbearbeiter mir gesagt hat, dass ich dazu verpflichtet bin, BAB trotzdem zu beantragen, habe ich dies natürlich getan, gleichzeitig hab ich meinen Bürgergeld folgeantrag abgegeben. Auf der Infoseite vom BAB stand, dass man Bürgergeld und BAB nicht gleichzeitig beziehen kann, die Frau von der Agentur für Arbeit verneinte dies jedoch, dass ist jedoch ein anderes Thema.

Ich habe natürlich selbst schon im Internet geforscht, bin aber aus gefühlt zich unterschiedlichen Informationen nicht schlau geworden. Teilweise habe ich gelesen, dass ich in der Ausbildung in Ausnahmefällen Bürgergeld beziehen kann, andere sprachen von einem Darlehen (ich mache die Ausbildung nicht um am Ende mit 18.000€ Schulden aus der Ausbildung zu gehen, dass wäre für mich keine option)

Daher nun endlich meine Frage: Kann ich in der Ausbildung Bürgergeld beziehen um meinen Lebensunterhalt zu sichern und wenn ja, muss ich dieses bezogene Geld als Darlehen zurückzahlen?

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