Berufsausbildungsbeihilfe nach abgebrochener Ausbildung?

1 Antwort

Wenn es für den Abbruch einen wichtigen Grund gab, dann sollte bei erfüllen der sonstigen Voraussetzungen auch Anspruch auf BAB - bestehen.

Ein Anspruch auf Wohngeld könnte nur dann bestehen, wenn man schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum ist, kein BAB - oder Bafög - bekommt und auch dem Grunde nach keinen Anspruch darauf hat und über ein zuschussfähiges Mindesteinkommen verfügt.

Bist Du noch unter 25, wohnst nicht mehr bei den Eltern im Haushalt und bekommst von ihnen nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes, dann steht dir das Kindergeld selber zu.