Ein Ferienjob ist beim Wohngeld anrechnungsfrei.

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Das wurde dir doch schon vor ein paar Tagen beantwortet. Du musst nur für deinen Kopfanteil der Miete und normalen Haushaltsstrom aufkommen nicht für deine Mutter.

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Ein Ferienjob ist beim Wohngeld nach dem WoGG anrechnungsfähig.

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Du fällst dann aus der Bedarfsgemeinschaft raus, zahlst den Kopfanteil deiner Miete und Haushaltsstrom selbst. Deiner Mutter wird nur die Kosten der Unterkunft um deinen Anteil gekürzt., sprich du musst nicht für deine Mutter aufkommen

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Wenn es mehr als 15 % deines jetzigen Einkommens ist ,wird es im jetzigen Bewilligungszeitraum angerechnet wenn nicht dann erst im nächsten.

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Ich nutze dafür die App E-Rezept, die muss aber mit deiner Gesundheitskarte verknüpft sein

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Eine Kündigung entbindet dich nicht von der Zahlungspflicht und du wirst die Mindestlaufzeit des Vertrages einhalten müssen.

Ich habe keine Ahnung was für ein Laden das ist, aber warum geht man Verträge ein, die man sich nicht leisten kann? Warum glaubst du nicht zahlen zu müssen?

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Bevor der Staat dich unterstützt, sind erstmal deine Eltern gefragt, die sind dir unterhaltspflichtig.

Man kann nur ausziehen wenn man es sich leisten kann

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Wenn ihr tatsächlich Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz bezieht( also kein Bürgergeld), wird dein Einkommen, bis auf einen Freibetrag von 100 Euro/Monat, angerechnet. Dadurch kann sich das Wohngeld mindern oder ganz wegfallen.

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Kann man im Wohngeldgesetz §5 nachlesen. Deine Mutter ist ein Haushaltsmitglied.

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Nein, nicht am Geburtstag, weil wir nicht wissen wann sie geboren wurden, aber den Adoptionstag, da gibt es besonderes Essen odervein neues Spielzeug

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