BAB beziehen möglich?

1 Antwort

Erst einmal müsste das deine betriebliche Erstausbildung sein und Du müsstest min. 18 Jahre alt sein, um auch ohne wichtigen Grund ausziehen zu können und evtl.auch Anspruch auf BAB - zu haben.

Es kommt dann nicht nur auf das Einkommen der Eltern an, sondern auch auf deine eigene Nettovergütung.

Im Internet findest Du einen kostenlosen BAB - Rechner.

Derzeit würden dir nach einem Auszug 860 € an Unterhalt zustehen, wenn der Auszug notwendig wäre und die Eltern leistungsfähig.

Deine Nettovergütung würde im Regelfall bis auf pauschale 100 € Freibetrag für ausbildungsbedingte Aufwendungen wie z.B. Fahrkosten auf den Unterhaltsanspruch angerechnet, dass Kindergeld unter 25 Jahren voll.

Das stünde dir nach dem Auszug selber zu, wenn Du von deinen Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes von derzeit min. 219 € bekommen würdest.