Ob du als Influencer gilts oder nicht, spielt erst mal keine Rolle , sondern nur, ob du dafür, also deine Internet Tätigkeit, Geld bekommst! oder nicht.

Wenn du Geld dafür bekommst, egal ob wenig oder viel, interessiert sich zuerst das Teilhabeamt dafür, weil sie dir ja Grundsicherung zahlen und ggfs dein Einkommen damit verrechnen.

Dann gibt es noch das Finanzamt, welches wissen muss, was ( Einkommensart) und wieviel € du in einem Jahr bekommen hast!

wenn du nur Grundsicherung erhältst, brauchst auch keine Steuern zahlen, wenn dein Einkommen als Influencer aber über ca 1100€ im Monat rutscht, dann schon. Ab dem 1. € musst du dann eine Steuererklärung abgeben. Dann rechnet das Finanzamt aus, ob und wenn ja, wieviel du Steuern zahlen musst

Daraus leitet sich dann auch dein Bedarf an Grundsicherung ab.

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Für Berlin und andere Großstädte zeichnet sich bereits ab, dass auf Grund zu teurer Mieten bereits seit längerem eine Abwanderung ins Umland stattfindet. Die Folge ist, die Arbeitswege werden zu weit und dauern mit dem ÖPNV zu lange (2h+ Eine Tour!) für eigenes Auto ist das Einkommen dann wieder zu knapp.

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Ich nehme an, dass deine Eltern nicht nur den Gerechtigkeitssinn haben, sondern auch deren, vermutlich durch Arbeit, verdientes Geld nicht verpulvern wollen- das, was dein Bruder ja letztlich auch macht. Nicht alle Eltern fühlen sich in der Lage, ihren erwachsenen Kindern auch Einhalt zu bieten, z.B Wünsche aus zu schlagen.

Das Geld musst du ja nicht für dich nehmen, sondern kannst es anlegen für deine Eltern! Denn wenn diese ihr Geld offenbar nicht zusammenhalten können/wollen, kommt doch eines Tages u.U. die Situation der Pflege auf diese zu. Wenn dann die rund 5.000 € monatlich /pro Person +üblicher Unterhalt nicht mehr zu wuppen sind, käme das Sozialamt (Hilfe zur Pflege)ins Spiel. Und dann geht es 10 Jahre rückwärts wieder an die beschenkten Kinder und andere Beschenkte und müssen das an das Sozialamt zurückzahlen.

Sollten dann deine Eltern eines Tages nicht mehr sein und noch Geld da sein, kannst es ja immer noch an deinen Bruder oder dessen Familie weiterreichen oder eben verspenden. Zumindest haben sich deine Eltern ja etwas dabei gedacht.

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Ja, ich bin selbst betroffen- und kenne entsprechend viele Leute mit Hörschädigungen.

Zunächst-ganz wichtig: Es gibt keine Altersschwerhörigkeit!! Es gibt nur Menschen, welche bereits in jüngeren Jahren schwerhörig waren, es nicht wussten oder noch gut ohne Hilfsmittel damit zurechtkamen. Mit zunehmendem Alter steigert sich jedoch die Schädigung bei bereits Schwerhörigen und dann fällt es erst auf. Ausnahmen sind Unfälle oder gewisse Krankheiten, die plötzlich zum Verlust des Gehöres führen. Das ist aber altersunabhängig.

Immanuel Kant hat den schönen und treffenden Satz geprägt:

Nicht sehen können, trennt von den Dingen - nicht hören können, trennt von den Menschen.

Viele Schwerhörige beschreiben ihre Empfindung auch so, dass sie bei Zusammenkünften mit Hörenden sich wie unter einer Glasglocke fühlten und nicht richtig teilhaben können.

Bei mir selbst war einfach nur ein Rückzug aus der medialen Welt- kein Kino, kein Radio, kein Fernsehen, kein Telefonieren und im Zusammensein mit Menschen vermied ich Gruppen, MannschaftsSport, angeleitete Entspannungsübungen (wie auch entspannen, wenn man die Ansagen nicht versteht?), Teamarbeit und beschränkte mich aufs Lesen und autonome Lernen. Alles muss alleine bewältigt/gewusst werden, damit man auch weiß, worum es geht.

