Ist es die erste Ausbildung? Solltest du in deiner Erstausbildung sein, hat du keinen Anspruch auf Wohngeld, da du, zumindest dem Grunde nach einen Anspruch auf BAB hättest. Ist es deine Zweit- oder Drittausbildung könntest du einen Anspruch auf Wohngeld haben, wenn du das erforderliche Mindesteinkommen erreichst.
Sorry, aber die Chancen auf weitere Förderung sind denkbar gering, da du neben deinem Einkommen ja auch noch das Kindergeld bekommst.
Als Azubi hast du keinen Anspruch auf Wohngeld, siehe §20 Abs. 1 WoGG, evtl. hast du einen Anspruch auf BAB, oder Unterhal von deinen Eltern, das Kindergeld wenn du unter 25 bist und im Härtefall aufstockendes Bürgergeld
Wahrscheinlich ist es so alt, dass es nicht mehr auf das neue IOS upgedated werden kann. Für das neue IOS würde die Speicherkapizität nicht mehr ausreichen
Wohngeld wird vom Bruttoeinkommen gerechnet, auch bei dir. Deine Schulden aus der Privatinsolvenz werden nicht berücksichtigt. Reiche von deiner Frau die Abrechnungen des letzten Jahres ein und erkläre, dass das Einkommen nur unregelmäßig ist, dann wird die Summe zusammengerechnet und durch 12 geteilt, daraus entsteht dann ein monatliches Durchschnittseinkommen. Gebt im Wohngeldantrag an, dass das Arbeitsverhältnis im August endet
Wenn du unter 25 Jahre alt bist und noch bei den Eltern wohnst, gibst es einen Freibetrag von 100 Euro/Monat, wenn du alleine wohnst bzw. über 25 Jahre bist wird der Minijob voll angerechnet
Es gibst keine Sätze für Wohngeld, was du meinst ist Kosten der Unterkunft und Heizung vom Jobcenter oder Grundsicherung. Da kommt es auf den Wohnort des Antragstellers an.
Als Azubi hast du keinen Anspruch auf Wohngeld, deine Eltern sind Unterhaltspflichtig, wenn sie nicht leistungsfähig sind dann gibt evtl. BAB
Schriftlich, also per Einwurfeinschreiben, eine Frist von 14 Tagen setzen und dein Geld zurückfordern. Wenn das nicht fruchtet tatsächlich einen Anwalt einschalten. Irgendwann wird Amazon nämlich die Kommunikation mit dir einstellen.
3: 2 Katzen, 1 Hund
Kommt darauf an, ob du überhaupt Anspruch auf Wohngeld hast.
Deine Eltern sind für deinen Unterhalt zuständig, wenn diese nicht leistungsfähig sind und du nur über eine geringe Ausbildungsvergütung verfügst käme BAB in Betracht
Du musst ein Bankkonto und/oder Kreditkarte angeben
Wenn du abends zur Schule gehst, kannst du doch tagsüber arbeiten, muss ja kein Vollzeitjob sein.
Du hast keinen Anspruch auf Wohngeld siehe §20 Abs. 1 WoGG
Was meinst mit Freibetrag für WG?
Für Schwerbehinderung gibt es nur Freibeträge bei einem GdB von 100, bei unter 100 nur wenn man einen Pflegegrad hat.
Lass dir vom Studentenwerk eine Negativbescheinigung ausstellen
Man schnibbelt als Laie nicht an Haustiere rum, lass es von einem Groomer machen.
Ja, warum nicht. Aber nimm es mir nicht übel, aber ich würde einen Teenager meine Tiere nicht anvertrauen.
Beides, ich mag beide Tierarten sehr gerne