Wohngeld 2022/2023 Frage?
Hallo zusammen,
Ich habe zwei Fragen zum Wohngeld, und hoffe das jemand sich damit vielleicht mehr auskennt.
1.Frage:
Der grundsätzliche Anspruch auf Wohngeld habe ich. Ich befinde mich in der zweiten Ausbildung, einen BAB Ablehnungsbescheid habe ich. Laut Wohngeldrechner steht mir durchaus auch Wohngeld zu.
Nun aber zu meiner ersten Frage: Ich habe mehrere Wohngeldrechner ausprobiert, die ich über Google finden konnte, und jeder spuckt mir einen anderen Betrag aus bei logischerweißen gleichen Zahlen (Miete, Einkommen, Mietstufe). Von 50€ bis 280€ ist da alles dabei. Wie kann das sein? Mir ist klar das die endgültige höhe erst bei Bewilligung feststeht, aber mich würde es schon intressieren.
2.Frage, und vielleicht die wichtigere:
Ab Januar 2023 kommt ja die neue Wohngeld-Reform. Wie könnte das ablaufen? Wenn ich jetzt im Oktober bzw November meinen Antrag abgebe, und im besten fall noch dieses Jahr bewilligt wird, wird das Wohngeld dann 2023 automatisch erhöht? Oder muss ich dann nochmal einen neuen Antrag stellen? Vielleicht hat jemand Wohngeld bezogen, und kann sagen wie das bei letzten Erhöhungen funktioniert hat.
Noch habe ich den Antrag nicht abgeben, da ich noch auf die Verdienstbescheinigung warte.
Vielleicht findet sich hier jemand der sich mit Wohngeld auskennt. Da braucht man ja fast n Studium um da durchzublicken. :D
MfG
3 Antworten
Da du auf meine Nachfrage nicht antworten magst ganz allgemein:
Wohngeldrechner gibt es viele leider sind nicht alle zuverlässig, bzw. veraltet. Zuverlässig ist der hier www.hamburg.de/wohngeld. Bedenke aber Wohngeldrechner rechnen nur, ob du tatsächlich einen Anspruch hast, prüft der Sachbearbeiter. Denn es gibt noch andere Voraussetzungen die du erfüllen musst, z. B. ausreichendes Einkommen.
Zu deiner zweiten Frage, wenn du Wohngeld bewilligt bekommst, erfolgt die Erhöhung des Wohngeldes automatisch, es braucht keine Antrag gestellt werden.
Das haben viele Rechner an sich, entweder sind sie veraltet, oder sie berechnen Ansprüche wo es keine gibt, dass betrifft aber sicher nicht nur die Rechner für das Wohngeld.
Denn unter anderem muss man dann auch über ein zuschussfähiges Mindesteinkommen verfügen, was vielen Rechnern aber egal ist, die spucken dann trotzdem einen Anspruch aus.
Am Ende wird erst die Prüfung deines Antrags durch einen Sachbearbeiter über einen Anspruch oder Ablehnung entscheiden.
Eine Umstellung im Leistungsbezug erfolgt automatisch und das nicht nur bei Wohngeld, da muss kein neuer Antrag gestellt werden.
Wenn der Antrag bewilligt würde und es gibt eine Änderung vom Gesetz her und der Anspruch würde sich erhöhen, dann muss das ganze natürlich automatisch erfolgen.
Dann gibt es einen entsprechenden Änderungsbescheid mit neuem Anspruch.
Bitteschön
Du musst keinen neuen Antrag stellen wenn es bewilligt ist bekommst du mitte Januar einen Änderungsbescheid
Danke erstmal für die Antwort.
Mein Einkommen sollte für Wohngeld reichen bei meiner Miete und der Mietstufe in meiner Stadt. Genau kann es natürlich nur die Wohngeldstelle sagen.
Das heißt ich muss ab Januar (Gehe ich mal von aus, weiß man ja nicht) kein neuen Antrag stellen mit neuen Verdienstbescheinigungen, Vermieterbescheinigung und etc, und das Wohngeld wird automatisch erhöht? Ich würde den Ämtern nämlich durchaus zutrauen das sie bei so einer Reform nochmal einen neuen Antrag wollen, obwohl sie ja alles an Daten haben.