Antwort
Hallo,
da Du bereits eine erste Berufsausbildung begonnen, aber abgebrochen hattest, könnte es mit BAB für den Versuch einer erfolgreichen Ausbildung im 2. Anlauf nun schwierig werden.
Allerdings könntest Du je nach Liquidität Deiner Eltern nun noch einen Anspruch auf Unterhalt gegen sie haben, wenn Du ansonsten noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hast.
Gewisse Anteile Deiner Ausbildungsvergütung würden dann aber mindernd auf den Unterhaltsanspruch angerechnet werden.
LG, MZ