Corona-Hilfe Rückzahlungen wo in Steuererklärung verbuchen?
Ich bedanke mich schon mal für erhellende Antworten.
Frage 1: Ein Steuerpflichtiger Freiberufler hatte die erste CoronaHilfe im April 2020 erhalten. Wurde kurz danach über 1 1/2 Jahre sehr krank, nutzte die Hilfe nicht, auch weil sie nicht zweckgebunden genutzt werden konnte und zahlte diese in 2021 komplett zurück. Einkommen wurde auch nicht mehr erzielt. Wie und wo wird diese Ausgabe/Rückzahlung in der Steuererklärung vermerkt, zumal diese als Einkommen in 2020 gilt.
Frage 2: Bedeutet Ein 'Rumpfjahr', dass ein Betrieb, bzw. eine Tätigkeit mitten im laufenden Steuerjahr für immer komplett eingestellt wurde- oder nur vorübergehend und im Folge Steuerjahr, nach Gesundung, wieder aufgenommen werden?
Frage 3: Durch die Erkrankung gab es wenig versteuerbar erzieltes Einkommen in 2020 (durch die Zusammenveranlagung mit gut verdienendem Ehepartner war eine Steuerpflicht vorhanden, bei einem Alleinstehenden wäre gar keine Steuerpflicht gewesen ) und gar kein Einkommen in 2021, aber Ausgaben. Also negatives Einkommen. Wird der Steuerbescheid für 2020 bezüglich der Steuerlast geändert der für 2022? Oder gar nicht? Hat man dann eben Pech gehabt?