Schwierig empfinde ich für mich Leute (hörende wie schwerhörige Leute), welche Empathie befreit ihr Leben fristen und Rücksicht und Einsichten nicht herstellen können. Da sind keine engeren Bindungen, wie kollegiale Beziehungen oder Freundschaften möglich. Das gilt aber, denke ich mal, für alle Menschen..

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Wenn du schon in einer geförderten Wohnung (also 'Sozialwohnung') wohnst, kannst du auch drinnen bleiben. Jede Kommune hat eigene Regelungen, ob sie, wenn überhaupt, Fehlbelegungsabgaben einfordert-oder nicht. Schaue auch in deinen Mietvertrag. Dort steht meistens drin, wie lange überhaupt diese Förderung noch anhält. Wenn Wohnungen als Sozialwohnungen ausgewiesen werden, dann meistens für 20 Jahre, zumindest solange, wie der Eigentümer des Wohnkomplexes noch seinen damaligen Wohnungsbau-Kredit (also die 'Förderung') abträgt und danach sind diese Wohnungen im 'freien Markt'. Das führt dann automatisch zu höheren Mietkosten, so dass dann auch keine Fehlbelegungsabgabe mehr eingefordert werden wird.

Viel Erfolg im Studium, bzw. mit deinem Abschluss!

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Also, den Teil seines Privatlebens aufgeben um arbeiten zu gehen-ist schon schlimm stimmt? Nur, das Geld, welches bei SGB II (und allein anderen Sozialleistungen) monatlich rüberkommt ist vorher von Leuten erarbeitet worden, die seit Jahren schon tagaus, tagein ihr Privatleben für rund 40 Stunden wöchentlich aufgeben plus Fahrzeiten. Das wird denen in Form von Steuern abgezogen-jeden Monat und das nicht wenig, bei vielen mehr als ein einzelner Empfänger an SGBII für seinen Lebensunterhalt bekommt. Kommt solch ein Mensch der arbeiten geht auch noch zu spät weil mal wieder die Bahn ausfällt oder im Megastau kein Vorwärtskommen möglich ist oder fehlt gar unentschuldigt, tja dann gibt es auch Sanktionen-vom Arbeitgeber. Hier in Form von Gehaltskürzungen und schlimmstenfalls kommt die Kündigung.

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Es ist tatsächlich so, dass unentschuldigtes Fehlen eine Kürzung der Bezüge nach sich zieht. Sollte dein Bruder gekündigt worden sein wegen Fehlverhaltens oder selbst gekündigt haben, so würde das Arbeitsamt (so er länger als 1 Jahr gearbeitet hatte) dessen ALG I Anspruch bis zu 3 Monate sperren können und das Jobcenter kann das auch wegen der selbstverschuldeten Bedürftigkeit.

Es ist vielen jungerwachsenen Kindern gar nicht klar, wie sehr sie deren Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft mit 'runterziehen' können, wenn diese nicht die Regeln des Arbeitsmarktes einhalten. Es werden unter Umständen die Anteile an Miete gekappt und natürlich die Lebenshaltungskosten. Bedeutet dann, dass die Eltern nur für sich und die jüngsten Geschwister den jeweiligen pro Kopf Anteil erhalten und davon die Miete und das essen bezahlen sollen. Das Erwerbseinkommen der älteren Geschwister wird genau so angerechnet und davon müssen diese ihre eigenen Prokopf Anteile an die Eltern zahlen. Viele denken dann, äh, da bleibt mir ja kaum was übrig. Das stimmt aber so. Das Ausbildungsgeld ist kein Taschengeld. Ausrechnen, was du selbst beisteuern musst ist ganz einfach. Die komplette Miete wird durch die Anzahl der Bewohner geteilt, das Gleiche mit den Kosten für Strom/Gas und Telefon und dann das Essen. Da bleibt von deinen gut 429€ auch nicht viel für dich übrig. Das Gleiche muss dein Bruder vom letzten Gehalt bezahlen. Auf dem Bescheid des Jobcenters steht dann auch drauf, wem von euch wieviel Geld abgezogen wurde. Und das zahlt ihr dann an die Mutter.

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Kann das Jobcenter meine Mietkaution zurück fordern?

