Mit 18 in Ausbildung ausziehen?

6 Antworten

Wenn Du Dir eine 1-Zimmer-Wohnung leisten kannst oder das Mitwohnen in einer WG, dann fang an zu suchen.

Sei Dir aber dabei im Klaren, dass es gar nicht einfach sein wird, eine Zusage zu bekommen, ohne dass die Eltern in irgend einer Form mitmachen. Da es aber oft so ist, dass sich die Beziehung zwischen den erwachsen werdenden Küken und den Eltern schlagartig verbessert, wenn die jungen ihren eigenen Haushalt führen, sollten Deine Eltern Dir helfen. Schließlich bedeutet die erste eigene Wohnung oft auch den entscheidenden Schritt zur Selbständigkeit und darüber können Eltern doch nur glücklich sein.

Deine Eltern sollten Dir wenigstens mit einer Elternbürgschaft zur Seite stehen oder gar ein Elternteil mit in das Mietverhältnis aufgenommen werden. Dann steigen Deine Chancen immens an.

Ich bin während meiner Ausbildung ausgezogen und hatte einen Nebenjob.

Geht alles wenn man will...

Kommt halt darauf an was du an Ausbildungsvergütung hast zusammen mit dem Kindergeld und wie teuer bei dir die Wohnungen sind.

Theoretisch wäre es möglich aber da müsstest du schon eine WG mit anderen Leuten gründen, da die Mieten und Lebenshaltungskosten sehr hoch sind. Viele Studenten machen es genauso. Du bekommst ja einiges an Geld (Kindergeld, Wohngeld, Unterhalt von deinen Eltern, Schüler-Bafög etc.).

Woher ich das weiß:Recherche

Kommt darauf an was Du an Nettovergütung aufs Konto bekommst und was bei dir ein Zimmer oder eine kleine Wohnung an Warmmiete kosten würden.

Wenn Du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst und gemeldet bist, steht dir das Kindergeld von derzeit 250 Euro zu, wenn Du von deinen Eltern nicht min. Unterhalt in dieser Höhe bekommst.

Dann könntest Du auch noch einen Antrag auf BAB - Berufsausbildungsbeihilfe bei der Agentur für Arbeit in der Erstausbildung stellen.

Einen kostenlosen BAB - Rechner findest Du im Internet.

Unter Umständen könnten die Eltern dann am Ende noch Unterhaltspflichtig sein, wenn der Auszug notwendig wäre bzw.von den Eltern gewünscht, dein anrechenbares Einkommen inkl. Kindergeld und ggf. BAB - deinen Unterhaltsanspruch von derzeit 930 Euro nicht deckt und deine Eltern auch leistungsfähig wären.

Von deiner Nettovergütung kannst Du pauschal einen Freibetrag von 100 Euro für ausbildungsbedingte Aufwendungen abziehen, alles andere würde dann im Regelfall auf deinen Unterhaltsanspruch angerechnet.