Kann das Jobcenter meine Mietkaution zurück fordern?
Hallo zusammen.
Ich komme mal gleich zu meiner Frage.
Und zwar habe ich Post vom Inkassoservice der Bundesagentur für Arbeit bekommen. In diesem Schriftstück werde ich dazu aufgefordert meine Mietkaution zurück zu zahlen.
Diese wurde mir im Jahr 2009 als ich in meine jetzige Wohnung gezogen bin, vom Jobcenter als Darlehen zugesprochen, mit der Forderung, es bei Umzug oder Ende der Hilfebedürftigkeit zurück zu zahlen. An den 2. Punkt konnte ich mich mit dato nicht mehr erinnern.
Nun werde ich dazu aufgefordert diese Kaution umgehen zurück zu zahlen, da ich vom 1.2.2018 bis 31.8.2018, also kurzzeitig, nicht mehr Hilfebedürftig war.
Seit dem 1.9.2018 bin ich allerdings durch gesundheitliche Probleme wieder Hartz4 Empfängerin. Und auch als ich kurzzeitig arbeiten war, habe ich gerade so 1145 Euro verdient. War also immer noch unter der Freigrenze. Abgesehen davon, wurde von mir in der Zeit, in der ich tatsächlich arbeiten war, keine Forderung gestellt die Kaution zurück zu zahlen. 😵😤
Ach ja, was ich noch dazu erwähnen muss, mein Darlehensvertrag hatte damals noch nicht den zusatz der Ratenzahlung, wo man monatlich von seinem Regelsatz etwas abgezogen bekommt um das das Darlehen abzuzahlen.
Also zu meiner Frage....
Kann mir da jemand sagen, ob das rechtens ist?
Also ich werde mich auf jeden Fall beraten lassen, aber ihr wisst ja, in Zeiten von Corona und so. 🙄😑
Ich bin für jeden Tipp und jede Antwort dankbar. 🍀