FerFerienjob – Wird unser Wohngeld dann weniger?

3 Antworten

Wenn es tatsächlich um Wohngeld von der Wohngeldbehörde und nicht um Bürgergeld vom Jobcenter geht, wird auch das Erwerbseinkommen aus einer Ferientätigkeit entsprechend des WoGG - angerechnet.

Hast Du sonst kein Erwerbseinkommen, sollten unter 25 Jahren 100 Euro als Freibetrag bleiben.

Der Rest dürfte dann sicher zu 1/12 bei der Berechnung eines möglichen Anspruchs auf Wohngeld berücksichtigt werden.

Ein Ferienjob ist beim Wohngeld nach dem WoGG anrechnungsfähig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verwaltungsangestellte

Das ist nicht unmöglich.

Oder geht es um Bürgergeld bzw. um Sozialhilfe?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..

Hihikapten 
Beitragsersteller
 30.05.2025, 15:02

Nein mein Vater arbeitet schon seit 6 monate

isomatte  30.05.2025, 16:23
@Hihikapten

Das ist ein Grund aber kein Hindernis !

Auch wenn dein Vater nun arbeitet, ist ein Anspruch auf Bürgergeld theoretisch möglich, wenn das anrechenbare Gesamteinkommen den Gesamtbedarf nicht decken würde.

Denn für Wohngeld von der Wohngeldbehörde ist ein zuschussfähiges Mindesteinkommen erforderlich.

isomatte  30.05.2025, 23:37
@Hihikapten

Das ist dann schlecht für dich !

Denn bei Bürgergeld dürftest Du derzeit als Kind unter 25 Jahren was Schüler, Azubi oder Stundent ist bis auf Höhe der Minijobgrenze verdienen, ohne das es auf deinen Bedarf angerechnet würde.

Bei höherem Brutto kämen weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll dazu.

Geht das Kind noch zur Schule, dürfte es in den Ferien sogar unbegrenzt verdienen, ohne Anrechnung auf deinen Bedarf.