Hallo zusammen.

Ich komme mal gleich zu meiner Frage.

Und zwar habe ich Post vom Inkassoservice der Bundesagentur für Arbeit bekommen. In diesem Schriftstück werde ich dazu aufgefordert meine Mietkaution zurück zu zahlen.

Diese wurde mir im Jahr 2009 als ich in meine jetzige Wohnung gezogen bin, vom Jobcenter als Darlehen zugesprochen, mit der Forderung, es bei Umzug oder Ende der Hilfebedürftigkeit zurück zu zahlen. An den 2. Punkt konnte ich mich mit dato nicht mehr erinnern.

Nun werde ich dazu aufgefordert diese Kaution umgehen zurück zu zahlen, da ich vom 1.2.2018 bis 31.8.2018, also kurzzeitig, nicht mehr Hilfebedürftig war.

Seit dem 1.9.2018 bin ich allerdings durch gesundheitliche Probleme wieder Hartz4 Empfängerin. Und auch als ich kurzzeitig arbeiten war, habe ich gerade so 1145 Euro verdient. War also immer noch unter der Freigrenze. Abgesehen davon, wurde von mir in der Zeit, in der ich tatsächlich arbeiten war, keine Forderung gestellt die Kaution zurück zu zahlen. 😵😤

Ach ja, was ich noch dazu erwähnen muss, mein Darlehensvertrag hatte damals noch nicht den zusatz der Ratenzahlung, wo man monatlich von seinem Regelsatz etwas abgezogen bekommt um das das Darlehen abzuzahlen.

Also zu meiner Frage....

Kann mir da jemand sagen, ob das rechtens ist?

Also ich werde mich auf jeden Fall beraten lassen, aber ihr wisst ja, in Zeiten von Corona und so. 🙄😑

Ich bin für jeden Tipp und jede Antwort dankbar. 🍀

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Du kannst anhand deiner jetzigen finanziellen Situation eine Ratenzahlung vereinbaren. Das Darlehen ist ja nun mal gezahlt worden und darum musst du es auch irgendwann zurückzahlen. Mache es jetzt mit den Raten oder wenn die Kasse mitmacht, lasse es zurückstellen, bis du wieder in Arbeit sein solltest.

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Die Polizei hat sich nur bemerkbar gemacht, weil dein Bemühen Platz zu machen, noch nicht ausgereicht hatte. Da du ja 'fast in der Hecke hingst' und dich nicht extra quer gestellt hattest um die Polizei zu ärgern, nehme ich mal stark an, dass die betroffenen Polizisten die Situation auch als solche erkennen konnten. Sonst hätten die nicht nur gehupt, sondern wären ausgestiegen um deine Papiere zu sehen. Tipp für die Zukunft, nicht so ängstlich sein. Das Schlimmste was passieren könnte wäre ein Briefchen mit Zahlungsaufforderung und selbst dann kannst du Einspruch einlegen. Also, weiterhin gute Fahrt!

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@albatros

wenn das Jobcenter mitbekommt, dass die dem SGB II Bezieher ausbezahlte Miete nicht zweckbestimmt verwendet wird, wird dieses zumindest vom Bezieher die Kontoauszüge, bzw. die Quittungen der gezahlten Miete einfordern und überprüfen. Wenn dann rauskommt, dass die Miete nicht oder nur unvollständig gezahlt wurde, dann wird genau diese Zahlung gestoppt und dem Vermieter direkt zugewiesen. Sollte der Mieter/SGB II Bezieher damit nicht einverstanden sein, tja, dann muss er/sie wohl oder übel mal ausziehen.

Der private Vermieter sollte dennoch dem Mietschuldner, selbst wenn es sich um einen nahen Verwandten handeln sollte, eine Mahnung zusenden. Auch Vermieter die an Angehörige vermieten, müssen die Kosten eines Hauses wieder rein bekommen , sonst spielt auch das. Finanzamt nicht unbedingt mit, wenn eine Wohnung nicht kostendeckend vermietet wird.

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@agamemmnon

du hast Folgendes so beantwortet:

Zitat: @nixgutdiese

da sie Hartz 4 ist

Sie ist sicherlich ein Mensch und nichts anderes.

