Hat man Anspruch auf BAB wenn man 900 bis 1000€ Netto Ausbildungsvergütung hat?

1 Antwort

Ist das deine Erstausbildung ?

Wenn ja, im Internet findest Du einen kostenlosen Rechner für BAB - und da könntest Du dir noch einen für Bürgergeld vom Jobcenter suchen, etwas anderes fällt mir da nicht ein.

Leon00o 
Fragesteller
 28.03.2024, 14:59

Ja, damals habe ich eine schulische Ausbildung ohne Bafög und Gehalt absolviert.

Das kostenlose Rechner für BAB habe ich schon probiert aber etwas stimmt nicht.

Am ende sagt das ich eine

monatlichen Gesamtbedarf von 22.959,00 Euro habe.

Darauf ist ein Einkommen von 862,13 Euro anzurechnen.

Es errechnet sich somit eine monatliche Berufsausbildungsbeihilfe von 22.097,00 Euro.

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isomatte  28.03.2024, 17:31
@Leon00o

Da hast Du sicher etwas falsch abgelesen oder eingegeben, so ein Betrag kann durch BAB - ja nie möglich sein.

Am Ende musst Du ja eh einen Antrag stellen und nur durch diesen kann ein möglicher Anspruch geprüft werden.

Der max. Anspruch lag 2022 bei 781 Euro, daran wird sich nicht viel geändert haben, in diesem max. Betrag ist eine Wohnpauschale für die Warmmiete von 360 Euro enthalten.

Bei deiner Nettovergütung wird es dann entsprechend weniger oder auch gar keinen Anspruch mehr geben.

Das Kindergeld wird bei der Berechnung ja eh nicht berücksichtigt, spielt also keine Rolle ob noch Anspruch besteht oder nicht, in deinem Fall nicht, weil Du das 25 Lebensjahres schon vollendet hast.

Natürlich ist außer deiner Vergütung auch das Einkommen der Eltern entscheidend.

Sollte kein oder wenig Anspruch auf BAB - bestehen, dann bleibt nur ein Nebenjob, bei Leistungsfähigkeit der Eltern Unterstützung von ihnen, wobei da auch nur sehr wenig oder gar kein Anspruch bestehen würde, oder dann versuchen durch einen Antrag auf Bürgergeld vom Jobcenter noch eine monatliche Aufstockung zu bekommen.

Denn der theoretische Unterhaltsanspruch bei Leistungsfähigkeit der Eltern liegt derzeit bei monatlich 930 Euro.

Deine eigene Nettovergütung würde im Regelfall bis auf pauschale 100 Euro Freibetrag für ausbildungsbedingte Aufwendungen auf diesen Anspruch angerechnet.

Bei 1000 Euro Nettovergütung würde nach Abzug des Freibetrags also noch ein ungedeckter Bedarf von um die 30 Euro bleiben und bei 900 Euro Nettovergütung dann um die 130 Euro pro Monat.

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Leon00o 
Fragesteller
 28.03.2024, 19:33
@isomatte

vielen Danke.
Also wie gesagt, mein Eltern kommen nicht aus Deutschland und die wohnen auch in Deutschland nicht (Außer EU).
Es ist sehr kommisch weil ein Ausbildungsvergütung bei 1000€ netto in München ist überhaupt nicht viel.
Wenn nur eine WG-Zimmer liegt bei 700€, dann bleibt übrig nichts zum essen.

Noch was zum BAB-Rechner:

Alter gebe ich 27 oder älter ein.
Wohnsituation: Wohnheim
Hin- und Rückweg von der Wohnung der Eltern mehr als 2 Stunden: Ja (Obwohl mein Eltern sind nicht in Deutschland)
Familienstand: Ledig
Kinder: nein
Wie hoch ist der Tagessatz für Unterkunft und Verpflegung:
750€
Wie gelangst du von deiner Unterkunft zu deinem Arbeitgeber: Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Fahrkosten: 50€
Im Rahmen der BAB können die Kosten für eine Familienheimfahrt im Monat übernommen werden. Wie führst du deine Familienheimfahrten durch: kein Fahrkosten
Werden die Kosten für die Beschaffung sowie für die Instandhaltung und Reinigung der Arbeitskleidung vom Arbeitgeber voll übernommen: JA

