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Anspruch auf BAB obwohl ich in einer BG lebe?

Guten Tag,

Ich hatte neulich eine frage gestellt bezüglich den neuen Grundabsetzbetrag für die Ausbildungsvergütung, diese wurde mir beantwortet, habt vielen Dank.

Nun zur neuen Situation. Wir haben neulich einen WAB gestellt, die dazu nötigen Unterlagen eingereicht, soweit so gut. Nun haben wir einen Brief erhalten wo uns mitgeteilt worden ist, dass wir noch Unterlagen nachreichen müssen, da sonst der WAB nicht weiter bearbeitet werdem kann. Diese Unterlagen sind einerseits die ausgefüllte Einkommensbescheinigung vom Arbeitgeber, was ich nachvollziehen kann da ich ja ab September eine Ausbildung starte und bisher nur den Ausbildundsvertrag eingeschickt habe wo nur die Bruttovergütung vermerkt ist. Die andere und letzte Sache macht mich aber etwas stutzig und zwar sollen wir BAB für mich beantragen aufgrund der Ausbildung. Ich habe mal den Antrag gestellt allerdings habe ich gelesen das Azubis nur Anspruch auf BAB haben, wenn Sie nicht mehr bei ihren Eltern leben und das ist ja nunmal der Fall bei mir. Ist das anders weil ich in einer BG lebe oder hat derjenige der den Antrag bearbeitet hat einen Fehler gemacht? Habe nämlich diese Antwort 2 mal per Post erhalten an darauffolgenden Tagen.

Zusätzliche Information: Ausbildungsvertag wurde bereits versendet und eine unterschriebene kopie liegt seit Anfang Juni beim Jobcenter. Ich lebe in einer BG mit 3 weiteren Personen, 3 (2, da ich volljährig bin) Kinder mit einem Elternteil.

BAB, Jobcenter

Ich habe ein Problem mit dem Azubimonatsticket. Wie löse ich das?

Ich wohne in Wohnort X und muss manchmal nach Ort Y und Ort Z.

Wenn ich bei der deutschen Bahn Wohnort X auswähle nach Ort Z, dann sieht das so aus:

Wohnort X

nach Ort Z

über Ort F

Wenn ich aber nun Ort Y und Z auswähle, sieht das so aus:

Ort Y

nach Ort Z

über Ort F

Das Problem ist nun folgendes: Bei Ort Y kommt man problemlos nach Ort Z indem man EIN Zug nimmt. Ort Y fährt nach Ort Z ohne Zwischenhalt. Würde ich jetzt aber von Wohnort X nach Ort Y gehen wollen, dann müsste ich bei Ort F Umsteigen in den Zug für Ort Y.

Das heißt, würde ich für Stadt Ort Y und Stadt Z eine Fahrkarte für 147 Euro holen, könnte es sein, dass mein Wohnhort X nicht für die Fahrkarte gültig ist, weil Ort Y und Ort Z über Ort F nicht nach Wohnort X fährt (obwohl dieser Wohnort theoretisch auf der Strecke liegt.)

Wie lässt sich dieses Problem lösen? Oder zählt mein Wohnort theoretisch auch dazu?

Ich habe es per Einfachheit nochmal per Bild dargestellt:

Dabei habe ich eine neue Option gefunden. Option B.

Allerdings stellt sich die Frage ob ich irgendwie die Ticketkosten erstattet bekomme zumindest zum Maßnahmenträger. Weil sonst muss ich mit einer Restvergütung von 300€ pro Monat, 200€ für Fahrtticket bezahlen... Ich bin in einer außerbetrieblichen Ausbildung, lebe aber meinen Eltern. Soll ich BAB versuchen zu beantragen?

Es kann sein, dass auch die Ausbildungsfirma bei Ort Z sein wird, wo auch die Berufsschule ist. Die Frage ist dann ob für Ticket A ich auch von mein Wohnort fahren darf. Wahrscheinlich nein.

Bild zum Beitrag
Ausbildung, Deutsche Bahn, Agentur für Arbeit, Azubi, BAB

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