Oma im Pflegeheim, Tochter verstorben, nur noch Enkel da. Was darf das Sozialamt zurückfordern?

1 Antwort

Auf das "verschenkte" Geld wird das Sozialamt leider Anspruch erheben, dass es für die Unterbringung der Oma im Pflegeheim herangezogen wird, falls Oma ihre Unterbringung nicht aus eigenen Mitteln bezahlen kann.