BAB beantragen?
Hallo ich bin 18 Jahre und ziehe bald mit meinem Freund zusammen wir sind beide noch in der Ausbildung er im 1. und ich bald im 2. Lehrjahr wir wissen noch nicht wo wir wohnen weil das erst Ende dieses Jahres passieren soll aber kann ich bab beantragen der heim weg von Arbeit sollte nicht so weit weg sein weswegen ich mir nicht klar bin und ich habe ein Einkommen von 740€ netto und mein Freund 800€ netto
5 Antworten
Sicher kannst Du und auch dein Freund ab 18 Jahren dann in der betrieblichen Erstausbildung BAB - bei der Agentur für Arbeit beantragen, aber da kommt es dann unter anderem auf das Einkommen der Eltern an und natürlich auf die eigene Nettovergütung.
Im Internet findest Du einen kostenlosen BAB - Rechner !
Wenn Du 740 € und dein Freund 800 € Nettovergütung hat, dann wird wohl wenn überhaupt wenig Anspruch auf BAB - bestehen, aber das wird euch dann der Rechner sagen, wenn korrekte Angaben gemacht werden.
Auch von den Eltern wird es dann selbst bei Leistungsfähigkeit und einem notwendigen Auszug wenig oder gar keinen Unterhalt geben, euch steht dann aber nach dem Auszug unter 25 Jahren euer Kindergeld von derzeit min. jeweils 219 € zu.
Ihr hättet nach einem Auszug aus wichtigem Grund und bei Leistungsfähigkeit der Eltern ohne eigenem Einkommen einen Anspruch auf Unterhalt von derzeit jeweils 860 € pro Monat.
Von eurer Nettovergütung könnt ihr jeweils pauschal 100 € Freibetrag für ausbildungsbedingte Aufwendungen abziehen, bei dir blieben dann voraussichtlich um die 640 € und beim Freund 700 € anrechenbares Netto übrig.
Mit den 219 € Kindergeld würdest Du dann voraussichtlich auf 859 € und dein Freund auf 919 € an anrechenbarem Einkommen kommen.
Somit wird dann sehr wahrscheinlich auch kein Anspruch mehr von den Eltern bestehen.
Ihr könntet dann versuchen nebenbei noch etwas zu verdienen, dass ginge auch wenn BAB - bezogen würde, derzeit wäre da monatlich jeweils bis zu 450 € Brutto möglich, ohne das es auf das BAB - angerechnet würde.
Oder ihr versucht es dann mit ALG - 2 oder besser Hartz - lV vom Jobcenter, mit etwas Glück bestünde dann da noch ein Anspruch auf eine Aufstockung.
Da du 18 bist, ist das alleine deine Entscheidung. Ob du BAB bekommst hängt von dem Einkommen der Eltern und deiner Vergütung ab. Check den Babrechner.arbeitsagentur.de
Solltet ihr noch u25 sein und in der 1. Ausbildung, sind eure Eltern unterhaltspflichtig. Erst wenn diese zu wenig verdienen, kann der Anspruch auf BAB geprüft werden.
Gern den BAB Rechner der Agentur für Arbeit probieren.
Bei BAB ist nur das Einkommen und eigene Wohnung relevant. Eine Altergrenze von 25 gibts beim Unterhalt nicht, nur die Grenze 18
Da deine Eltern dich ja nicht "los" werden wollen, müssen sie ggf. die Kosten der Wohnung etc. übernehmen. Aber euch steht das Kindergeld zu und damit habt ihr genug Einkommen.
...Einkommen....1540,- hoffentlich wohnt ihr dann mietfrei...sonst ist am Ende des Geldes noch reichlich Monat übrig...
Da kommen nach einem Auszug und unter 25 Jahren min. derzeit noch jeweils 219 € Kindergeld dazu, wenn es von den Eltern dann nicht min. Unterhalt in dieser Höhe gibt.
Die Info ist auch nicht notwendig, solange das 25 Lebensjahres noch nicht vollendet ist.
Denn dann steht beiden das Kindergeld zu, wenn sie nach einem Auszug von den Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommen.
Man muss nur über das entsprechende Wissen verfügen.
Unterhaltspflicht gäbs aber auch nur dann, wenn die Eltern sie jeweils raus haben wollen würden. Sonst gibts den Unterhalt in Naturalien daheim ;)