@Agamemnon712

nein ist sie nicht

Zitat Ende

anhand deiner Aussage, die du bereits ein weiteres Mal mit dieser Abwertung bezüglich der Kindes Mutter tätigst, gehe ich davon aus, dass auch du kein Mensch bist! Deine Empathie erstreckt sich wohl lediglich auf deinen ‚Kumpel‘. Der kann sich ja glücklich schätzen, DICH als Freund zu haben.

tja, so ist das im Leben, es läuft auch mal seine eigenen Wege.

freue dich für deinen Kumpel, dass er Vater wird! Das ist heutzutage nicht mehr vielen Männern gegönnt. Anhand der oben aufgezeigten rechtlichen Belange des Kindes und der Kindesmutter sind ja schon einige Wege aufgezeigt worden. Nun weiß der Kumpel ja noch nicht, ob die Vaterschaft tatsächlich ihn betrifft, was ja nach der Geburt erst zu klären ist. Ansprüche an den Kindesvater entstehen ja schon vor der Geburt. Da wird das Jobcenter wohl in Vorleistung gehen und nach bestätigter Vaterschaft sich dieses Geld vom biologischen Vater zurückholen. Also, sparen ist ja schon mal angesagt.

das Blödeste, was dein Kumpel machen kann, wäre jetzt aus Trotz nicht vernünftig arbeiten zu gehen, um dem Kind möglichst wenig zukommen zu lassen. Besser wäre sich ordentlich um seine berufliche Entwicklung zu kümmern und eben genug Geld zu haben, nicht nur fürs Kind, sondern auch für sich selbst und die evtl zukünftige gewünschte Familie. Das geht und viele ungewollte Väter leben so auf Dauer besser.

sprich deinem Freund also nur Mut zu und unterlasse zukünftig die Abwertung von Menschen- es fällt auf dich zurück.

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Kein Leben ist sinnlos! in einem Wohnheim für behinderte Menschen beobachtete ich eine ältere Frau, welche schwerstbehindert, Das Gesicht wie im Wachkoma , der Körper regungslos und klein wie der eines kleinen Kindes von deren hochbetagten Mutter hin und her bewegt / gelagert wurde. Da dachte ich auch erst, nicht tot nicht lebendig. Als jedoch die Musik einer Kapelle einsetzte war sowas wie ein Summen von ihr zu vernehmen und es schien ihr zu gefallen.
jetzt Jahre später, nachdem meine Mutter schwer dement keinerlei Anteil an unserem Leben aus eigenem Antrieb haben kann, erkenne ich doch sehr oft ihre Freude über den Duft von Kaffee, Zucken bei fetziger Rockmusik der 60er Jahre und vielen anderen Eindrücken mehr. Fazit: der Körper mag vielleicht nicht mithalten können, der Verstand auch nicht immer- aber das Gehirn immer! Wir wissen nicht wie die Innenwelten aussehen, was erlebt wird und wie erlebt wird. Der Sinn ist die Schöpfung an sich und nicht unser kleinkariertes kapitalistisch orientiertes Denken im Sinne von sinnvoll= nützlich! Für andere versteht sich!
als alter, betagter Mensch mag man ja auch nicht mehr unbedingt an den Spielen kleiner Kinder wie einkriegen, Sackhüpfen mitspielen, oder nächtelang in Diskotheken rumhängen Oder oder oder. Jeder schaut nach seinem körperlichen und geistigen Vermögen, was ihm/ihr gut gefällt und machbar ist. Das nehmen andere oftmals nicht wahr und schließen daraus dass wohl ‚Nichts‘ von dem behinderten Menschen kommt.

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die Stadt/Kommune, bei der du zuletzt gemeldet warst ist dein zuständiges Wohnungsamt. Dort beantragst du den wohnberechtigungsschein plus Dringlichkeit. Dort wo du jetzt untergebracht bist, gehst du zum Sozialpsychiatrischen Dienst (SpD) des Gesundheitsamtes und lässt dich dort beraten. Diese arbeiten zusammen mit anderen Hilfeträgern nach Sozialgesetzbuch SGB II und III, IX und XII. ( so ziemlich alle Ämter) Es gibt sogenannte ‚Segment-Wohnungen‘, die nicht öffentlich ausgeschrieben sind und vorgehalten werden für z.B. psychisch Kranke, Großfamilien und behinderte Menschen mit besonderen Bedarfen. Du hast auch jetzt schon, vor einer Reha, die Möglichkeit deine Erkrankung / Behinderung feststellen zu lassen bei Amtsärzten Des Gesundheitsamtes. Daraus folgt auch die Möglichkeit des betreuten Wohnens, so dass du erstmal deine Freundin entlasten kannst, bis du eine eigene Wohnung anmieten kannst.

