Ausbildungsbeihilfe?

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Wie hoch ist die Warmmiete, wie alt bist Du und was musst Du z.B.für die Fahrkosten für die Ausbildung im Monat zahlen ?

Bei der Bruttovergütung solltest Du mit Steuerklasse 1 um die 800 Euro Netto aufs Konto bekommen.

Auf deine 1030 Euro Brutto stehen dir nach Paragraf 11 b SGB - ll Freibeträge auf Erwerbseinkommen zu, dass sind zunächst einmal 100 Euro Grundfreibetrag.

Ab 100 Euro bis 1000 Euro Brutto kommen 20 % und von 1000 Euro bis 1200 Euro Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Das wären dann 283 Euro an Freibetrag, die dann theoretisch von den angenommenen 800 Euro Netto abgezogen werden und voraussichtlich dann um die 517 Euro anrechenbares Netto ergeben.

Unter 25 kommt dann min.noch das Kindergeld von derzeit 219 Euro dazu, damit würdest Du dann auf um die 736 Euro anrechenbares Einkommen kommen.

Ab 18 und unter 25 stehen dir derzeit an Bedarf min. 360 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt zu und dazu dann min.noch dein Kopfanteil der Warmmiete, bei 2 Personen also die Hälfte davon.

Zieht man von den etwa 736 Euro erst einmal deinen Regelbedarf von 360 Euro ab, dann blieben noch etwa 376 Euro für deinen Kopfanteil der Warmmiete übrig.

Müsst ihr also insgesamt weniger als um die 752 Euro für die Warmmiete zahlen, dann würdest Du normalerweise auch unter 25 aus der BG - Bedarfsgemeinschaft deines Vaters raus sein, er würde dann keine Leistungen mehr für dich bekommen, auch deinen Kopfanteil für die Warmmiete nicht mehr.

Du müsstest dann unter Berücksichtigung des Kindergeldes deine Anteile für Warmmiete, Haushaltsstrom, Essen usw.selber an deinen Vater zahlen, aber das müsst ihr dann unter euch klären.

Auf jeden Fall müssen dir dann zumindest theoretisch deine 283 Euro Freibetrag für dich bleiben, kann natürlich auch mehr werden, je nachdem wie Du dich mit deinem Vater einigst.

isomatte  02.08.2022, 18:29

Danke dir für deinen Stern !

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Da du selbst Geld verdienen wirst, werdet ihr als Bedarfsgemeinschaft gerechnet und du wirst natürlich einen Teil der Miete selbst tragen müssen. Wieso braucht es dann noch eine Beihilfe?!

Für was willst Du Beihilfe haben?

Deine Ausbildungsvergütung wird auf Dein ALG 2 angerechnet. Ob Du bei 1.030 € brutto bereits der Bedarfsgemeinschaft entfällst, läßt sich so nicht sagen.

Du wirst jedoch vermutlich einen Teil Deiner Ausbildungsvergütung für die Miete hergeben müssen.

Ich verstehe deine Frage nicht wirklich. Sobald du ein eigenes Einkommen hast, musst du natürlich deinen Beitrag zu den Lebenskosten beitragen u d bekommst entsprechend kein H4 mehr. Das sollte doch selbstverständlich sein, oder?

Solange Du mit dem Vater zusammen wohnst, bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft, bei der Dein Einkommen berücksichtigt wird.