BAB Antrag bei zweite ausbildung?

verreisterNutzer  06.12.2022, 16:28

Auf welche Höhe beläuft sich denn Deine derzeitige Ausbildungsvergütung brutto und netto, und wie steht es um die finanzielle Situation Deiner Elzern. ( wegen evtl. Unterhalt )

laxus777 
Fragesteller
 06.12.2022, 17:19

Also netto krieg ich 804€, nur mein vater arbeitet und sein netto einkommen ist 2400€ zudem sind wir eine 5 köpfige Familie

verreisterNutzer  06.12.2022, 18:03

Warum findest Du 800 Euro (Netto) bei einer Ausbildungsvergütung als "wenig" Liegt Dein Ausbildungsbetrieb in einer Region absoluten Mietwuchers ohne günstige Kleinstwohnungen ?

laxus777 
Fragesteller
 06.12.2022, 19:25

Allgemein in meiner Region sind die Mietpreise sehr hoch, günstige Wohnungen fangen ab 650€ an

4 Antworten

Wenn Du deine Erstausbildung abgebrochen hast, dann handelt es sich bei deiner jetzigen Ausbildung immer noch um deine Erst und keine Zweitausbildung.

Es wäre also möglich BAB - zu beantragen, würde aber meiner Ansicht nach nur Sinn machen, wenn es für den Abbruch der ersten Ausbildung einen wichtigen nachweisbaren Grund gab bzw. einen den dir die Agentur für Arbeit durch eine schriftliche Erklärung auch abnehmen würde.

Aber einen Antrag solltest Du dann auf jeden Fall stellen, sollte dieser abgelehnt werden, weil es für den Abbruch keinen wichtigen Grund gab und dem Grunde nach kein BAB - Anspruch mehr bestehen würde, dann könntest Du unter Umständen einen Anspruch auf Wohngeld haben, oder beim Jobcenter dann nachrangig ALG - 2 bzw. ab 2023 dann Bürgergeld beantragen.

Für das Wohngeld müsstest Du aber schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein und über ein förderfähiges Mindesteinkommen verfügen.

Im Internet findest Du für Wohngeld, BAB - und ALG - 2 bzw. Bürgergeld kostenlose Rechner.

Hallo,

da Du bereits eine erste Berufsausbildung begonnen, aber abgebrochen hattest, könnte es mit BAB für den Versuch einer erfolgreichen Ausbildung im 2. Anlauf nun schwierig werden.

Allerdings könntest Du je nach Liquidität Deiner Eltern nun noch einen Anspruch auf Unterhalt gegen sie haben, wenn Du ansonsten noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hast.

Gewisse Anteile Deiner Ausbildungsvergütung würden dann aber mindernd auf den Unterhaltsanspruch angerechnet werden.

LG, MZ

Sprich mit deinen Eltern und sage ihnen, dass du ausziehen wirst, aber zuvor brauchst du noch eine kleine Wohnung und die entsprechenden Mittel dazu.

Vielleicht stimmst du sie milder, wenn du dich im Haushalt engagierst und ihnen zur Hand gehst, ohne dass sie dich bitten müssen. Versuche es einfach mal.