FerFerienjob – Wird unser Wohngeld dann weniger?
Ich bin 18 Jahre alt, Schülerin und wohne gemeinsam mit meiner Familie, die Wohngeld bezieht. In den Ferien möchte ich einen Ferienjob ausüben.
Wird mein Einkommen aus dem Ferienjob auf das Wohngeld angerechnet und kann sich dadurch der Wohngeldbetrag für meine Familie verringern?
NRW
3 Antworten
Wenn es tatsächlich um Wohngeld von der Wohngeldbehörde und nicht um Bürgergeld vom Jobcenter geht, wird auch das Erwerbseinkommen aus einer Ferientätigkeit entsprechend des WoGG - angerechnet.
Hast Du sonst kein Erwerbseinkommen, sollten unter 25 Jahren 100 Euro als Freibetrag bleiben.
Der Rest dürfte dann sicher zu 1/12 bei der Berechnung eines möglichen Anspruchs auf Wohngeld berücksichtigt werden.
Ein Ferienjob ist beim Wohngeld nach dem WoGG anrechnungsfähig.
Das ist nicht unmöglich.
Oder geht es um Bürgergeld bzw. um Sozialhilfe?
Das ist ein Grund aber kein Hindernis !
Auch wenn dein Vater nun arbeitet, ist ein Anspruch auf Bürgergeld theoretisch möglich, wenn das anrechenbare Gesamteinkommen den Gesamtbedarf nicht decken würde.
Denn für Wohngeld von der Wohngeldbehörde ist ein zuschussfähiges Mindesteinkommen erforderlich.
Das ist dann schlecht für dich !
Denn bei Bürgergeld dürftest Du derzeit als Kind unter 25 Jahren was Schüler, Azubi oder Stundent ist bis auf Höhe der Minijobgrenze verdienen, ohne das es auf deinen Bedarf angerechnet würde.
Bei höherem Brutto kämen weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll dazu.
Geht das Kind noch zur Schule, dürfte es in den Ferien sogar unbegrenzt verdienen, ohne Anrechnung auf deinen Bedarf.
Nein mein Vater arbeitet schon seit 6 monate