Wohngeld oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB?

3 Antworten

Wenn das deine Erstausbildung ist, dann hast Du bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen zumindest dem Grunde nach Anspruch auf BAB - und dann bist Du vom Wohngeld ausgeschlossen.

Im Internet findest Du einen kostenlosen Rechner für BAB.

Was hast Du denn an Nettovergütung, was musst Du für deine Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen und wie alt bist Du ?

iamxanonym 
Fragesteller
 11.07.2022, 23:18

Tatsächlich habe ich eine schulische Ausbildung hinter mir = bekomme dann Wohngeld

mich würde nur interessieren wo hoch dieses ungefähr ist

mit 830€ netto eine Wohnung mit 570€ Warmmiete wird etwas knapp

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isomatte  11.07.2022, 23:58
@iamxanonym

Was für eine Ausbildung war das denn ?

Denn auch wenn man vorher angenommen schon einmal Schülerbafög bekommen hat, würde in einem Studium dann zumindest auch wieder dem Grunde nach Anspruch auf Bafög - bestehen.

Dann würde man auch vom Wohngeld ausgeschlossen sein.

Aber selbst wenn ein Anspruch auf Wohngeld in Betracht kommen würde, könnte das ohne Kindergeld etwas eng werden.

Denn zu den 570 Euro Warmmiete kämen derzeit min.noch 449 Euro, dass ist der Regelbedarf für den Lebensunterhalt nach dem SGB - ll, also ALG - 2 oder besser Hartz - lV vom Jobcenter.

Dein Bedarf würde dann angenommen bei min. 1019 Euro liegen und für das Wohngeld müsstest Du auf min. 80 % an eigenem Einkommen kommen.

Ohne Kindergeld würde das dann etwas knapp werden.

Auch für das Wohngeld findest Du im Internet einen kostenlosen Rechner.

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Schlicht und einfach - soweit Anspruch auf BAB bestehen sollte, kann ein Auszubildender kein Wohngeld beantragen. Sprich das kann man sich nicht aussuchen.

Desweiteren .....

bekomme brutto knapp über 1000€

wären dann rund 800 Euro netto ..... mit diesem Einkommen hättest Du folgend eher kein BAB zu erwarten :

https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-bab_ba013469.pdf

mehr gibt es nicht - wobei sich mir die Frage stellt, was hast Du bis dato als 25-jähriger ?? plus gemacht - mit anderen Worten würdest Du überhaupt vom Grundsatz her noch Anspruch auf BAB generieren?

Denn wenn Du bereits eine Ausbildung hast, oder längerfristig sozialversicherungs-pflichtig gearbeitet hast, bestünde er sich. Dann käme jedoch Wohngeldanspruch ins Spiel.

Wenn du dem Grunde nach einen Anspruch BAB hast, hast du keinen Anspruch auf Wohngeld, Sprich, du hast keine Wahl.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verwaltungsangestellte