BAB? recht?
hallo, ich habe 3 jahre und ein monat versicherungspflichtig gearbeitet weil meine ausbildung erst zum 1.8 begonnen hat habe ich dennoch anspruch auf BAB? LG
2 Antworten
Ob Du vorher gearbeitet hast oder nicht ist beim BAB - nicht relevant !
Du darfst nicht mehr bei deinen Eltern wohnen und im Regelfall noch keine angeschlossene Berufsausbildung haben, dann würde zumindest dem Grunde nach Anspruch auf BAB - bestehen, wenn deine Eltern nicht oder nur im geringen Umfang leistungsfähig wären und Du selber nicht über eine gewisse Nettovergütung kommst.
Im Internet findest Du einen kostenlosen BAB - Rechner, den musst Du nur mit korrekten Daten füttern, dann solltest Du auch ein entsprechendes korrektes Ergebnis erhalten.
du hast eine eigene Wohnung, das ist deine erste Ausbildung und deine Eltern sind nicht unterhaltsfähig. dann sieht es gut für dich aus.
der BAB Rechner der Agentur für Arbeit zeigte ziemlich gut deine Ansprüche
diese sagen mir am telefon ich habe mehr als 3jahre versicherungspflichtig gearbeitet
diese sagen mir am telefon ich habe mehr als 3jahre versicherungspflichtig gearbeitet