Eltern Hartz 4, Kind Student, bekommt Bafög und hat ein Nebenjob?

6 Antworten

wenn du mit bafög und nebenjob deinen unterhalt selbst tragen kannst fällst du aus der bg deiner eltern raus. übersteigendes kindergeld wird deinen eltern angerechnet und senkt deren bedarf. das ist normal.

sollte mehr als das kindergeld angerechnet werden, solltest du das prüfen lassen beim jc und darauf aufmerksam machen, dass du nicht mehr zur bg gehörst. einer hg kannst du widersprechen durch einen simplen zweizeiler.

von deinem einkommen und bafög trägst du deine kosten zu hause: deine anteile miete, strom, internet, telefon, lebensmittel etc.

Lost1995 
Fragesteller
 04.10.2021, 21:36

Also damit ich das richtig verstehe:

  • Kindergeld dürfen sie abziehen
  • da ich Bafög erhalte bin ich aus der bedarfsgemeinschaft meiner Eltern raus und sie dürfen mein Nebenjob nicht berücksichtigen?
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wunderwall  05.10.2021, 10:32
@Lost1995

doch sie benutzen dein bafög, kindergeld und nebenjob um deinen bedarf zu berechnen. dein einkommen senkt diesen bedarf. wenn du also einkommen in höhe deines bedarfs hast, fällst du aus der bg raus. wenn du bedarfsüberdeckend verdienst, wird das kindergeld deinen eltern als einkommen angerechnet bis zur max höhe des kindergeldes 219 euro.

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Dein Einkommen darf nur auf deinen eigenen Bedarf angerechnet werden.

Eine Ausnahme gibt es da nur beim Kindergeld, was deine Eltern für dich bekommen.

Wenn Du deinen Bedarf aus deinem anrechenbarem Einkommen selber decken kannst, dann fällst Du auch als unter 25 jähriges Kind aus der BG - Bedarfsgemeinschaft deiner Eltern raus, sie bekommen dann also keine Leistungen mehr für dich.

Die müsst Du dann selber für deinen Anteil der Warmmiete, Haushaltsstrom, Essen usw.an deine Eltern zahlen.

Brauchst Du dein Kindergeld dann zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr, oder nur noch einen Teil davon, dann wird das nicht mehr benötigte Kindergeld wieder zum Einkommen der Eltern und entsprechend auf den Rest der BG - angerechnet.

Hat der Elternteil der das Kindergeld bekommt sonst kein Einkommen, dann kann es min. 30 Euro Versicherungspauschale geltend machen, die dann nicht als Einkommen angerechnet werden.

Sämtliche Einkommen dürfen und müssen angerechnet werden, so daß sich der Auszahlungsbetrag des Jobcenters dadurch verringert.

Die Frage ist nur, auf wessen Leistungen die Einkommen angerechnet werden.

Kindergeld ist aus sozialrechtlicher Sicht Dein Einkommen, der Minijob auch. Auf BAföG müßte dies auch zutreffen.

Mit den genannten Einkommen könntest Du theoretisch der Bedarfsgemeinschaft entfallen.

Vielleicht solltet Ihr die aktuellen Änderungsbescheide einer ALG 2 - Beratungsstelle vor Ort vorlegen. Ggf. auch einem Fachanwalt für Sozialrecht:

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Du hast Einküfte und bist damit versorgt ... folglich bekommen Deine Eltern für Dich weniger

das ist völlig korrekt ...

Das ist vollkommen richtig. Solange ihr zusammen wohnt. Warum meinst du wieso so viele Leute mit Harz 4 sicj keinen nebenjob suchen oder keine Job. Die würden arbeiten es ist aber weniger als die ganze Familie an Harz 4 bekommt sie bekommen nur weniger Harz und haben nichts davon. Es klingt total bescheuert ist aber leider das Problem.