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@maja403

auch in Deutschland gilt, der Unterzeichnende muss im Wissen seines Handelns sein. Bei Demenz kann genau davon NICHT ausgegangen werden. Der Notar würde rechtswidrig handeln.

zudem müsste die rumänische Schwiegermutter wohl in Rumänien unterzeichnen, was das Ganze erst recht schwierig macht.

Es sollte lieber der Schwiegervater über das Amtsgericht sich als Betreuer auch für Finanzen einsetzen lassen.

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nein würde ich nicht weil ....

Nein, weil

sobald ein SGB II Bezieher von anderen unterstützt wird, sei es mit Geld oder Geldwerten Vorteilen, Nahrung z.b., verliert dieser von Rechts wegen genau diesen Anspruch. In Höhe der Zuwendung, des SGB II Betrages.. Genau genommen wäre es Betrug,, denn derjenige hätte ja mehr als angegeben.

zugegeben, dass ist die kalte Seite der Rechtssprechung..

Unterstützung wäre besser in der Bereitstellung von dauerhaften Jobs und/ oder Erhöhung der Sätze für Leute die nicht arbeiten dürfen (Kinder) oder wegen Krankheit/Behinderung nicht so leicht arbeiten können.
hierfür bietet sich die Mitarbeit in politischen Gremien oder Vereinen an, welche sich für die Belange aus diesem Dilemma einsetzen wollen oder Unterstützung von Vereinen, die direkt den Betroffenen helfen können.

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Eine konkrete Berufsbezeichnung scheint es hierfür noch nicht zu geben. Trotzdem werden diese Freizeit Geräte ja hergestellt.

Je nach dem, ob du diese selbständig konzipieren möchtest Oder ‚nur‘ fertige Geräte verkaufen willst, sollte sich dein Blick auf die Kunststofftechnik (also dem Material aus dem die Boards bestehen) oder den Handel, (Oder beides!) richten. Bei Ersteren kannst das Materialverhalten erlernen und die jeweiligen Hersteller und Zulieferer kennen, bei Zweitem den Vertrieb kennen lernen.
Nischen Spezialisten sind immer gefragt!

viel Glück und gutes Gelingen!

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Nein! Zur Diagnostik gehört zwar der Blick in die Augen, ob und wie jemand situativ orientiert ist, Aber um EINE bestimmte psychische Erkrankung zu diagnostizieren, bedarf es mehrerer Untersuchungen, Testate und ggfs. Labor Ergebnisse. Alles andere ist methodisch unsauber und unzulässig, ja gefährlich, da stigmatisierend.

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Vermutlich verwechselst du ALG I (Arbeitsamt), mit dem ALG II (also dieses 'Hartz 4'). Dieses ist genau für Leute, die noch kein Jahr gearbeitet haben, arbeitslos/Ausbildungsplatz suchend oder länger krankgeschrieben sind und kein anderes Einkommen haben.

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Deine Epilepsie schliesst unter Umständen eine weitere Beschäftigung in diesem Arbeitsfeld aus. Mit 27 Jahren, nehme ich mal an, arbeitete du schon länger als 5 Jahre insgesamt nach deiner Schulentlassung. Nimm einen Untersuchungsbefund der die Epilepsie bestätigt und stelle deinen Antrag auch bei der Rentenkasse! das sieht zwar wie ein zweiter Antrag aus, ist aber ergänzend zum Antrag, der schon bei dem Arbeitsamt vorliegt. Alternativ kannst du auch in den Widerspruch gehen. Es kommt insgesamt darauf an, ob NUR eine Umschulung dich im Berufsleben lassen kann.

Mit welcher Begründung lehnte denn das Arbeitsamt ab?

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