Wie hoch ist deine monatliche Ausbildungsvergütung in den ersten 18 Monaten:
Zeile 1: 1200€ Brutto für 12 monate
Zeile 2: 1300€ Brutto für 6 Monate

Einkommen Eltern 1 von 2: lasse ich alles Leer einfach oder gebe ich 0 ein da nochmal mein Eltern sind nicht in Deutschland

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isomatte  28.03.2024, 20:43
@Leon00o

Es wird nach dem Tagessatz gefragt und nicht die Kosten für einen ganzen Monat, wird ja für die Unterkunft und Verpflegung ganz sicher keine 750 Euro pro Tag kosten.

Deine Bruttovergütung der 18 Monate musst Du addieren und dann die Gesamtsumme eingeben.

Mit 0 Euro Einkommen wird sich die Agentur für Arbeit nicht zufrieden geben, irgendein Einkommen werden sie ja haben und das ist entsprechend in Kopie nachzuweisen.

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Leon00o 
Fragesteller
 28.03.2024, 21:00
@isomatte

Ok, jetzt macht es mehr sinn.
dieses mal habe ich einfach 40€ für Tagessatz kosten eingegeben und 1300€ brutto für 18 Monate.
Am ende kommt:
Es errechnet sich somit eine monatliche Berufsausbildungsbeihilfe von 471,00 Euro.

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isomatte  28.03.2024, 21:07
@Leon00o

Es wird nach der Vergütung der ersten 18 Monate, also 1 1/2 Jahre und nicht nach der monatlichen Bruttovergütung gefragt.

Du musst deine Bruttovergütung der ersten 12 Monate + 6 Monate Bruttovergütung im zweiten Lehrjahr addieren und die Gesamtsumme eintragen.

Bitteschön

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Leon00o 
Fragesteller
 28.03.2024, 21:15
@isomatte

Das heißt:
12 * 1200€ brutto = 14.400€
6 * 1300€ brutto = 7.800
Ingesamt muss ich 22.200 eingeben ?

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Leon00o 
Fragesteller
 29.03.2024, 03:05
@isomatte

Ich finde 22.200€ für 18 Monate unrealistisch.
Wieso ist das falsch wenn ich gebe 1200€ brutto für 12 Monate (erste Zeile)
und dann 1300€ für 6 Monate (zweite Zeile) ein ?
Da habe ich ingesamt 18 Monate.

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isomatte  29.03.2024, 03:32
@Leon00o

Es wird doch nach der gesamten Bruttovergütung innerhalb von 18 Monaten gefragt und nicht was Du im ersten und zweiten Lehrjahr pro Monat verdienst.

Wenn da zwei Zeilen zum ausfüllen sind, dann musst Du in die erste deine Bruttovergütung der ersten 12 Monate eintragen.

In die zweite Zeile dann die Bruttovergütung der ersten 6 Monate für das zweite Lehrjahr.

Am Ende kommst Du dann wieder auf die Gesamtsumme der ersten 18 Monate an Bruttovergütung von 22.200 Euro.

Sonst würde doch nach der monatlichen Bruttovergütung im ersten und zweiten Lehrjahr und nicht nach der Bruttovergütung der ersten 18 Monate gefragt.

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Leon00o 
Fragesteller
 29.03.2024, 03:41
@isomatte

Ich habe in die erste Zeile 1200€ Brutto für 12 Monate eingegeben und in die zweite Zeile 1300€ Brutto für 6 Monate, dann am ende steht das ich 500€ Anspruch auf BAB habe.

Aber wenn ich gebe 22.200€ Brutto in die erste Zeile für 18 Monate ein, dann am ende steht das ich keine Anspruch auf BAB.

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isomatte  29.03.2024, 03:46
@Leon00o

Noch einmal, es wird nach der Bruttovergütung der ersten 18 Monate gefragt, so wie ich es dir erklärt habe.

Du bekommst doch in den ersten 12 Monaten nicht nur 1200 Euro Brutto, sondern das 12 fache und im zweiten Lehrjahr dann die Bruttovergütung für 6 Monate und das sind dann ja auch nicht nur 1300 Euro, sondern 6 mal so viel.

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