Bekomme ich Wohngeld, Erfahrungen?

5 Antworten

Für die Erstausbildung sind deine Eltern zuständig. Da du kein Bafög bekommst, werden sie dich unterhalten müssen. Öffentliche Gelder gibt es dafür nicht. 

Wenn es deine Erstausbildung ist, so sind deine Eltern dir gegenüber Unterhaltspflichtig. Zudem steht dir weiterhin dein Kindergeld zu.

Grob Gerechnet: dir stehen 735 € zu.  Davon verdienst du 450 selber, 190 Kindergeld. Die restlichen 95 € musst du von deinen Eltern fordern.

Die Voraussetzungen für Wohngeld erfüllt ihr beide nicht.

Nach §20 Absatz 2 Wohngeldgesetz ist Wohngeld ausgeschlossen, wenn dem Grunde nach ein Bafög - Anspruch besteht.

Ihr beide habt als Schülerin bzw. Student dem Grunde nach einem Bafög-Anspruch. Das Du kein Bafög bekommst, weil Deine Eltern zuviel verdienen, interessiert dabei fürs Wohngeld nicht.

lukasmartens 
Fragesteller
 13.12.2017, 15:08

Ich habe keinen Anspruch auf Bafög weil ich privat studiere, nicht weil meine Eltern zu viel verdienen

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Wenn Ihr kein Geld habt, könnt Ihr eben noch nicht zusammen ziehen. 

Macht doch erst mal die Ausbildung fertig und verdient selbst Geld.

Wieso solltet Ihr Wohngeld bekommen? 

Ich sehe da keine Notsituation......

lukasmartens 
Fragesteller
 10.12.2017, 21:28

Wenn es nach Ihnen geht, sollte die Hälfte Deutschlands nicht in einer eigenen Wohnung leben :)

Wie sollen Sie auch eine Notsituation sehen, Sie lesen nur übers Internet. Sind nicht live dabei.

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Madita69  10.12.2017, 22:25
@lukasmartens

Ähm....ja....schon klar.  🤔🙈

Aber Euch ist schon klar, dass Wohngeld kein Wunschkonzert ist, sondern dass es dafür Voraussetzungen gibt ???

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Wie simonG30 schon schrieb, Anspruch auf Wohngeld werdet ihr derzeit nicht haben. Bis zum Ende der Erstausbildung sind jeweils eure Eltern für den Unterhalt zuständig. Verdienen diese hierfür zuwenig, dann gäbe es jeweils BaföG. Solltet ihr nicht mehr im Haushalt der jeweiligen Eltern leben, dann käme noch das Kindergeld hinzu (und würde vom BaföG Satz wieder abgezogen werden).

das Recht auf eine eigene Wohnung gibt es nicht in Deutschland, nur auf Unterkunft. Sonst wäre die Obdachlosigkeit nicht so ein Problem. Von Jungerwachsenen vermutet ( erwartet) der Gesetzgeber , dass diese bis 25 ( siehe SGBII Ausführungen) gefälligst zu Hause bei den Eltern bleiben, bzw. in Studentenwohnheimen oder Ausbildungswohnheimen ihre Unterkunft finden. Das es viel zuwenig davon gibt, dass viele kein Bafög bekommen und auch keinen Unterhalt von den Eltern bekommen, sprich die Realität eine ganz andere ist, interessiert den Gesetzgeber nicht weiter, die Lobby ist hierfür nicht da.

eine Wohnung könnt ihr euch natürlich suchen, ihr müsst diese eben von dem bezahlen, was ihr zusammenkratzen könnt und dazu den Lebensunterhalt nebst Semesterbeiträgen. Bei der gegenwärtigen Mietsituation in vielen Städten, wird das dann vermutlich nichts Großes werden können.

wünsche euch gutes Gelingen für die Ausbildung und euer Zusammenleben.

gg ThelmaLouise