

Ich finde nicht, dass jede Person perfekt sein muss, die sich für das Klima einsetzt.
Wenn es aber die radikalere Kleber-Sorte ist, muss ich mir aber doch an den Kopf langen.
Ich finde nicht, dass jede Person perfekt sein muss, die sich für das Klima einsetzt.
Wenn es aber die radikalere Kleber-Sorte ist, muss ich mir aber doch an den Kopf langen.
Gebe Dominik19982715 recht : Kurz mal anrufen wäre nicht schlecht. Es ist möglich, dass eure Gesetzgebung im Bundesland vorsieht, dass der schulische Teil zwingend vorher gemacht werden muss. Falls dem so ist soll die Hochschule dir erläutern, auf was sie sich an der Stelle genau stützt.
Jede Person dürfte einen Rettungsdienst bei so einer Situation verständigen - Über eine Zwangseinweisung entscheiden aber andere.
Sinnvollerweise wird ein Schulpsychologe eher erst einmal auf deine Eltern zugehen
Das Problem wird sein nachzuweisen, dass das 18monatige Kind den Herd angemacht hat.
Nebst dem Faktor dass "selbst wenn" ein 18monatiges Kind nicht ohne Aufsicht in die Küche bei einem Szenario gelanden sollte.
Ich würde - als Laie - nach der Schilderung behaupten, dass es nicht grob fahrlässig war - eher fahrlässig. Nur ist die Beweislage hier eindeutig gegen euch, weil es so aussieht als hättest du sie angemacht und dann unbeaufsichtigt gelassen.
....Wenn du nicht gerade auf einem Bauerhof landest, was eher sehr unwahrscheinlich ist : Nein, natürlich kannst du dir vor Ort keine Tiere anschaffen o.O
Das ist die seltsamste Frage, die ich in dem Kontext habe lesen müssen
Dann nehmen sie dich mit und finden dann nach ner Weile schon heraus wer du bist. Spätstens wenn deine Eltern dich als vermisst melden
"Wenn aber ein Tier ein anderes Tier zum Spass angreifft, ist seine Intension bösartig,"
Mit wie vielen Tieren hast du geklärt, dass sie andere Tiere zum Spaß angreifen?
Nein das ist nicht strafbar und jetzt komm runter
Alles muss über deine Eltern abgeschlossen werden. Du selbst kannst keine Verträge dieser Art unterschreiben.
Groß andere rechtliche Themen ergeben sich nicht, da du mit Erlaubnis mit 16 durchaus ausziehen darfst. Problem ist aber noch, dass ein Vermieter selten einen minderjährigen Jugendlichen alleine in seiner Wohnung haben möchte. D.h. Wohnungssuche ist noch x-mal schwerer.
"Fachkräftemangel herrscht wie ich immer lese."
Er ist aber keine Fachkraft. Er ist laut deinem Text vollkommen ungelernt...D.h. Hilfstätigkeiten gehen, aber mehr auch nicht. Versucht er denn nur Vollzeitstellung zu finden oder bemüht er sich auch um Ausbildungen?
Nein, das ist ein Wunschgedanke. Im Idealfall haben die Augen erstmal 1-2 Jahrzehnte ihre Ruhe nach Beendigung des Wachstums. In Realität ist das selten so, da der Körper sich konstant verändert
So im Schnitt verschlechtert sich die Sehfähigkeit merkbar jeweils nach 5-7 Jahren. Gibt aber auch arme Tropfe, die alle 2 Jahre was merken.
Übertrieben. Du gehst auf keine Hochzeit und auch nicht zum kellnern auf derselbigen ;). Besonders die Fliege ist too much. Anzug ist schon okay, aber mit der Farbe und dem Ensemble alles etwas zu steif.
Ein Konto auf Guthabenbasis geht nahezu immer (Es sei denn man hat irgendwo ein gemeldetes PSK, da lehnen die Banken definitiv ab).
Nur wenn deine Eltern dich aus der Wohnung haben wollen. Nicht wenn du weiter bei Ihnen wohnen darfst
Dann hat man sehr geringe Erfolgsaussichten. Da kann man maximal mit Kontoauszügen und Eingängen punkten
Üblich ist eine BWA, die hier ja noch nicht vorliegt.
Ihr kommt nicht rein
Nein bekommst du nicht. Bzw. es besteht kein Anspruch darauf. Es wurde ein gültiger Vertrag geschlossen und die Praxis muss sich nicht auf eine kulanterweise Rückzahlung einlassen.
Du erhälst nichts, wenn du grundsätzlich bei den Eltern wohnen bleiben kannst.
Wenns die erste Ausbildung ist, kannst du nach dem Umzug noch das Kindergeld für dich beantragen. Das wars
Du darfst dich "krank melden", notfalls mit Attest vom Arzt wenn du einen findest. Aber nicht "einfach so"
Frech ist relativ, ich würde mir auch als Azubi keine Aufgaben von Anderen auf derselben Ebene übertragen lassen. (Also von Azubi zu Azubi). Mit der Aussage, dass sie nicht unter den anderen Azubis steht, hat sie grundsätzlich so recht
Gegenüber den Ausbildern und den Chefs geht so ein Verhalten jedoch gar nicht.
Benimmt sie sich gegenüber der Führungskraft auch so, sollte diese das Thema angehen und sie zur Seite nehmen.